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   OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04   

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https://dejure.org/2006,17019
OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04 (https://dejure.org/2006,17019)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.03.2006 - 12 U 2379/04 (https://dejure.org/2006,17019)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. März 2006 - 12 U 2379/04 (https://dejure.org/2006,17019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterzeichnung einer Bauvertragsurkunde trotz Fehlens einer gesonderten Anlage mit vereinbarendem Zahlungsplan und Terminplan ; Vorlage des Generalübernehmervertrages eines potentiellen Auftraggebers im Rahmen von Vertragsverhandlungen im Bereich des Baugewerbes ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Generalübernehmer ist durch § 648a geschützt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB: Welche Frist ist zur Stellung der Sicherheit "angemessen"? (IBR 2006, 617)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1318
  • BauR 2006, 1796 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.03.2005 - VII ZR 346/03

    Angemessenheit der Frist zur Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Grundsätzlich ist darauf abzustellen, was von einem Besteller zu verlangen ist, der sich in normalen Verhältnissen befindet (so: BGH, 7. Zivilsenat, Urteil vom 31.03.2005, Az.: VII ZR 346/03, NJW 2005, 1939 f., zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 31.03.2005, a.a.O.) sind bei der Bemessung einer angemessenen Frist die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Selbst wenn im Übrigen das Sicherungsverlangen im Umfang etwa mangelhafter Planungsleistungen überhöht gewesen sein sollte (vgl. zum Meinungsstand: Weise, a.a.O., Rdn. 640, 641; BGH, Urteil vom 22.01.2001, NJW 2004, 1525 ff., 1526), wäre der Beklagten in Anbetracht der unstreitigen Bewertung der Planungsleistungen abzuverlangen gewesen, die der Höhe nach für sie feststellbare, nach § 648a BGB forderbare Sicherheit zu leisten (vgl. auch: BGH, Urteil vom 09.11.2000, Az.: VII ZR 82/99).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Selbst wenn im Übrigen das Sicherungsverlangen im Umfang etwa mangelhafter Planungsleistungen überhöht gewesen sein sollte (vgl. zum Meinungsstand: Weise, a.a.O., Rdn. 640, 641; BGH, Urteil vom 22.01.2001, NJW 2004, 1525 ff., 1526), wäre der Beklagten in Anbetracht der unstreitigen Bewertung der Planungsleistungen abzuverlangen gewesen, die der Höhe nach für sie feststellbare, nach § 648a BGB forderbare Sicherheit zu leisten (vgl. auch: BGH, Urteil vom 09.11.2000, Az.: VII ZR 82/99).
  • BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73

    Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung tritt die Unterbrechung kraft Gesetzes und unabhängig von einer Kenntnis der Parteien oder des Gerichts vom Unterbrechungsgrund ein (vgl. nur: BGH, Urteil vom 21.06.1995, NJW 1995, 2563; BGH, Urteil vom 29.01.1976, BGHZ 66, 59 ff., 61; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., Rdz. 3 zu § 240).
  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Entgegen der von der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung tritt die Unterbrechung kraft Gesetzes und unabhängig von einer Kenntnis der Parteien oder des Gerichts vom Unterbrechungsgrund ein (vgl. nur: BGH, Urteil vom 21.06.1995, NJW 1995, 2563; BGH, Urteil vom 29.01.1976, BGHZ 66, 59 ff., 61; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., Rdz. 3 zu § 240).
  • LG Bonn, 02.12.1996 - 9 O 136/96

    Bauhandwerkersicherung: Inhalt und Tragweite

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Diese - von Peters (Staudinger, a.a.O., Rdz. 20 zu § 648a) vertretene - Ansicht ist auch vereinzelt geblieben (vgl. nur: Karsten/Bauer/Klose, Forderungssicherung und -durchsetzung in der Bauwirtschaft, C.1, Rdz. 494; Stammkötter, Die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs gemäß § 648a Abs. 3 BGB, ZfBR 1998, 225 f.; LG Bonn, Urteil vom 02.12.1996, NJW-RR 1998, 530 ff., 532).
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Sie hat sich insoweit in erster Instanz auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm vom 20.10.1999 (BauR 2000, 900 ff.) bezogen, die sich indes zu Ansprüchen nach § 648 BGB nach erfolgter Kündigung eines Generalunternehmervertrages verhält und damit für die hier gegebene Fallgestaltung nichts hergibt.
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Schwierigkeiten bei der Kreditbeschaffung beeinflussen daher die Länge der zu setzenden (Nach-)Frist ebensowenig, wie sie den Eintritt des Schuldnerverzuges verhindern (so: BGH, Urteil vom 21.06.1985, Az.: V ZR 134/84).
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 220/73

    Rechtsmittelbegründungsfrist nach Einstellung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Dieser Rechtsprechung folgt der Bundesgerichtshof für den hier gegebenen Fall einer vor Unterbrechung des Rechtsstreits bis zu einem bestimmten Endzeitpunkt verlängerten Rechtsmittelbegründungsfrist und einer nach diesem Termin endenden Unterbrechung indes nicht (vgl. auch: Urteil vom 13.01.1975, NJW 1975, 692 f.).
  • BGH, 09.03.1987 - II ZB 10/86

    Zeitpunkt der Wirkung der Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 01.03.2006 - 12 U 2379/04
    Anders, als in der einen Aussetzungsbeschluss nach § 246 Abs. 1, 2. Alt. ZPO betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.03.1987 (NJW 1987, 2379 f.) kam es vorliegend mithin auf eine etwaige Beschlussfassung des Senats - wie sie allerdings auch nicht erfolgte - nicht an.
  • RG, 22.05.1936 - VI 69/36

    1. Kann eine Endtagsfrist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr verlängert

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Leistet der Besteller innerhalb der vom Unternehmer gesetzten Frist (bzw. bei einer vom Unternehmer zu kurz bemessenen Frist innerhalb einer angemessenen Frist, die einem ohne schuldhaftes Zögern handelnden Besteller die Beschaffung der Sicherheit (bei einer Bank) ermöglichen muss, vgl. BGH, Urteil vom 09.11.2000, VII ZR 82/99, BGHZ 146, 24; OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2006, 12 U 2379/04, BauR 2006, 1318 mwN in Rn 31: 7 Tage; BT-Drs 12/1836, Seite 9: idR 7-10 Tage; vgl. auch OLG Naumburg, Urteil vom 16.08.2011, 2 U 17/01, BauR 2003, 556; vgl. auch LG München, Urteil vom 15.01.2008, 2 O 12581/06, BauR 2008, 1937; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 10.
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Unabhängig davon hätte es im Falle eines überhöhten Sicherungsverlangens aber auch der Antragsgegnerin oblegen, eine Sicherheit zumindest in angemessener Höhe anzubieten (BGH, Urteil vom 9.11.2000 zu VII ZR 82/99, zitiert nach juris, dort Rdz. 43 m.w.N.; OLG Dresden, Urteil vom 1.3.2006 zu 12 U 2379/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 34).
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 10 U 1598/14

    Rechtsfolgen der rügelosen Verlängerung der Frist zur Stellung einer Sicherheit

    Eine Frist von einer Woche kann bei professionellen Auftraggebern auch bei einem Großauftrag ausreichend sein (OLG Dresden, Urteil vom 1. März 2006 - 12 U 2379/04 - BauR 2006, 1318).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2012 - 6 O 3415/07

    Bauvertrag: Zustandekommen des Vertrages trotz fehlender Einigung über den

    Erforderlich ist auch im Falle des Vorgehens nach § 648 a Abs. 5 ein verzugsauslösendes Ereignis (vgl. OLG Dresden, BauR 2006, 1318 zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 23.05.2023 - 4 U 124/22

    Befristete Bürgschaft ist keine geeignete Bauhandwerkersicherheit!

    Eine Frist von einer Woche kann bei professionellen Auftraggebern auch bei einem Großauftrag ausreichend sein (OLG Dresden, Urteil vom 1. März 2006, Az: 12 U 2379/04; KG Berlin, Urteil vom 5. Januar 2021, Az: 27 W 1054/20, Rn. 27).
  • LG Frankenthal, 29.04.2008 - 4 O 317/07

    Bauvertrag: Anspruch auf Werklohn und eine Schadensersatzpauschale unter

    Dabei kann offen bleiben, ob die dem Sicherungsverlangen der Klägerin zugrunde gelegte Leistungssumme in Höhe von insgesamt 52.145,98 EUR zutreffend berechnet, ist, denn nach zutreffender Auffassung (vgl. hierzu OLG Dresden, Urteil vom 01. März 2006, Az. 12 U 2379/04, Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 17.03.2008, § 648 a, Rdnr. 43-48 m.w.N.) ist die Beklagte gehalten gewesen, auch bei einem angeblich überhöhten Sicherungsverlangen diejenige Sicherheit zu leisten, deren Höhe für sie als Bestellerin feststellbar ist und muss eine solche Sicherheit dem Unternehmer anbieten.
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