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   KG, 13.03.1995 - 12 U 2766/93   

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https://dejure.org/1995,2763
KG, 13.03.1995 - 12 U 2766/93 (https://dejure.org/1995,2763)
KG, Entscheidung vom 13.03.1995 - 12 U 2766/93 (https://dejure.org/1995,2763)
KG, Entscheidung vom 13. März 1995 - 12 U 2766/93 (https://dejure.org/1995,2763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zusammenfassung der damaligen Haftungsverteilung in allen Fällen der Kollision des Geradausverkehrs mit einem Linksabbieger bei ampelgeregelter Kreuzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsverteilung in allen Fällen der Kollision des Geradausverkehrs mit einem Linksabbieger bei ampelgeregelter Kreuzung

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Unklarheit, ob Räumungspfeil aufgeleuchtet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger an einer beampelten Kreuzung; Berechnung des merkantilen Minderwerts

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 800
  • NZV 1995, 312
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 7 U 34/15

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver

    Daher dürfte einer fundiert begründeten, auf der Grundlage der besonderen Einzelfallumstände getroffenen Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Kfz- Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorzug zu geben sein, da nur in diesem Fall sämtliche relevanten Kriterien wie Fahrleistung, Alter und Zustand des Unfallfahrzeugs, Art des Schadens, ggf. Vorschäden, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage auf dem Automarkt jeweils mit dem für den Einzelfall maßgeblichen Gewicht angemessen berücksichtigt werden können (vgl. dazu auch OLG Köln, Urt. v. 05.06.1992, Az.: 19 U 253/91, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Saarl. OLG, Urt. v. 02.11.1999, Az.: 4 U 374/98, zitiert nach juris, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 13.03.1995, Az.: 12 U 2766/93, zitiert nach juris).
  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    "Daher dürfte einer fundiert begründeten, auf der Grundlage der besonderen Einzelfallumstände getroffenen Schätzung des merkantilen Minderwerts durch einen Kfz- Sachverständigen gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden der Vorzug zu geben sein, da nur in diesem Fall sämtliche relevanten Kriterien wie Fahrleistung, Alter und Zustand des Unfallfahrzeugs, Art des Schadens, ggf. Vorschäden, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Wertverbesserungen durch die Reparatur sowie die konjunkturelle Lage auf dem Automarkt jeweils mit dem für den Einzelfall maßgeblichen Gewicht angemessen berücksichtigt werden können (vgl. dazu auch OLG Köln, Urt. v. 05.06.1992, Az.: 19 U 253/91, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Saarl. OLG, Urt. v. 02.11.1999, Az.: 4 U 374/98, zitiert nach juris, m.w.N.; KG Berlin, Urt. v. 13.03.1995, Az.: 12 U 2766/93, zitiert nach juris).".
  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

    Nach der früher ganz überwiegenden Auffassung mußte sich der Geschädigte die ersparten Eigenbetriebskosten auch dann anrechnen lassen, wenn er einen einfacheren, klassetieferen Pkw anmietete; denn auch dann werden ja die Kosten des eigenen Fahrzeugs erspart (vgl. BGH NJW 1967, 552; BGH v. 14.6.1983 - VI ZR 213/81, MDR 1984, 40 = VersR 1983, 758; OLG Köln NZV 1994, 320; OLG Nürnberg v. 26.10.1993 - 3 U 1806/93, NZV 1994, 106; KG v. 13.3.1995 -12 U 2766/93, KGR Berlin 1995, 123 = MDR 1995, 800 = NZV 1995, 312, 315; OLG Karlsruhe SP 1996, 384; Wussow, WI 1996, 182; Senat ZfS 1992, 338; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., 1997, Anh. 1, Rz. 125).
  • LG Kaiserslautern, 30.10.2015 - 4 O 868/12

    Berücksichtigung von Vorschäden bei der Unfall-Schadensregulierung

    d) Daneben steht der Klägerin eine allgemeine Unkostenpauschale in Höhe von 25, 00 EUR zu (vgl. KG NZV 1995, 312, 315; OLG Hamm VersR 1997, 640; OLG München NJW 2010, 1462; BeckOK BGB/Schubert BGB § 249 Rn. 83).
  • OLG Saarbrücken, 02.11.1999 - 4 U 374/98

    Wertminderung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges

    Sp.; KG, NZV 1995, 312, 315 li.
  • KG, 26.05.2003 - 12 U 319/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Atypischer Kreuzungsräumerfall

    Den Ausführungen des Landgerichts zur Anspruchshöhe, insbesondere zur Unkostenpauschale und zum Zinsschaden, hat der Senat nichts hinzuzufügen; Zinsbeginn und Zinssatz entsprechen dem Klägerantrag, die Pauschale der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. NZV 1995, 312 [315]) - die Klägerin hat nicht erläutert, mit welchem Argument sie sich gegen diese Teile der angefochtenen Entscheidung wenden will.
  • KG, 11.07.1996 - 12 U 4464/94

    Wirksamkeit einer Verzichtserklärung vor Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs der

    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Klägerin in einem Flächenstaat wohnt, in dem Telefonate nicht - wie in Berlin vor dem 1. September 1992 - stets als Ortsgespräche abgerechnet werden, sondern insoweit höhere Unkosten pauschal zu berücksichtigen sind (vgl. dazu Senat, NZV 1995, 312, 315; OLG Köln, VersR 1992, 719 ).
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