Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 23.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6287
OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2009,6287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2009 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2009,6287)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2009,6287)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Beweislast des Motorradfahrers für die Ursächlichkeit bei einem Ausweichunfall

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung aus der Betriebsgefahr bei der Verursachung eines Kradfahrersturzes ohne direkte Fahrzeugberührung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast bzgl. des erforderlichen ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs und einem eingetretenen Schaden bei nicht erfolgter Berührung zweier Fahrzeuge; Schadensersatzanspruch eines Motorradfahrers hinsichtlich durch ein ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Überholvorgang mit Motorrad

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Straßenbaum im Zuge eines ungeklärten Überholvorgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motorradfahrer landete bei Überholmanöver am Baum - Das Auto vor ihm berührte er nicht: Hat es den Unfall ausgelöst?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfall ohne Fahrzeugberührung - Zurechnung der Betriebsgefahr?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Unfall ohne Fahrzeugberührung: Beweisprobleme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2962
  • NJW 2010, 3744 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Es müssen hinreichende Anhaltspunkte feststehen, dass der Fahrer des Unfallwagens sich in Folge der Fahrweise des anderen Fahrzeuges zu der von ihm durchgeführten Fahrweise veranlasst sehen durfte, etwa weil er hätte befürchten müssen, anderenfalls mit dem anderen Fahrzeug zu kollidieren (vgl. KG NZV 2002, 229).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2081 ff; BGH NJW 1988, 2802 j. m. w. N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 11).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Erforderlich ist, dass das Verhalten des Beklagten zu 2. für den Kläger zu der Befürchtung hätte Anlass geben müssen, es werde ohne eine Reaktion zu einer Kollision kommen (vgl. KG NZV 2000, 43; Burmann in Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 7 StVG, Rn. 14).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2081 ff; BGH NJW 1988, 2802 j. m. w. N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 11).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2017 - 13 S 140/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision bei mit einem Spurwechsel verbundenen

    Teilweise wird vertreten, bei einem Fahrstreifenwechsel, der in Zusammenhang mit einem Überholvorgang stehe, sei nicht der den Wechsel von Fahrstreifen regelnde § 7 Abs. 5 StVO, sondern allein die das Überholen regelnde Sondervorschrift des § 5 StVO maßgeblich (OLG Naumburg, DAR 2001, 223; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; OLG Schleswig, MDR 2010, 144; LG Itzehoe, Urteil vom 16. Juli 2014 - 2 O 46/12, juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7 StVO Rn. 17; wohl auch Weiten in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 7 StVO Rn. 24 sowie die Nachweise bei Haarmann, DAR 1987, 139 Fn. 44, 45).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 270/08

    Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht in Form von

    Die Akten 2 O 248/07 Landgericht Neuruppin (12 U 263/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht), sowie 346 Js 35736/04 Staatsanwaltschaft Neuruppin lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der Geschädigte macht in dem Parallelverfahren 12 U 263/08 ausdrücklich auch einen eigenen Schaden wegen vermehrter Bedürfnisse infolge Pflegeleistungen der Ehefrau geltend.

    Da der Geschädigte jedoch in dem Parallelverfahren 12 U 263/08 in dargestelltem Umfange einen eigenen Schaden wegen vermehrter Bedürfnisse infolge Pflegeleistungen der Ehefrau geltend macht, kann ein Übergang der vom Kläger geltend gemachten Zahlungen nur erfolgen, wenn aufgrund dieser Zahlungen ein eigener Schaden des Geschädigten hinsichtlich vermehrter Bedürfnisse nicht mehr besteht.

  • LG Saarbrücken, 13.12.2013 - 13 S 137/13

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden

    Denn es kann schon nicht davon ausgegangen werden, dass an der Unfallstelle mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zur Verfügung standen (vgl. hierzu OLG Hamm, OLG-Report 2005, 262; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rn. 207, 216).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15677
OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2011,15677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2011 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2011,15677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 12 U 263/08 (https://dejure.org/2011,15677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Motorradunfall und zur Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren multiplen Verletzungen

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Sturz eines zum Überholen von zwei vorausfahrenden Fahrzeugen ansetzenden Motorradfahrers aufgrund Überholens des vorausfahrenden Fahrzeugs; Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Sturzverletzungen eines Motorradfahrers mit Schädel-Hirn-Trauma ...

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Sturz eines zum Überholen von zwei vorausfahrenden Fahrzeugen ansetzenden Motorradfahrers aufgrund Überholens des vorausfahrenden Fahrzeugs; Höhe des Schmerzensgeldes bei schweren Sturzverletzungen eines Motorradfahrers mit Schädel-Hirn-Trauma ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2000 - 14 U 31/98

    Arzthaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Die Entscheidung des OLG Stuttgart (VersR 2001, 1560) betrifft ein Neugeborenes, dass infolge eines ärztliches Behandlungsfehlers eine Cerebralparese erlitt und infolge dessen eine körperliche Mangelentwicklung nahm und geistig in seiner Entwicklung zurückgeblieben war, und ist deshalb ebenfalls nicht vergleichbar.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    des zugestandenen Kapitals muss also zumindest annähernd dem Betrag entsprechen, der sonst für vergleichbare Verletzungen zugesprochen wird (vgl. BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm, ZfS 2005, 122; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 300).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    des zugestandenen Kapitals muss also zumindest annähernd dem Betrag entsprechen, der sonst für vergleichbare Verletzungen zugesprochen wird (vgl. BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm, ZfS 2005, 122; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 300).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08

    Verursachung des Unfallschadens "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
    Die Akten 2 O 301/07 Landgericht Neuruppin (12 U 270/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht), sowie 346 Js 35736/04 Staatsanwaltschaft Neuruppin lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Naumburg, 10.07.2014 - 2 U 101/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Abgeltungsbereich einer

    Aber auch eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher der von der Beklagten selbst vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 23.06.2011, 12 U 263/08, Schaden-Praxis 2011, 361) zugrunde gelegen hat, ist anzunehmen.
  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 4 U 1242/18

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der

    Nach der Rechtsprechung ist im Falle der Gewährung eines kapitalisierten Schmerzensgeldbetrages und einer zusätzlichen Schmerzensgeldrente die Summe aus beiden Teilen zu bilden, wobei die Schmerzensgeldrente für die Berechnung zu kapitalisieren ist, um zu dem insgesamt angemessenen Schmerzensgeldbetrag zu gelangen (so bereits BGH, Urteil vom 08.06.1976 - VI ZR 216/74 in: VersR 1976, 967 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.06.2011 - 12 U 263/08 juris Rz. 51 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2003 - 9 U 50/99 nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.1995 - 1 U 28/94 in: VersR 1997, 65; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 253 Rz. 21 m.w.N.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 12. Aufl. Rz. 300 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.12.2018 - 14 U 107/18

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine Haftungsverteilung;

    Bei einer 50prozentigen Mithaftung des Geschädigten hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem Verkehrsrechtsstreit 75.000,00 EUR Schmerzensgeld für angemessen gehalten, nachdem der Kläger ein Polytrauma, das zu einem hirnorganischen Psychosyndrom und einem versteckten Schielen führte, sowie zahlreiche Frakturen erlitten hatte, und er auf Grund einer Lähmung seines Arms sowie der Versteifung seines linken Kniegelenks seinen Beruf als Polizeibeamter aufgeben musste sowie bei bestimmten Verrichtungen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.06.2011, 12 U 263/08 - juris).
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