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   OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05   

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https://dejure.org/2006,5914
OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05 (https://dejure.org/2006,5914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.2006 - 12 U 244/05 (https://dejure.org/2006,5914)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 2006 - 12 U 244/05 (https://dejure.org/2006,5914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Krankheitskostenversicherung: Nachweis der Unterbringung in einer "gemischten Anstalt"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten einer stationären Heilbehandlung; Voraussetzungen der versicherungstechnischen Krankenhausdefinition; Vorliegen der Voraussetzungen einer "gemischten Anstalt"; Abgrenzung der stationären Heilbehandlung von einer Kurbehandlung oder ...

  • Judicialis

    MB/KK § 4 Abs. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 4 Abs. 5
    Anforderungen an den Nachweis der Unterbringung in einer gemischten Anstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK § 4 Abs. 5
    Abgrenzung der stationären Heilbehandlung von einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung - Beweislast für eine "gemischten Anstalt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Krankenversicherung - Gemischte Anstalt: Beweis durch Prospekte und Internetauftritt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 19.11.1998 - 7 U 93/98

    Krankenversicherung: Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt - Absonderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Die Vorschrift will den Versicherer, der nur eine klinische Behandlung, nicht aber auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen finanzieren muss, bei einem stationären Aufenthalt in einer Anstalt, die beide Möglichkeiten bietet, von der nachträglichen, oft schwierigen Überprüfung freistellen, ob eine notwendige Heilbehandlung oder - wenn auch nur teilweise - eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung stattgefunden hat (OLG Stuttgart NVersZ 1999, 265).

    Nichts anderes ergibt sich aus den von Bach-Moser aaO. zitierten Gerichtsentscheidungen, die jeweils Sachverhalte betrafen, in denen zwei unterschiedliche ausgerichtete Anstaltsbereiche tatsächlich betrieben wurden (OLG Köln, VersR 1994, 849; OLG Stuttgart NVersZ 1999, S. 265).

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Dagegen kennzeichnet eine Kur oder Sanatoriumsbehandlung, dass die Patienten, die in der Regel an leichteren chronischen Krankheiten leiden oder nach einem Krankenhausaufenthalt bereits weitgehend genesen sind, durch eine geregelte Lebensweise, eine zweckmäßige Diät oder durch die Herausnahme aus der gewohnten Umgebung und die Fernhaltung störender Umwelteinflüsse völlig wiederhergestellt werden sollen (vgl. BGH NJW 1983, 2088; OLG Koblenz, VersR 1994, 800 ; OLG Stuttgart NVersZ 99, 265).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01

    Befristung einer Leistungszusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Finden in einer Klinik diese Therapien ausschließlich als integrierter Bestandteil einer stationären Heilbehandlung statt, führt dies bei der gebotenen restriktiven Auslegung (BGH VersR 2003, 360) zwar nicht zu der Annahme einer gemischten Anstalt und damit auch nicht zu einem Ausschluss der Leistungspflicht nach § 4 Abs. 5 MB/KK.
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Klägerin war es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar (Senat VersR 1997, 562; BGH VersR 1991, 987), die Klägerin zum Zweck der Diagnose und zur Durchführung der Heilmaßnahmen in stationäre Behandlung zu nehmen.
  • OLG Karlsruhe, 21.03.1996 - 12 U 168/95

    Erstattung von Implantaten bei privater Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Zum Zeitpunkt der Aufnahme der Klägerin war es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar (Senat VersR 1997, 562; BGH VersR 1991, 987), die Klägerin zum Zweck der Diagnose und zur Durchführung der Heilmaßnahmen in stationäre Behandlung zu nehmen.
  • OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1858/92

    Kriterien für Einordnung einer Klinik als "gemischte Anstalt"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Dagegen kennzeichnet eine Kur oder Sanatoriumsbehandlung, dass die Patienten, die in der Regel an leichteren chronischen Krankheiten leiden oder nach einem Krankenhausaufenthalt bereits weitgehend genesen sind, durch eine geregelte Lebensweise, eine zweckmäßige Diät oder durch die Herausnahme aus der gewohnten Umgebung und die Fernhaltung störender Umwelteinflüsse völlig wiederhergestellt werden sollen (vgl. BGH NJW 1983, 2088; OLG Koblenz, VersR 1994, 800 ; OLG Stuttgart NVersZ 99, 265).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.1978 - 13 U 207/75

    Zur Abgrenzung von Heilbehandlung und Kur oder Sanatoriumsaufenthalt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Der Annahme einer stationären Heilbehandlung steht dabei nicht entgegen, dass nicht nur eine rein medizinische Behandlung (Diagnostik, medizinische und physikalische Therapie) erfolgt, sondern in Ergänzung zu der konventionellen Behandlung des Patienten weitere Maßnahmen durchgeführt werden, die nach anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen für eine stationäre Heilbehandlung als notwendig und dienlich angesehen werden, mag es sich dabei auch um solche Maßnahmen handeln, die allgemein als funktionelle, berufliche oder soziale Rehabilitation bezeichnet werden (OLG Karlsruhe VersR 78, 615).
  • OLG Hamm, 14.07.1993 - 20 U 79/93

    Abgrenzung eines Krankenhaus- von einem Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer "gemischten Anstalt" ist die Beklagte beweispflichtig, die den ihr obliegenden Nachweis (OLG Hamm RuS 1994, 229) jedoch nicht geführt hat.
  • OLG Köln, 21.03.1994 - 5 U 61/93

    Krankenhaus ; Betten; Rehabilitationsträger; Gemischte Anstalt ; Versicherer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
    Nichts anderes ergibt sich aus den von Bach-Moser aaO. zitierten Gerichtsentscheidungen, die jeweils Sachverhalte betrafen, in denen zwei unterschiedliche ausgerichtete Anstaltsbereiche tatsächlich betrieben wurden (OLG Köln, VersR 1994, 849; OLG Stuttgart NVersZ 1999, S. 265).
  • AG Bad Segeberg, 23.08.2012 - 17 C 240/11

    Krankenhaustagegeldversicherung: Leistungsverweigerung des Versicherers wegen

    Allerdings ist der Beklagte darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass es sich bei den ... Kliniken um eine "gemischte Krankenanstalt" handelt, also auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt oder Rekonvaleszenten aufgenommen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.03.2006 - 12 U 244/05, VersR 2006, 1203, juris Rn. 13).

    Jedenfalls zu der Durchführung von Kuren und Sanatoriumsaufenthalten hat der Beklagte jedoch unter Bezugnahme auf den Internetauftritt der ... Kliniken substantiiert dazu vorgetragen, dass es sich um eine "gemischte Krankenanstalt" handelt (vgl. zur Abgrenzung zwischen stationären Heilbehandlungen von Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen BGH, Urt. v. 05.07.1995 - IV ZR 320/94, NJW 1995, 3057, juris Rn. 9-11; OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.03.2006 - 12 U 244/05, VersR 2006, 1203, juris Rn. 14; KG, Urt. v. 11.03.2003 - 6 U 171/01, RuS 2004, 244, juris Rn. 37; LG Duisburg, Urt. v. 02.10.2008 - 12 S 51/08, juris Rn. 6).

    Bei dieser Sachlage ist der Sachvortrag der Beklagten ohne weitere Beweisaufnahme der Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.01.2012 - 20 U 148/11, juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.03.2006 - 12 U 244/05, VersR 2006, 1203, juris Rn. 17; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.06.2007 - 10 U 1143/06, VersR 2008, 108 f.; LG Duisburg, Urt. v. 02.10.2008 - 12 S 51/08, juris Rn. 7 f.; LG Kiel, Urt. v. 15.05.2012 - 10 S 53/10, S. 3 f.; vgl. zur Bedeutung der Selbstdarstellung der Klinik auch KG, Urt. v. 11.03.2003 - 6 U 171/01, RuS 2004, 244, juris Rn. 36 f.).

    Soweit wegen der Entwicklungen in der Medizin, insbesondere der Anwendung von Therapieformen, die ausschließlich als integrierter Bestandteil einer stationären Heilbehandlung stattfinden, die Transparenz der Regelung bezweifelt wird (so OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.03.2006 - 12 U 244/05, VersR 2006, 1203, juris Rn. 15), ist zum einen dem Gericht nicht bekannt und von der Klägerin auch auf den Hinweis des Gerichts vom 15.02.2012 nicht vorgetragen worden, ob solche Therapierformen als integrierter Bestandteil einer stationären Heilbehandlung in der medizinischen Praxis (in einem nennenswerten Umfang) Anwendung finden.

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2010 - 8 O 4489/10

    Leistungsausschluss bzgl. der Kosten einer stationären psychosomatischen

    Entscheidend für die Qualifikation als gemischte Anstalt ist der objektive Auftritt der Einrichtung nach außen (BGH VersR 1971, 949; OLG Koblenz VersR 2008, 1525; Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG § 4 MB/KK 2009 Rn. 13), also die tatsächliche Ausgestaltung des gesamten Leistungsangebots (Abgrenzungskriterien bei BGH VersR 1971, 949; OLG Karlsruhe VersR 2006, 1203; KG r+s 2004, 244), wie es sich etwa anhand eines Internetauftritts darstellt (OLG Koblenz VersR 2008, 108; OLG Koblenz VersR 2004, 1126; Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG § 4 MB/KK 2009 Rn. 13).

    Beweisbelastet ist der Versicherer (OLG Karlsruhe VersR 2006, 1203; Prölss/Martin/Voit, VVG 28. Aufl. § 4 MBKK Rn 78).

  • LG Duisburg, 02.10.2008 - 12 S 51/08

    Erfordernis einer vorherigen Leistungszusage i.R.d. Anspruchs auf Zahlung von

    Die entsprechende Darlegung durch Zugrundelegung von Internetauftritten ist zulässig und geeignet und bedarf insoweit keines Sachverständigenbeweises (OLG Koblenz, VersR 2008, 108 ff.; OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1203 ff.) Zwar ist letztlich maßgeblich, welche Leistungen tatsächlich ausgeführt werden.
  • LG Dortmund, 09.11.2009 - 2 S 36/09

    Gemischte Anstalt

    Entscheidend bleibt nach dem eindeutigen Wortlaut der genannten Vorschrift, ob in der Klinik tatsächlich Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt bzw. Rekonvaleszenten aufgenommen werden (OLG L, VersR 2006, 1203; vgl. auch Versicherungsombudsmann, r+s 2007, 73).
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