Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 19.05.2017

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   OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04   

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https://dejure.org/2004,7125
OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04 (https://dejure.org/2004,7125)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2004 - 12 U 303/04 (https://dejure.org/2004,7125)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 12 U 303/04 (https://dejure.org/2004,7125)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Betriebsrente im Rahmen des Versorgungsausgleichs; Ermittlung der Höhe der dynamischen Rentenanwartschaft; Ermittlung einer statischen Versicherungsanwartschaft nach der Barwertverordnung

  • Judicialis

    VAHRG § 1 Abs. 3; ; BeamtVG § 57 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 1 Abs. 3; BeamtVG § 57 Abs. 2
    Berechnung der Kürzung einer von der VBL gewährten Betriebsrente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsrente eines Mannes wird mit Rücksicht auf den zugunsten der Ehefrau durchgeführten Versorgungsausgleich gekürzt

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 152/01

    Ermittlung des Barwertes von Anwartschaften in der Bayerischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04
    Ob die Beklagte an sich gehalten war, bei der Rückrechnung die mit Wirkung ab 01.01.2003 in Kraft getretene Neufassung der Barwertverordnung anzuwenden (BGBl. I. S. 728 - vgl. dazu BGHZ 156, 64 unter II 3), kann offen bleiben.

    Davon ausgehend, dass die zugunsten der Ehefrau des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung begründete dynamisierte Anwartschaft im Wesentlichen den zutreffenden Gegenwert der von dem Kläger in der Ehezeit erworbenen statischen Versicherungsrentenanwartschaft darstellt (vgl. zur BarwertVO in der ab 01.01.2003 geltenden Fassung BGHZ 156, 64 m.w.N.), hätte es der Beklagten oblegen, nachzuweisen, wieso hier die entsprechende Anwendung des § 57 Abs. 2 BeamtVG - wie sie meint - schlechterdings ausscheiden soll.

    Denn anders als beim "Rückrechnungsverfahren" wären hier die Ausgangswerte der in der gesetzlichen Rentenversicherung begründeten dynamisierten Anwartschaft einerseits und des Kürzungsbetrages andererseits gleich und würde die auch nach der Entscheidung des BGH vom 23.07.2003 (BGHZ 156, 64) der Sache nach nicht wegzudiskutierende Problematik einer Umrechnung nach der Barwertverordnung (vgl. nur Bergner NJW 2003, 1625 ff m.w.N.; MünchKommBGB-Dörr, 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rn. 53 ff) keine Rolle spielen.

    Eine korrekte Umrechnung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch die richtige Anwendung der Vorschriften der Barwertverordnung - die dann, wenn eine Umrechnung vorgeschrieben wäre, sogar zwingend zu beachten wären - gewährleistet (BGHZ 156, 64 m.w.N.).

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04
    Insbesondere ist nicht einsichtig, wieso dies allein aus dem Umstand folgen soll, dass der ausgleichspflichtige Kläger im Zeitpunkt der Entscheidung des Familiengerichts eine Anwartschaft auf eine lediglich statische Versicherungsrente (grundlegend BGHZ 84, 158) erlangt hat (so aber die wohl h.M., etwa Maier/Michaelis, Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, 7. Aufl. 2004 S. 559 f; MünchKommBGB-Dörr, 4. Aufl., § 10 a VAHRG Rn. 53 ff).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R

    Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04
    Dies ist nach dem geltenden Prinzip der Kostenneutralität (vgl. BSG SozR 3-2600 § 225 Nr. 2 unter 2 b) folgerichtig.
  • OLG Köln, 13.07.1993 - 14 U 1/93

    Wirksamkeit einer Abänderungsentscheidung eines Familiengerichts; Geltung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04
    Zu diesen Vorschriften gehört insbesondere § 57 BeamtVG, der regelt, wie bei Übertragung von Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Vorschriften die Versorgungsbezüge des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu kürzen sind (MünchKomm-BGB-Gräper, 4. Aufl., § 1 VAHRG Rn. 87; Palandt/Diederichsen, 63. Aufl., § 1 VAHRG Rn. 10; OLG Köln FamRZ 1994, 907; Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur VAHRG-Novelle Btagsdrucksache 9/2296, S. 12).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 12 U 303/04
    Eine sinngemäße Anwendung des § 57 BeamtVG kommt allerdings nur in den Fällen in Betracht, in denen die Beklagte dem Ausgleichspflichtigen im Leistungsstadium nach Eintritt des Versorgungsfalles eine volldynamische Betriebsrente (Versorgungsrente als Besitzstandsrente) schuldet (vgl. BGH NJW 2004, 2676).
  • BGH, 10.01.2018 - IV ZR 262/16

    Versorgungsausgleichsrecht: Berechnung der Kürzung einer Betriebsrente bei einem

    Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 19. Mai 2017 und das Oberschiedsgericht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in seiner Entscheidung vom 6. Juni 2012 zu Recht ausgeführt haben, ist die Ermittlung des Kürzungsbetrages anhand der auch in § 44 Abs. 6 Satz 1 RZVKS vorgegebenen Methode mit der in § 1 Abs. 3 VAHRG in Verbindung mit § 57 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG a.F. vorgesehenen Berechnung nicht als gleichwertig anzusehen (OLG Karlsruhe VersR 2017, 1194, 1196 f.; Oberschiedsgericht der VBL FamRZ 2012, 1877, 1878 f.; a.A. noch OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Dezember 2004 - 12 U 303/04, juris Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 12 U 136/16

    Kürzung der VBL-Betriebsrente nach Versorgungsausgleich alten Rechts: Fall des

    Der Kürzungsbetrag, der zu Lasten des im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtigen Ehegatten von seiner VBL-Betriebsrente in Abzug zu bringen ist, ist nicht im Wege der Rückrechnung, sondern durch Hochrechnung zu ermitteln (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung - OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2004, 12 U 303/04 - OLGR 2005, 512; Anschluss Oberschiedsgericht der VBL Karlsruhe, Beschluss vom 05.06.2012, OS 51/10 - FamRZ 2012, 1877).

    Insoweit nimmt das Landgericht Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. Dezember 2004 - 12 U 303/04 -, OLGR Karlsruhe 2005, 512), an der trotz der entgegenstehenden Rechtsprechung des Obersten Schiedsgerichts der Beklagten (Oberschiedsgericht der VBL, Beschluss vom 6. Juni 2012 - OS 51/10 -, juris) festzuhalten sei.

    aa) Nach der von der Beklagten angewandten und vom Senat bislang als gleichwertig zugelassenen Rückrechnungsmethode ( Senat , Urteil v. 9.12.2004 - 12 U 303/04 -) wird die Berechnung, mit der das der statische Ausgleichsbetrag im Scheidungsurteil in ein dynamisches Recht umgerechnet wurde, wieder rückgängig gemacht und der sich dann ergebende statische Betrag von der Rente des Ausgleichsverpflichteten abgezogen.

    c) Der Senat hält an seiner Auffassung, die Beklagte dürfe die Rückrechnungsmethode anwenden (Urteil v. 9.12.2004 - 12 U 303/04), in Ansehung der seither ergangenen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 11.09.2007, XII ZB 177/04 m.w.N.; Oberschiedsgericht der VBL Karlsruhe, Beschluss vom 06.06.2012 - OS 51/10 - = FamRZ 2012, 1877) sowie der vom Gesetzgeber in § 53 VersAusglG getroffenen Wertung nicht mehr fest, sondern folgt der Hochrechnungsmethode:.

    aa) Soweit der Senat mit Urteil vom 09. Dezember 2004 (12 U 303/04 -, Rn. 14 nach juris) von einer Gleichwertigkeit der Rückrechnungsmethode bzw. einem entsprechenden Wahlrecht der Beklagten bezüglich der Rechenmethode ausging, hält er daran, nachdem der Gesetzgeber durch § 53 VersAusglG eine Präferenz für die Hochrechnungsmethode zu erkennen gegeben hat, nicht mehr fest.

    bb) Ferner ging der Senat im Urteil vom 09. Dezember 2004 (12 U 303/04) noch davon aus, dass auch der Ausgleich unter den Versorgungsträgern gemäß § 225 SGB VI offenbar nach dem rückgerechneten statischen Wert vorgenommen werde, so dass durch Berechnung des Kürzungsbetrages anhand der Rückrechnungsmethode ein gewisser Gleichklang gewährleistet sei.

    cc) Damit überwiegen die vom Senat bereits mit Urteil vom vom 09. Dezember 2004 (12 U 303/04 Rn. 12 ff. juris) aufgezeigten Gründe, die für die Hochrechnungsmethode sprechen.

  • AG Köln, 08.01.2016 - 144 C 19/15

    Befugnis einer kommunalen Zusatzversorgungskasse zur Kürzung einer

    Entgegen der Ansicht des Klägers war es der Beklagten unbenommen, zur Berechnung des Kürzungsbetrages den Monatsbetrag der durch die Entscheidung des Familiengerichts begründeten Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Hinzuziehung der Barwertverordnung und der Rechengrößenverordnung in einen statischen Wert rückzurechnen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2004, 12 U 303/04, juris, Tz. 8 ff.; LG Karlsruhe, Urt. v. 24.04.2009, 6 S 120/08).
  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 120/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Kürzung der Betriebsrente wegen

    Zu der von der Beklagten angewandten Methode hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - wenngleich in anderem Zusammenhang - mit Urteil vom 9. Dezember 2004, Az. 12 U 303/04 (OLGR Karlsruhe 2005, 512 ff.) folgendes festgehalten:.
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 234/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verbindlichkeit der

    Die Rechtmäßigkeit des Rückrechnungsverfahrens zur Ermittlung des Kürzungsbetrags nach durchgeführtem Versorgungsausgleich ist in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2004, 12 U 303/04, OLGR Karlsruhe 2005, 512-514, m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 237/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift unter

    Zu der von der Beklagten angewandten Methode hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - wenngleich in anderem Zusammenhang - mit Urteil vom 9. Dezember 2004, Az. 12 U 303/04 (OLGR Karlsruhe 2005, 512 ff.) folgendes festgehalten:.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 12 U 303/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16418
OLG Karlsruhe, 19.05.2017 - 12 U 303/04 (https://dejure.org/2017,16418)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2017 - 12 U 303/04 (https://dejure.org/2017,16418)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 12 U 303/04 (https://dejure.org/2017,16418)
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