Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für eine unrichtige Rentenauskunft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verantwortlichkeit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Schadensersatz wegen fehlerhafter Rentenauskunft
- Judicialis
BGB § 249; ; VBLSa § 70 a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; VBLSa § 70 (a.F.)
Zur Verantwortlichkeit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für eine unrichtige Rentenauskunft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 30.06.2004 - 6 O 969/03
- LG Karlsruhe, 30.07.2004 - 6 O 969/03
- OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04
Amtshaftung: Haftung der VBL bei vorzeitigem Ausscheiden eines Versicherten aus …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04
Die Beklagte war auf der Grundlage von § 70 a VBLS a.F. verpflichtet, dem Kläger eine nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffende Auskunft zu erteilen (vgl. das Senatsurteil NJW 2005, 77 m.w.N.).Denn der Geschädigte soll nicht weitergehend geschützt werden, als er tatsächlich auf die erteilte Auskunft vertrauen durfte (BGHZ 155, 354; Senatsurteil NJW 2005, 77).
Darüber hinaus hat sich der Kläger den Freizeitgewinn durch den Verzicht auf wesentlich höhere Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit "erkauft", für die die Beklagte wegen der gebotenen wertenden Haftungsbegrenzung nicht einstehen muss (Senatsurteil NJW 2005, 77 unter II 2 b aa m.w.N.).
- BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04
Der dem Kläger dem Grunde nach zustehende Ersatzanspruch sei jedoch - nach den Grundsätzen des Urteils BGHZ 155, 354 - begrenzt auf das Interesse, das sich ergebe, wenn die dem Kläger erteilte Auskunft mit ihrem Inhalt richtig gewesen wäre.Der Kläger hat daher aufgrund der Falschauskunft keinen Erfüllungsanspruch, so gestellt zu werden, als hätte er Rentenanwartschaften in der mitgeteilten Höhe erworben (vgl. BGHZ 155, 354 unter I 1).
Denn der Geschädigte soll nicht weitergehend geschützt werden, als er tatsächlich auf die erteilte Auskunft vertrauen durfte (BGHZ 155, 354; Senatsurteil NJW 2005, 77).
- BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89
verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 312/04
Ist bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, so ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (BGH VersR 91, 788 unter IV 1 b m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 06.05.2021 - 9 U 30/18
Schadensersatz nach unzutreffender Rentenauskunft einer Zusatzversorgungskasse …
(Vgl. zum rechtlichen Charakter der Auskünfte von Zusatzversorgungskassen OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat -, NJW 2005, 77; OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat -, OLGR 2005, 459.). - LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 326/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verbindlichkeit der Startgutschriften …
Die Auskunft als solche kann als Grundlage für einen entsprechenden Anspruch schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil es sich um eine rechtlich unverbindliche Mitteilung handelt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2005, Az.: 12 U 312/04, S. 8 ; Urteil vom 17.08.2000, 12 U 310/99, Seite 8 unter Hinweis auf Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, § 70 a Satzung der VBL, Anm. 10; LG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2005, Az.: 6 O 7/04, S. 5; Urteil vom 28.02.2003; AZ: 6 0 307/02, S. 7;… Urteil vom 25.08.2006, Az.: 6 O 192/05, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de, Rz. 40). - LG Karlsruhe, 25.08.2006 - 6 O 192/05
Systemänderung bei der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Bestandschutz für …
Die Auskunft als solche kann als Grundlage für einen entsprechenden Anspruch schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil es sich um eine rechtlich unverbindliche Mitteilung handelt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2005, Az.: 12 U 312/04, S. 8 ; Urteil vom 17.08.2000, 12 U 310/99, Seite 8 unter Hinweis auf Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, § 70 a Satzung der VBL, Anm. 10; LG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2005, Az.: 6 O 7/04, S. 5; Urteil vom 28.02.2003; AZ: 6 0 307/02, S. 7). - LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 1/05
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Unverbindlichkeit der Startgutschrift …
Die Auskunft als solche kann als Grundlage für einen entsprechenden Anspruch schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil es sich um eine rechtlich unverbindliche Mitteilung handelt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2005, Az.: 12 U 312/04, S. 8 ; Urteil vom 17.08.2000, 12 U 310/99, Seite 8 unter Hinweis auf Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, § 70 a Satzung der VBL, Anm. 10; LG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2005, Az.: 6 O 7/04, S. 5; Urteil vom 28.02.2003; AZ: 6 0 307/02, S. 7;… Urteil vom 25.08.2006, Az.: 6 O 192/05, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de, Rz. 40;… Urteil vom 19.09.2008, Az. 6 O 326/07, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de, Rz. 30/31). - LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 6 O 97/04
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verletzung des Allgemeinen …
Die Auskunft als solche kann als Grundlage für einen entsprechenden Anspruch schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil es sich um eine rechtlich unverbindliche Mitteilung handelt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2005, Az.: 12 U 312/04, S. 8 ; Urteil vom 17.08.2000, 12 U 310/99, Seite 8 unter Hinweis auf Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, § 70 a Satzung der VBL, Anm. 10; LG Karlsruhe, Urteil vom 04.02.2005, Az.: 6 O 7/04, S. 5; Urteil vom 28.02.2003; AZ: 6 0 307/02, S. 7).