Weitere Entscheidungen unten: KG, 31.07.2008 | SG Bayreuth, 04.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7041
OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,7041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.11.2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,7041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. November 2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,7041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung eines Versicherungsantrags betreffend die Leistungsdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung über das Ende einer Riskolebensversicherung hinaus

  • Judicialis

    VVG § 5; ; BUZ § 1; ; BUZ § 9; ; BUZ § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; VVG a. F. § 5
    Der Eintrag "zehn Jahre Leistungsdauer" im Versicherungsantrag kann eine Leistungspflicht auch über das Ende der vereinbarten Versicherungsdauer hinaus bedeuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5; BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 9; BB-BUZ § 7
    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung über das Ende einer Riskolebensversicherung hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    In allen anderen Fällen ist die Beschränkung bedingungswidrig mit der Folge, dass der Versicherer sich so behandeln lassen muss, als habe er sich rechtmäßig verhalten (BGH VersR 1997, 436).
  • OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07

    Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Das gem. § 5 Abs. 1 BUZ erteilte Anerkenntnis bindet die Beklagte bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht (Senat VersR 2008, 1251; Voit/Knappmann, in Prölss/Martin, a.a.O., § 5 BUZ, Rdnr. 6).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01

    Krankenhaustagegeldversicherung: Wirksamkeit der Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Verstöße gegen einen genehmigten Geschäftsplan können allenfalls aufsichtsrechtliche Folgen für den Versicherer nach sich ziehen; Ansprüche des Versicherungsnehmers können dadurch aber nicht geschmälert werden (vgl. dazu Kollhosser, in Prölss: Versicherungsaufsichtsgesetz, 12. Auflage, § 81, Rdnr. 24; vgl. auch OLG Karlsruhe NVersZ 2002, 455).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kausalzusammenhang mit einem vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies nämlich ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (Senat ZfS 2007, 463 ; Senat OLGR 2006, 294; Terno r+s 2008, 361, 367; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • LG Leipzig, 07.12.1995 - 12 S 5165/95

    Inhalt des Versicherungsschein; Genehmigungspflichtigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    In diesem Zusammenhang wird erwogen, dass § 5 Abs. 3 VVG nicht zur Anwendung komme, wenn ein bestimmter regelungsbedürftiger Vertragsteil nicht der Disposition der Vertragsparteien unterliege (OLG Hamm VersR 1985, 751; LG Leipzig VersR 1996, 968), was bei der früher bestehenden Genehmigungspflicht denkbar sei (Prölss in Prölss/Martin, VVG; 27. Auflage, § 5 VVG Rdn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 12 U 11/07

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei Beitragsfreistellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07
    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies nämlich ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (Senat ZfS 2007, 463 ; Senat OLGR 2006, 294; Terno r+s 2008, 361, 367; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
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Rechtsprechung
   KG, 31.07.2008 - 12 U 234/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4773
KG, 31.07.2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,4773)
KG, Entscheidung vom 31.07.2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,4773)
KG, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,4773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger an einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; BGB § 254; ; StVG § 9

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger an einer Rotlicht zeigenden Fußgängerampel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn Fußgänger mitten auf dem Weg umkehren ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall mit unschlüssigem Fußgänger

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Autofahrer sind nicht immer schuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 83
  • NZV 2009, 241 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 12 U 234/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 12 U 234/07
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99

    Haftung für Erwerbsschaden trotz unfallunabhängigen Verlusts einer neuen

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 12 U 234/07
    Die gegenüber beiden Beklagten rechtzeitig eingelegte Berufung (vgl. OLG Hamm, OLGR 2000, 312) hat keine Aussicht auf Erfolg.
  • KG, 05.11.1981 - 12 U 2035/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen, eine dreistreifige

    Auszug aus KG, 31.07.2008 - 12 U 234/07
    Die vom Kläger genannte Entscheidung des Senats vom 5. November 1981 - 12 U 2035/81 - (VM 82, 36) ist nicht einschlägig, da jener Fall einen Fußgänger betraf, der beim Versuch, eine dreistreifige Richtungsfahrbahn vom Mittelstreifen aus zu überschreiten, auf dem mittleren Fahrstreifen stehen blieb.
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Rechtsprechung
   SG Bayreuth, 04.06.2008 - S 12 U 234/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,61403
SG Bayreuth, 04.06.2008 - S 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,61403)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 04.06.2008 - S 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,61403)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - S 12 U 234/07 (https://dejure.org/2008,61403)
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Verfahrensgang

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