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   OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07   

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https://dejure.org/2008,7427
OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07 (https://dejure.org/2008,7427)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.04.2008 - 12 U 231/07 (https://dejure.org/2008,7427)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. April 2008 - 12 U 231/07 (https://dejure.org/2008,7427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständiges Rechtsmittelgericht bei fehlendem Inlandswohnsitz der beklagten Partei; Wiedereinsetzungsantrag bei Berufungseinlegung an das sachlich unzuständige Landgericht; Pflicht des unzuständigen Gerichts zur Weiterleitung des Rechtsmittels an das zuständige OLG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der eigenen Zuständigkeit des wegen Auslandsberührung zur Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts unzuständigen Landgerichts; Zuständigkeit der Oberlandesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten außerhalb des ...

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. B; ; ZPO § 233; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeitsprüfung durch das Berufungsgericht erst mit Eingang der Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 942
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    Gleiches gilt für eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift (BVerfGK 7, 198, 201).

    Bei der Berufungsschrift vom 25.10.2007 handelt es sich auch nicht um einen offensichtlich fehlgeleiteten Schriftsatz, weil die vorliegende Unzuständigkeit wegen Auslandsberührung gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG hierzu nicht zählt (vgl. BVerfGK 7, 198, 201).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 99, 114 f.) ist ein Gericht, das im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache befasst gewesen ist, verpflichtet, fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten.

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (BVerfGE 93, 99, 115 f.; BVerfG NJW 2001, 1343).

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (BVerfGE 93, 99, 115 f.; BVerfG NJW 2001, 1343).

    Ob auch ein unzuständiges Gericht, das - wie hier das Landgericht - vorher nicht mit der Sache befasst war, verpflichtet ist, rechtzeitig bei ihm eingereichte fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten, hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen (BVerfG NJW 2001, 1343).

  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    Dieses Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten muss sich die Beklagte nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03 - VersR 2005, 247 vor a).

    Dem ordentlichen Geschäftsgang hätte es nämlich bereits entsprochen, die rechtliche Prüfung erst nach Eingang der Berufungsbegründung durch den die Angelegenheit bearbeitenden Richter vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 aaO unter c).

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92 - VersR 1993, 1381 unter 2 a; vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - VersR 1995, 1467 unter 1 und 3), der der Senat folgt, trägt der Prozessbevollmächtigte einer Partei die persönliche Verantwortung dafür, dass das Rechtsmittel bei dem richtigen Gericht eingelegt wird.

    Auch gut geschultem und erfahrenem Büropersonal eines Rechtsanwalts darf ein so wesentlicher Teil einer Rechtsmittelschrift wie die Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts nicht eigenverantwortlich überlassen werden (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1992 aaO).

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07

    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02 - VersR 2004, 355 unter 3 b; vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07 - VersR 2008, 94 unter 2 b), der sich der Senat anschließt, ist die Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, formal zu verstehen.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02 - VersR 2004, 355 unter 3 b; vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07 - VersR 2008, 94 unter 2 b), der sich der Senat anschließt, ist die Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, formal zu verstehen.
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92 - VersR 1993, 1381 unter 2 a; vom 23. März 1995 - VII ZB 19/94 - VersR 1995, 1467 unter 1 und 3), der der Senat folgt, trägt der Prozessbevollmächtigte einer Partei die persönliche Verantwortung dafür, dass das Rechtsmittel bei dem richtigen Gericht eingelegt wird.
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