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   OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 243/05   

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https://dejure.org/2006,4723
OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 243/05 (https://dejure.org/2006,4723)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2006 - 12 U 243/05 (https://dejure.org/2006,4723)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 12 U 243/05 (https://dejure.org/2006,4723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Regelungsgehalt der Bedingung über die Anzeigepflicht des Versicherungsfalls; Merkblatt für den Versicherten als berücksichtigungsfähiger Begleitumstand bei der AVB-Transparenzkontrolle

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Rechtzeitige Anzeige des Versicherungsfalls als Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs; Verschulden bei Versäumung der Anzeigepflicht; Voraussetzungen der Intransparenz einer Klausel über Ausschluss von ...

  • Judicialis

    AUZ § 1 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUZ § 1 Abs. 2; BGB § 307
    Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitig angezeigter Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung eines dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung übergebenen gesonderten Merkblattes als den Vertragsschluss begleitender Umstand im Rahmen der Prüfung einer Intransparenz von allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 605
  • MDR 2006, 1170
  • VersR 2006, 637
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZR 226/80

    Rechtsnatur der Anmeldefrist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 243/05
    Bei einer Ausschlussklausel ist der Kausalitätsgegenbeweis nicht zugelassen (BGH VersR 1982, 567).
  • OLG Celle, 10.11.1993 - 9 U 167/92

    Grenzen der Streupflicht auf einem Gästeparkplatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 243/05
    Den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherten treffen die nachteiligen Folgen eines (teilweisen) Anspruchsverlusts bis zur Anzeige des Versicherungsfalls nämlich nur dann, wenn ein Verschulden an der Fristversäumung nicht ausgeräumt werden kann (BGH VersR 1995, 598).
  • OLG Hamm, 18.11.1986 - 20 W 33/86

    Restkreditversicherung; Versicherung für fremde Rechnung; Kreditgeber;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 243/05
    Die Restschuldversicherung ist - zumindest vorrangig - eine Versicherung für fremde Rechnung (OLG Hamm VersR 1987, 354; a.A. wohl Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Vor § 74 Rdn. 7).
  • KG, 10.12.2018 - 8 U 55/18

    Formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur Entfernung der baulichen Anlagen bei

    Der vorliegende Fall ist nicht etwa mit dem des OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 605 -juris Tz 21 zu vergleichen, wo die Übergabe eines Merkblatts bei Vertragsabschluss dahin berücksichtigt wurde, dass eine Intransparenz der Versicherungsbedingungen verneint wurde.
  • OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06

    Ansehung des § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die

    Insoweit handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung nach §§ 74 ff VVG (OLG Karlsruhe VersR 2006, 637).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2013 - 11 U 94/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Frist zur Anzeige der Berufsunfähigkeit

    Fahrlässig handelt zudem grundsätzlich auch derjenige, der die einschlägigen Versicherungsbedingungen nicht zur Kenntnis nimmt (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.02.2006 - 12 U 243/05, Rdn. 15, VersR 2006, 637 = NJW-RR 2006, 605).
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