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   OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14   

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OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14 (https://dejure.org/2014,58515)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.10.2014 - 12 U 25/14 (https://dejure.org/2014,58515)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 12 U 25/14 (https://dejure.org/2014,58515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Gegenleistung in der Zwangsvollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 756
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Gegenleistung in der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2012 - 9 U 143/10

    Person des Vertragspartners beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter fremdem

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Eine Unterschlagung stellt indessen kein Abhandenkommen im Sinne der Vorschrift dar (vgl. BGHZ 199, 227; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und insbesondere dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGHZ 77, 274; BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514), wobei sich die Klägerin eine ggf. grob fahrlässige Unkenntnis ihres Ehemannes, der als ihr Vertreter die Vertragsverhandlungen mit dem Zwischenhändler geführt hat, nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste.

    Der Käufer eines gebrauchten Pkw darf dementsprechend in der Regel auf das Eigentum des Veräußerers vertrauen, wenn dieser sich im Besitz des Pkw befindet und wenn ihm - wie hier - Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ausgehändigt werden können (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Dem Fahrzeugbrief, der rechtlich allerdings keine Legitimationswirkung aufweist, kommt in der Praxis bei der Abwicklung von Kaufverträgen zweifellos eine erhebliche Bedeutung für den Vertrauensschutz zu (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Der Gebrauchtwagenkauf ist ein Massengeschäft geworden, der einer zügigen Abwicklung bedarf (vgl. hierzu OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Dementsprechend kommt eine grobe Fahrlässigkeit des Käufers bei einer Legitimation des Verkäufers durch den Besitz von Fahrzeug, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nur unter besonderen Umständen in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Hierbei kommt es allerdings stets auf die konkreten Umstände des jeweiligen Falls an (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2012, 514; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4704).

    Vielmehr werden Gebrauchtwagen regelmäßig innerhalb einer bestimmten Preisspanne veräußert, so dass ein günstiger Kaufpreis, der sich in einer bestimmten Spanne bewegt, für sich allein noch keinen Verdacht an der Eigentümerstellung des Verkäufers erregen müsste (vgl. BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn.4706).

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Darunter ist ein Verhalten zu verstehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und insbesondere dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGHZ 77, 274; BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514), wobei sich die Klägerin eine ggf. grob fahrlässige Unkenntnis ihres Ehemannes, der als ihr Vertreter die Vertragsverhandlungen mit dem Zwischenhändler geführt hat, nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste.

    Vielmehr gehört es zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines solchen Kraftfahrzeuges, dass sich der Erwerber den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1991, 1415; BGH NJW 1996, 2226; BGH NJW 2013, 1946; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4661/4682).

    Eine allgemeine Nachforschungspflicht des Erwerbers besteht indessen nicht (vgl. BGH NJW 1975, 735; BGH NJW 2013, 1946; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4661).

    Vielmehr werden Gebrauchtwagen regelmäßig innerhalb einer bestimmten Preisspanne veräußert, so dass ein günstiger Kaufpreis, der sich in einer bestimmten Spanne bewegt, für sich allein noch keinen Verdacht an der Eigentümerstellung des Verkäufers erregen müsste (vgl. BGH NJW 2013, 1946; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn.4706).

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Eine bewegliche Sache kommt ihrem Eigentümer abhanden, wenn dieser den Besitz an ihr unfreiwillig verliert (vgl. BGHZ 199, 227 m.w.N.).

    Eine Unterschlagung stellt indessen kein Abhandenkommen im Sinne der Vorschrift dar (vgl. BGHZ 199, 227; OLG Karlsruhe DAR 2012, 514).

    Eine eigenmächtige Weggabe der Sache durch den Besitzmittler steht aber, anders als ein eigenmächtiges Verhalten eines Besitzdieners, dem gutgläubigen Erwerb durch einen Dritten grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 280, 281; BGHZ 199, 227).

    Den unmittelbaren Besitz, auf dessen unfreiwilligen Verlust es nach der Vorschrift des § 935 BGB aber ankommt, hat der mittelbare Besitzer mit der Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses dagegen freiwillig aufgegeben (vgl. BGHZ 199, 227 m.w.N.).

  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Nach § 435 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, schon die bloße Gefahr einer Inanspruchnahme durch Dritte auszuräumen (vgl. BGH NJW 2004, 1802 m.w.N.).

    Unter dem Begriff der Rechte Dritter fallen auch öffentlich-rechtliche Befugnisse wie eine staatliche Sicherstellung bzw. Beschlagnahme auf der Grundlage des § 111 b StPO, sofern diese tatsächlich vollzogen wird, zu Recht erfolgt und den Verfall oder die Einziehung der Sache zur Folge haben kann (vgl. BGH NJW 2004, 1802; OLG Hamm, Urteil vom 20. Januar 2011, 28 U 139/10; OLG Hamm NJW-RR 2012, 1441; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4655).

    Dies soll allerdings in erster Linie dann gelten, wenn der Käufer durch die Beschlagnahme seine Rechte an der Sache nicht nur vorübergehend verliert (vgl. BGH NJW 2004, 1802).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04

    Gewerblicher Gebrauchtwagenhandel: Gewährleistungsrecht des Käufers bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Ob ein solches Unvermögen hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls und insbesondere der schützwürdigen Belange beider Parteien nach Treu und Glauben ähnlich den Geschäften des Warenhandels über das Internet, bei denen der Handel kurzfristig zu disponieren pflegt, angenommen werden kann (so OLG Karlsruhe NJW 2005, 989; dagegen kritisch: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4767; Grüneberg in Palandt, BGB, 73. Aufl., Rdn. 4 zu § 311 a BGB), erscheint zweifelhaft, so lange - worauf das Landgericht zutreffend abgestellt hat - die prinzipielle Möglichkeit bestanden hätte, dass die Klägerin den verkauften Pkw vom Sicherungseigentümer (Kreditgeber) hätte erwerben und dem Beklagten erneut übereignen können.

    Dass der Kfz-Händler, hier die Herren H. F. oder K. A., nicht als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen ist, begründet sowohl für sich allein genommen als auch in Verbindung mit anderen Umständen noch kein Grund für Misstrauen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2013, 3 U 140/12 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe MDR 2005, 443; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn 4693).

    Denn auch bei Eigengeschäften verzichtet der Handel im allgemeinen auf eine wertmindernde Zwischeneintragung (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2005, 443; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn 4693).

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Das Urteil ist schon deshalb rechtfehlerhaft, weil die Zug-um-Zug-Verurteilung nicht hinreichend bestimmt bezeichnet ist (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) und der Urteilstenor damit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. BGHZ 45, 287, 288; BGH NJW 1993, 324; Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 3 zu § 756 ZPO).

    Der Gegenstand und Reichweite der Zug-um-Zug zu erbringenden Leistung muss sich aus dem Urteilstenor mithin selbst ergeben, sie muss dabei so bestimmt und eindeutig beschrieben sein, dass sie zum Gegenstand einer Leistungsklage gemacht werden könnte (vgl. BGH NJW 1993, 324; OLG Hamm MDR 2010, 1086; OLG Koblenz OLGR Koblenz 2000, 520; Stöber in Zöller, ZPO, 30. Aufl, Rdn. 3 zu § 756 ZPO).

    Denn hierbei handelt es sich um einen von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel (vgl. BGHZ 45, 287, 288; BGH NJW 1993, 324).

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Vielmehr gehört es zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines solchen Kraftfahrzeuges, dass sich der Erwerber den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1991, 1415; BGH NJW 1996, 2226; BGH NJW 2013, 1946; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4661/4682).

    Erfüllt der Vertreter des Käufers die Anforderungen der gebotenen Prüfung nicht, dann geht die Nachlässigkeit dieser Hilfsperson nach § 166 BGB zu lasten des inländischen Käufers (vgl. BGH NJW 1991, 1415; OLG Koblenz DAR 2011, 86).

  • OLG Hamm, 29.03.2012 - 28 U 150/11

    Ansprüche des Käufers eines gestohlenen Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Unter dem Begriff der Rechte Dritter fallen auch öffentlich-rechtliche Befugnisse wie eine staatliche Sicherstellung bzw. Beschlagnahme auf der Grundlage des § 111 b StPO, sofern diese tatsächlich vollzogen wird, zu Recht erfolgt und den Verfall oder die Einziehung der Sache zur Folge haben kann (vgl. BGH NJW 2004, 1802; OLG Hamm, Urteil vom 20. Januar 2011, 28 U 139/10; OLG Hamm NJW-RR 2012, 1441; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4655).

    Im Übrigen wird indessen nicht einheitlich beurteilt, ob eine lediglich nach § 94 StPO vorgenommene Sicherstellung als Beweismittel ebenfalls einen Rechtsmangel begründen kann (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2012, 1441; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn. 4646).

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass für den Fall, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch - wie auch hier - erst nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung der ersten Instanz geschaffen werden, die hierfür erforderlichen Tatsachen auch noch in zweiter Instanz in den Prozess eingeführt werden können (vgl. BGH BauR 2004, 115; BGH MDR 2006, 201; BGH MDR 2009, 996; Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 30 zu § 531 ZPO).

    Dies beruht auf der Erwägung, dass die prozessrechtlichen Präklusionsvorschriften die Partei zwar anhalten sollen, zu einem bereits vorliegenden Tatsachenstoff rechtzeitig vorzutragen, hingegen nicht den Zweck verfolgen, auf eine beschleunigte Schaffung der materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen hinzuwirken (BGH BauR 2004, 115).

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14
    Dies ist der Fall, wenn die Erreichung des Geschäftszweckes in Frage steht und dem anderen Teil bei billiger Abwägung der beiderseitigen Belange das Festhalten am Vertrag bis zum Wegfall des Leistungshindernisses nicht zugemutet werden kann (vgl. BGHZ 174, 61).

    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintrittes des Hindernisses zu beurteilen (vgl. BGHZ 174, 61; OLG Karlsruhe NJW 1989, 989).

  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

  • KG, 24.07.1997 - 25 W 8662/96
  • OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung:

  • OLG Hamm, 30.04.2010 - 25 W 74/10

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Zahlungstitels; maßgebliches Verfahren

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99

    Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79

    Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

  • BGH, 21.02.2006 - VIII ZR 61/04

    Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Unternehmer wegen Verweigerung

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 318/02

    Auslegung einer Sicherungsvereinbarng

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

  • BGH, 12.03.2010 - V ZR 147/09

    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts

  • OLG Koblenz, 28.10.2010 - 6 U 473/10

    Kraftfahrzeug mit ausländischer Zulassung: Kein gutgläubiger Eigentumserwerb ohne

  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 28 U 139/10

    Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf

  • OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 116/97

    Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung

  • OLG Düsseldorf, 18.09.1998 - 22 U 57/96

    Vollstreckbarkeit eines Zug-umg-Zug-Urteils - Beratungspflichtverletzung des

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

  • BGH, 12.10.1983 - IVb ZR 357/81

    Schwere Verfehlung des Unterhaltsberechtigten durch unrichtige Angaben über

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

  • OLG Naumburg, 22.03.1995 - 6 U 249/94

    Rechtsmittel gegen nicht verkündetes Urteil; Anspruch auf Kaufpreiszahlung

  • OLG Koblenz, 17.04.2000 - 4 W 189/00

    Vollstreckungsfähigkeit einer Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Rückgabe

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11

    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den

  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

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