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   KG, 30.01.1995 - 12 U 2820/93   

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https://dejure.org/1995,6824
KG, 30.01.1995 - 12 U 2820/93 (https://dejure.org/1995,6824)
KG, Entscheidung vom 30.01.1995 - 12 U 2820/93 (https://dejure.org/1995,6824)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 12 U 2820/93 (https://dejure.org/1995,6824)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 5 Abs. 3 Ziff. 1, Abs. 4 Satz 1
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier eine Fahrzeugkolonne überholender Fahrzeuge

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 359
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Ohne Hinzutreten von besonderen Umständen, die für ein unmittelbar folgendes Ausscheren sprechen, muss der eine Fahrzeugkolonne Überholende nicht damit rechnen, dass ein in der Kolonne befindliches Fahrzeug unvermittelt nach links ausschert (BGH, Urteil vom 23.09.1986, Az.: VI ZR 46/85, NJW 1987, 322 - 323; KG Berlin, Urteil vom 30.01.1995, Az.: 12 U 2820/93, NZV 1995, 359 - 360; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO, Rz. 34, 35).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    aa) Zunächst ist festzuhalten, dass das Überholen einer Fahrzeugkolonne auch nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 StVO nicht generell verboten ist (Senat VM 1995, 38 = NZV 1995, 359).
  • OLG Koblenz, 10.02.2020 - 12 U 1134/19

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Ohne Hinzutreten von besonderen Umständen, die für ein unmittelbar folgendes Ausscheren sprechen, muss der eine Fahrzeugkolonne Überholende nicht damit rechnen, dass ein in der Kolonne befindliches Fahrzeug unvermittelt nach links ausschert (BGH, Urteil vom 23.09.1986, Az.: VI ZR 46/85, NJW 1987, 322 - 323; KG Berlin, Urteil vom 30.01.1995, Az.: 12 U 2820/93, NZV 1995, 359 - 360; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 2 StVO , Rz. 34, 35).
  • LG Mönchengladbach, 29.04.2021 - 12 O 157/20

    Verkehrsunfall - Kollision bei Überholvorgang

    Allein der Umstand, dass ein Fahrer eine Kolonne von mehreren Fahrzeugen überholt, begründet keinen Verstoß gegen das Verbot des Überholens bei unklarer Verkehrslage (KG Berlin, Urteil vom 30. Januar 1995 - 12 U 2820/93 -, Rn. 8, juris).

    Die Kammer nimmt letzteres an (ebenso in vergleichbaren Konstellationen zum Beispiel: OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 19.6.2020 - 12 U 817/19, BeckRS 2020, 20965, Rn. 19; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 5 U 67/14 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 30. Januar 1995 - 12 U 2820/93 -, juris).

  • KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Ferner sind die Grundsätze des sog. Überholvortritts zu beachten: Nähert sich von hinten ein Kraftfahrzeug und diesem ein schnelleres, so hat Überholvortritt, wer sich dem Vordermann so sehr genähert hat, dass er zwecks Überholens ausscheren muss (vgl. BGH NJW 1957, 502; Senat NZV 1995, 359, 360 = VerkMitt 1995, 38 Nr. 41; VersR 1997, 1291, 1293; KG, Urteil vom 12. Januar 1998 -12 U 4462/96-).
  • LG Stade, 02.11.2004 - 1 S 35/04

    Wer in einer Fahrzeugkolonne zuerst ausschert, um die vor ihm fahrenden Fahrzeuge

    Auch vorausfahrende Fahrzeugführer haben dies zu beachten und ggf. von dem eigenen beabsichtigten Überholvorgang zunächst Abstand zu nehmen (BGH, NJW 1987, 322; KG Berlin, NZV 1995, 359-360).
  • OLG Celle, 25.04.2002 - 14 U 183/01

    Haftungsverteilung ; Rückschaupflicht ; Überholvorgang; Gefährdung nachfolgenden

    Bei einer Gesamtschau tritt deshalb die Betriebsgefahr des Motorrads vollständig zurück (vgl. KG, NZV 1995, 359; OLG Düsseldorf, DAR 1993, 258; Grüneberg, Haftungsquoten, 5. Aufl., Rn. 177).
  • OLG Hamm, 18.08.2005 - 6 U 37/05

    Haftungsquote bei einem ungeklärten Unfallhergang

    Allein der Umstand, dass sich hinter einem langsamer fahrenden Fahrzeug eine Kolonne gebildet hat, ergibt noch keine unklare Verkehrslage (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1434; KG, NZV 1995, 359; Hentschel, NJW 1993, 1175).
  • LG Essen, 17.01.2013 - 10 S 493/12

    Zu den Sorgfaltspflichten beim Überholen einer Kolonne

    Zwar ist dem Kläger kein Überholen bei unklarer Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) vorzuwerfen (OLG Rostock MDR 2007, 1014; KG NZV 1995, 359 f.).
  • KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen auf ein Grundstück

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (KG, NZV 1993, 272 ) und dem überholenden Verkehrsteilnehmer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG, VerkMitt 1995, 38 = NZV 1995, 359 ; KG, Urteil vom 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2023 - 12 U 120/22

    Abwägung des jeweiligen Verschuldens der Beteiligten bei einem Verkehrsunfall;

  • OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 83/02

    Verkehrsunfall - Verschulden beim Ausscheren zum Überholen

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