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   OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01   

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https://dejure.org/2007,10779
OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01 (https://dejure.org/2007,10779)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.07.2007 - 12 U 286/01 (https://dejure.org/2007,10779)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 12 U 286/01 (https://dejure.org/2007,10779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Prüfung der Erfolgsaussicht in einem höheren Rechtszug bei in einem wesentlichen Teil neuen Klagegrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussicht der Geltendmachung eines Streitwerterhöhungsschadens; Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei Änderung der tatsächlichen Grundlagen des Verfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 119 S. 2; ; BGB § 839

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 119 Abs. 2 S. 2; BGB § 839
    Prüfung der Erfolgsaussicht entgegen § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01
    Für die Kausalität von Amtspflichtverletzungen für einen bestimmten Schaden ist stets zu fragen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Beamten (Richters) genommen hätten und wie die Vermögenslage des Verletzten wäre, wenn der Beamte (Richter) die Amtspflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH NJW 1986, 2829).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2003 - 9 UF 47/03

    Unbilligkeit nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01
    Sie hindert das Versagen von Prozesskostenhilfe dann nicht, wenn - was hier nicht angenommen werden kann - das angegriffene Urteil offensichtlich falsch ist (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2004, 581), oder wenn der Antragsteller in vorwerfbarer Weise ein Urteil herbeigeführt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 726), wovon hier ebenfalls nicht die Rede sein kann.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 WF 146/97

    PKH; Mutwilligkeit; Kostenentscheidung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01
    Sie hindert das Versagen von Prozesskostenhilfe dann nicht, wenn - was hier nicht angenommen werden kann - das angegriffene Urteil offensichtlich falsch ist (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2004, 581), oder wenn der Antragsteller in vorwerfbarer Weise ein Urteil herbeigeführt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 726), wovon hier ebenfalls nicht die Rede sein kann.
  • BGH, 14.12.1988 - IVb ZB 177/88

    Gesetzeswidrigkeit - Berufungsgericht - Rechtsmittelbeklagter -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01
    Eine Ausnahme vom Grundsatz des § 119 S. 2 ZPO gebietet aber auch der Fall, dass in der Zwischenzeit eine Änderung der tatsächlichen Grundlagen des Verfahrens eingetreten ist, die die Rechtswohltat einer einstweiligen Kostenbefreiung für den Rechtsmittelzug nicht mehr zu rechtfertigen vermag (BGH NJW-RR 1989, 702; BGHZ 36, 281; OLG Bamberg FamRZ 1989, 111; OLG Hamm FamRZ 1995, 747).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 12 U 286/01
    Der Senat hat in der mündlichen Verhandlung vom 02.05.2002 darauf hingewiesen, dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 - lediglich feststeht, dass das Verfahren zulange gedauert hat und der Kläger deshalb in seinen Grundrechten verletzt ist, darüber hinaus aber für die Feststellung des Bestehens eines Schadensersatzanspruches die Darlegung eines bestimmten auf einer pflichtwidrigen und schuldhaften Amtsführung beruhenden Verzögerungszeitraums oder mehrerer erforderlich ist.
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