Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10557
OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05 (https://dejure.org/2005,10557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.2005 - 12 U 242/05 (https://dejure.org/2005,10557)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 12 U 242/05 (https://dejure.org/2005,10557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung der im Beitrittsgebiet bis zum 02.10.1990 zurückgelegten Beschäftigungszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Zusatzrente; Anrechnung von DDR-Vordienstzeiten; Notwendigkeit einer Umlagenleistung als Voraussetzung der uneingeschränkten Einbeziehung in die gesamtversorgungsfähige Zeit; Überführung der in den Zusatzversorgungssystemen und ...

  • Judicialis

    VBLS § 42 Abs. 1 a.F; ; VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; VBLS § 75 Abs. 2 n.F.; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Berücksichtigung von DDR-Vordienstzeiten im Rahmen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, etwa im Urteil vom 11.02.2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 599), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug nimmt und der auch der Senat folgt (vgl. schon Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 36/05 - OLGR 2005, 743).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, etwa im Urteil vom 11.02.2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 599), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug nimmt und der auch der Senat folgt (vgl. schon Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 36/05 - OLGR 2005, 743).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
    Die Satzungsregelungen der Beklagten sind Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
    Der Hauptgruppe der im Tarifgebiet Ost Pflichtversicherten hat die Beklagte durch eine begünstigende Sonderregelung bei der 60 monatigen Wartezeit besonders Rechnung getragen (§ 105b VBLS a.F: - vgl. dazu BGH VersR 2003, 893).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
    Die Satzungsregelungen der Beklagten sind Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28.04.1999 (BVerfGE 100, 1, 38 ff.) die aufgrund der sogenannten Systementscheidung des Gesetzgebers in der Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 9 Buchst. b Satz 1 und 3 des Einigungsvertrages (EV) vom 31.08.1990 (BGBl. II 889) erfolgte Überführung der in den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung bei verfassungskonformer Auslegung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99

    Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBLS ist unwirksam

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05
    Zwar hat dies bei ihnen regelmäßig zur Folge, dass die nach den § § 41 ff VBLS a.F. errechnete Gesamtversorgung hinter der Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zurückbleibt und ihnen daher nur eine statische Versicherungsrente als Mindestversorgungsrente gemäß §§ 40 Abs. 4, 44 VBLS a.F. zusteht (vgl. das Senatsurteil VersR 2000, 624 unter II 1).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2012 - 12 Sch 1/12
    Umlagemonate im Sinne der Satzung sind nur solche, in denen der Arbeitgeber des Versicherten Umlagen an die Antragsgegnerin entrichtet hat (Senat, Urteil vom 20.12.2005 - 12 U 242/05; BGH VersR 2004, 499).

    Von Unterschieden der verglichenen Berufsgruppen abgesehen, fallen insbesondere die in der Regel höheren Beitragsleistungen der westdeutschen Berechtigten für ihre Zusatzversorgung ins Gewicht (BVerfGE 100, 1; Senat, Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 36/05; Senat, Urteil vom 20.12.2005 - 12 U 242/05; Senat, Urteil vom 07.02.2012 - 12 U 160/11).

    So kann der Antragsteller weder verlangen, dass DDR-Beschäftigungszeiten wie Umlagemonate behandelt noch voll angerechnet werden (Senat, Urteil vom 20.12.2005 - 12 U 242/05; BGH VersR 2004, 599).

    Die unterschiedliche Behandlung ist durch gewichtige Gründe, namentlich die Unterschiede der verglichenen Berufsgruppen und die in der Regel höheren Beitragsleistungen der westdeutschen Berechtigten für ihre Zusatzversorgung, gerechtfertigt (BGH VersR 2003, 893; Senat, Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 36/05, Senat, Urteil vom 20.12.2005 - 12 U 242/05; Senat, Urteil vom 07.02.2012 - 12 U 160/11).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht