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   KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92   

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https://dejure.org/1993,5525
KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92 (https://dejure.org/1993,5525)
KG, Entscheidung vom 17.05.1993 - 12 U 2485/92 (https://dejure.org/1993,5525)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 1993 - 12 U 2485/92 (https://dejure.org/1993,5525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen Linksabbieger und Geradeausfahrer bei fehlendem Abbiegepfeil

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Schadensverteilung bei Kollision zwischen Linksabbieger und Geradeausfahrer bei Fehlen von Abbiegepfeilen und sonst ungeklärter Ampelschaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung; Linksabbieger; Haftungsquote; Sorgfaltspflicht; Kreuzung; Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1, Abs. 3, § 37
    Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1002
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 21.11.1983 - 12 U 1235/83
    Auszug aus KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92
    Wenn in einem so gelagerten Fall die Ampelschaltung ungeklärt bleibt, hat der Linksabbieger wegen der ihm obliegenden erhöhten Sorgfaltspflichten und der durch das Abbiegen bedingten erhöhten Betriebsgefahr 2/3 des Schadens zu tragen (vgl. KG, Urteile vom 21.11.1983 - 12 U 1235/83 - 10.02.1986 - 12 U 5688/84 -).

    Sie sind gänzlich ungeeignet, ein bestimmtes Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten (KG, Urteil vom 21.11.1983 - 12 U 1235/83 -).

    In einem derartigen Fall kommt es zur Schadensteilung nach Maßgabe des § 17 StVG, wobei die Umstände des Einzelfalles über die Haftungsquote entscheiden (KG, Urteile vom 21.11.1983 - 12 U 1235/83 - 10.02.1986 - 12 U 5.688/84 - 27.06.1991-12 U 3457/90 - OLG Hamm VersR 1990, 99, 100).

  • OLG Hamm, 02.01.1989 - 13 U 7/88
    Auszug aus KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92
    In einem derartigen Fall kommt es zur Schadensteilung nach Maßgabe des § 17 StVG, wobei die Umstände des Einzelfalles über die Haftungsquote entscheiden (KG, Urteile vom 21.11.1983 - 12 U 1235/83 - 10.02.1986 - 12 U 5.688/84 - 27.06.1991-12 U 3457/90 - OLG Hamm VersR 1990, 99, 100).
  • KG, 01.10.1981 - 12 U 1518/81

    Haftung des Geradeausfahrers bei Kollision mit Linksabbieger

    Auszug aus KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92
    Ein dahingehender Vertrauenstatbestand ist dann anzunehmen, wenn neben dem Anhalten von Fahrzeugen des Gegenverkehrs zusätzliche Indizien hinzutreten, etwa wenn sich der Querverkehr in Bewegung zu setzen beginnt (KG DAR 1982, 235 = VerkMitt 1982, 29).
  • OLG Hamm, 28.11.1979 - 13 U 246/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92
    Sonst muß es bei dem Grundsatz sein Bewenden haben, daß der Linksabbieger stets damit rechnen muß, daß entgegenkommende Verkehrsteilnehmer während der späten Gelbphase oder des Beginns der Rotphase der für sie geltenden Ampel in den Kreuzungsbereich einfahren (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 722).
  • KG, 20.01.1986 - 12 U 931/85
    Auszug aus KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92
    Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn ein schuldhaftes Verhalten des bevorrechtigten Geradeausverkehrs nachweisbar ist (KG VerkMitt 1982 Nr. 69; KG, Urteil vom 20.01.1986 - 12 U 931/85 -).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94

    Nachfahren zur Nachtzeit

    Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ).
  • OLG Celle, 15.03.2001 - 14 U 87/00

    Schadensersatz; Schmerzensgeld ; Verkehrsunfall; Haftungsverteilung; Verschulden;

    Unter Berücksichtigung aller Umstände hält der Senat eine Quotierung von 2/3 : 1/3 zu Lasten des Klägers für angemessen (ebenso für ähnliche Fallkonstellationen KG VRS 81, 10; 85, 412 und 86, 35 sowie OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 1980 - 5 U 240/79 -).
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