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   OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03   

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https://dejure.org/2003,4359
OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03 (https://dejure.org/2003,4359)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2003 - 12 U 24/03 (https://dejure.org/2003,4359)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 12 U 24/03 (https://dejure.org/2003,4359)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1; BGB § 839
    Keine Aufklärungspflicht des Notars über Lasten von zur Zeit des Grundstückskaufs geplanten, aber noch nicht durchgeführten Erschließungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflichtverletzung des Notars anlässlich der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Aufklärung über die rechtliche Tragweite des Geschäfts; Belehrungs- und Mitteilungspflicht bzgl. Kosten zukünftiger Eschließungsmaßnahmen; Erkundigungen über eventuell noch nicht ...

  • Judicialis

    BGB § 839; ; BeurkG § 17 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; BeurkG § 17 Abs. 1
    Keine Aufklärungspflicht über Lasten von zur Zeit des Grundstückskaufs geplanten, aber noch nicht umgesetzten Erschließungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung - Amtspflichtverletzung anlässlich Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Notar muss nicht auf künftige Lasten aus Bebauungsplan hinweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 9 U 56/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03
    Mit Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28.10.2002 (9 U 56/02) hat das Oberlandesgericht die Berufung des Klägers gegen das klagabweisende Urteil der Einzelrichterin beim Landgericht Düsseldorf im Verfahren des Klägers gegen die Erbin Monika St. zurückgewiesen.

    Der Kläger hat in dem vor dem OLG Düsseldorf gegen die Erben der Veräußerin geführten Rechtsstreit (9 U 56/02) bereits bei Kaufvertragsabschluss durchgeführte, aber noch nicht abgerechnete Erschließungskosten nicht substantiiert und überprüfbar dargelegt, weshalb seine Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts Düsseldorf durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2000 mittlerweile rechtskräftig abgewiesen worden ist.

    Zum anderen scheitert ein Anspruch auf Erstattung solcher Kosten aber auch daran, dass der Kläger auch im hiesigen Verfahren wie schon in dem bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Erbin der Verkäuferin geführten Rechtsstreit (OLG Düsseldorf 9 U 56/02, Urteil vom 28.10.2002) die Kosten für Erschließungsmaßnahmen, die vor Kaufvertragsabschluss bereits durchgeführt, aber noch nicht abgerechnet waren, nicht nachvollziehbar und damit nicht überprüfbar dargestellt hat.

  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93

    Pflicht des Notars zur Erörterung nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03
    Sie sind mithin der Meinung, dass bei Kaufabschluss vorhandene Erschließungsmaßnahmen mit dem Kaufpreis abgegolten sind und nicht mehr nach Jahr und Tag dem Käufer hierfür noch oft nicht unbeträchtliche Kosten auferlegt werden können (BGH NJW 1992, 1287, NJW 1994, 2283, Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Auflage, Rn. 557, 558).

    Denn die Amtspflicht des Notars beschränkt sich aus den oben dargestellten Grundsätzen auf bereits vor Abschluss des Kaufvertrages durchgeführte, aber noch nicht abgerechnete Erschließungskosten, wobei der Notar keine Erkundigungen über die Höhe eventuell noch nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge anstellen muss, sondern den Kläger nur allgemein auf die Problematik noch ausstehender Erschließungskosten hinweisen muss (BGH NJW 1994, 2283).

    Hierfür ist er ebenfalls darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1994, 2283; NJW-RR 1996, 781).

  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03
    Denn die dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 852 BGB a. F., die der Anspruch bis 31.12.2001 unterlag, setzt als Verjährungsbeginn die Kenntnis des Klägers von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen voraus sowie das Wissen, dass keine den Schaden vollständig deckende anderweitige Ersatzmöglichkeit vorhanden ist (BGHZ 102, 246).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 13/01

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Amtshaftung wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03
    Dementsprechend hat der Verletzte das Vorliegen dieser zur Kllagebegründung gehörenden Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruches darzulegen und im Streitfall zu beweisen (BGH NJW 2002, 1266; Staudinger, Kommentar zum BGB, 2002, § 839 Rn. 301).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Belehrungspflicht des Notars über "hängende Erschließungskosten"?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 24/03
    Hierfür ist er ebenfalls darlegungs- und beweispflichtig (BGH NJW 1994, 2283; NJW-RR 1996, 781).
  • OLG Hamburg, 20.08.2003 - 11 W 39/03

    Keine Eintragung der Verschmelzung vor Ablauf der Klagefrist des § 14 Abs. 1 UmwG

    8. Notarrecht - Keine Aufklårungspflicht des Notars çber Lasten von zur Zeit des Grundstçckskaufs geplanten, aber noch nicht durchgefçhrten Erschließungsmaßnahmen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.7. 2003 - 12 U 24/03).
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