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   OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4819
OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05 (https://dejure.org/2006,4819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.02.2006 - 12 U 261/05 (https://dejure.org/2006,4819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 12 U 261/05 (https://dejure.org/2006,4819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kausalzusammenhang mit einem vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Grundleiden bei Ausbildung einer mitursächlichen Depression; Leistungsfreiheit bei Beendigung der Hauptversicherung nach eingetretenem Versicherungsfall

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 41

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ), Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung als Rente i.S.d. § 850b ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente; Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ); Wirksamkeit und Umfang einer Ausschlussklausel; Unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang einer Bandscheibenoperation und einer depressiven Erkrankung; Leistungen aus ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 4; ; BB-BUZ § 9 Nr. 1; ; BB-BUZ § 9 Nr. 8; ; VVG § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 4; BB-BUZ § 9 Nr. 1; BB-BUZ § 8; VVG § 5
    Ausschlussklausel für Grundleiden erfasst nicht hierdurch veranlasste Berufsunfähigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 1 Nr. 4 § 9 Nr. 1, Nr. 8; VVG § 5
    Zur Auslösung der Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung genügt, dass die Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit eingetreten ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Bestehende Leistungspflicht erlischt nicht durch Ende der Hauptversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Bestehende Leistungspflicht erlischt nicht durch Ende der Hauptversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1348
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 09.11.1995 - 5 U 69/94

    Abtretung und Kündigung bei Lebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Renten i.S. von § 850b ZPO zu qualifizieren (OLG Karlsruhe, OLG Report 2002, 114, OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).

    Soweit die Beklagte aus der Entscheidung OLG Saarbrücken VersR 1995, 1227 anderes herauslesen möchte, verkennt sie deren Gehalt.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2001 - 11 W 52/01

    Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Renten i.S. von § 850b ZPO zu qualifizieren (OLG Karlsruhe, OLG Report 2002, 114, OLG Saarbrücken, VersR 1995, 1227).
  • BGH, 19.10.1983 - IVa ZR 51/82

    Begriff des Sturmschadens; Entschädigungspflicht für einen Lawinenschaden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Eine unmittelbare Ursache liegt somit vor, wenn ihr Erfolg ohne das Dazwischentreten einer weiteren Ursache eingetreten ist (BGH VersR 1984, 28).
  • OLG Koblenz, 29.01.1990 - 12 U 1442/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Bei einer mehrgliedrigen Ursachenkette ist demnach die unmittelbare Ursache diejenige, die als zeitlich letzte - höchstens gleichzeitig mit einer anderen - eingreift (OLG Koblenz VersR 1990, 768; Prölss/ Martin, VVG, 27.Aufl., § 49 Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.1994 - 12 U 151/94

    Persönliche Gewandtheit als Kriterium der Verweisbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 12 U 261/05
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Beklagte für einen in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bereits eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei wird, wenn der Versicherungsvertrag durch Kündigung der Lebensversicherung endet (so auch Senat VersR 95, 1341; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 226/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die

    bb) Soweit teilweise bereits bezweifelt wird, dass diese in § 9 (8) B-BUZ oder wortgleichen Klauseln enthaltene Leistungsbeschränkung hinreichend transparent ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe VersR 2006, 1348 f.; r+s 2007, 255), kann dies dahinstehen; denn jedenfalls benachteiligt sie den Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu Terno, r+s 2008, 361, 367).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung eines

    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies nämlich ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (Senat ZfS 2007, 463 ; Senat OLGR 2006, 294; Terno r+s 2008, 361, 367; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 12 U 11/07

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei Beitragsfreistellung

    Ergibt sich nach Eintritt des Versicherungsfalls ein Umstand, der einer weiteren Gefahrtragung für die Zukunft entgegen steht, bleibt dies ohne Auswirkung auf die einmal begründete Leistungspflicht (so auch Senat OLGR 2006, 294; Senat VersR 95, 1341; Beckmann / Rixecker, Versicherungsrechtshandbuch, § 46 Rn. 109).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12

    Reichweite einer Ausschlussklausel

    Diese Zweckrichtung zwingt zugleich zu der Annahme, dass beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache regelmäßig der Ausschluss durchgreift; es reicht mithin aus, wenn die ausgeschlossene Ursache mitursächlich für den Leistungsfall ist (OLG Koblenz, VersR 1990, 768; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juni 2003 - IV ZR 299/02 - zurückgewiesen]; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, Beschl. v. 12. November 2006 - 5 W 42/06 - anders für eine deutlich im Wortlaut abweichende, auf einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang abstellende Ausschlussklausel: OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1348).
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