Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 22.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.03.2000 - 12 U 33/00   

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https://dejure.org/2000,5893
OLG Nürnberg, 29.03.2000 - 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5893)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.03.2000 - 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5893)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. März 2000 - 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,5893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung; Einziehung des Geschäftsanteils; Zwei-Personen-GmbH; Abfindungsregelung

  • Judicialis

    GmbHG § 34; ; GmbHG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG §§ 34 14
    Einziehung eines Geschäftsanteils wegen Vermietung von Gewerberäumen an einen Konkurrenten; Maßgeblicher Zeitpunkt und Prüfungsmaßstab bei Rechtstreit über Einziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.03.2000 - 12 U 33/00
    Wegen dieser in der Satzung vorgesehenen Einziehungsmöglichkeit durch Beschluß bedarf es keiner Ausschlußklage (BGH, Urteil vom 20. September 1999 - II ZR 345/97 - ZiP Aktuell 1999 Nr. 237).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2013 - 14 U 12/13

    GmbH: Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Nach den einschlägigen rechtlichen Maßstäben (s. oben unter IV 1) liegt nach Ansicht des Senats - im Ergebnis in Übereinstimmung mit der Auffassung des Landgerichts - in den unter IV 2 dargelegten tatsächlichen Umständen - deren Nachschieben im Prozess durch die Beklagte zulässig war (vgl. nur etwa Westermann, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 34 Rn. 44), und zwar unabhängig davon, ob darüber zunächst Beschluss gefasst wurde, weil es darauf jedenfalls unter den hier vorliegenden Umständen einer Beschlussfassung in der Zweipersonengesellschaft, die im Prozess von dem Geschäftsführer vertreten wird, mit dessen Stimme der Beschluss zustande kam, nicht ankommt (vgl. - zur zwangsweisen Einziehung - BGH, NJW-RR 1995, 667 - Tz. 14; OLG Nürnberg, GmbHR 2001, 108 - Tz. 32 f.; zur Ausschließungsklage BGH, NJW 1999, 3779 - Tz. 19; entsprechend für die Abberufung aus wichtigem Grund nach § 38 Abs. 2 GmbHG s. etwa BGH, NJW-RR 1992, 292 - Tz. 15, ferner OLG Naumburg, GmbHR 1996, 934, 939 sowie Zöllner/Noack, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 38 Rn. 18) - ein wichtiger Grund in der Person des Klägers, der dessen Ausschließung aus der Beklagten rechtfertigt.
  • OLG Jena, 25.03.2020 - 2 U 516/18
    Sollen weitere Einziehungsgründe nachgeschoben werden, so muss sie das Vertretungsorgan deshalb vorher der Gesellschafterversammlung unterbreiten und sie darüber entscheiden lassen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1991 - II ZR 239/90 -, Rn. 14, juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 29. Mäz 2000 - 12 U 33/00 -, Rn. 33, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12595
OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,12595)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,12595)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. August 2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00 (https://dejure.org/2000,12595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 9 Abs. 1; BGB § 25 § 38
    Pflicht eines Landessportbundes zur Aufnahme eines Fachverbandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 20 O 121/99
  • OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/2000, 12 U 33/00

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 997
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Der BGH hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Deutsche Sportbund (DSB) und auf regionaler Ebene die Landessportbünde - ein solcher ist der Beklagte - sozial mächtige Verbände i. S. dieser Rechtsprechung sind (BGH NJW 1975, 771; BGH NJW-RR 1986, 583).

    Das sog. Ein-Platz-Prinzip hat auch eine sachliche Rechtfertigung, da es dazu dient, innerhalb einer Sparte eine einheitliche Willensbildung sicher zu stellen (BGH NJW 1975, 771, 774).

    Dagegen hat der Beklagte, worauf in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt hingewiesen worden ist (BGH NJW 1975, 771, 775, NJW-RR 1986, 583, 584), die Möglichkeit, das mit dem Ein-Platz-Prinzip verfolgte Interesse durch eine nicht diskriminierende Ausgestaltung dieses Systems oder eine satzungsgemäße, nicht diskriminierende Zusammenfassung sportartgleicher Fachverbände zu verwirklichen.

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 2/85

    Anspruch eines Sportfachverbandes auf Aufnahme in einen Landesverband

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Der BGH hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Deutsche Sportbund (DSB) und auf regionaler Ebene die Landessportbünde - ein solcher ist der Beklagte - sozial mächtige Verbände i. S. dieser Rechtsprechung sind (BGH NJW 1975, 771; BGH NJW-RR 1986, 583).

    Dagegen hat der Beklagte, worauf in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt hingewiesen worden ist (BGH NJW 1975, 771, 775, NJW-RR 1986, 583, 584), die Möglichkeit, das mit dem Ein-Platz-Prinzip verfolgte Interesse durch eine nicht diskriminierende Ausgestaltung dieses Systems oder eine satzungsgemäße, nicht diskriminierende Zusammenfassung sportartgleicher Fachverbände zu verwirklichen.

  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98

    Verband muss Sportverein aufnehmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Dies ist in Anlehnung vor allem an § 826 BGB und § 27 GWI3 a. F. ganz allgemein der Fall, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung inne hat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an dem Erwerb der Mitgliedschaft besteht (BGH NJW 1999, 1326).

    Danach kann ein Verein oder Verband grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise und mit welchen Mitgliedern er seine Ziele verfolgen will (BGH NJW 1999, 1326 ).

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Dies würde auf eine nicht zulässige einseitige Bevorzugung des Schützenverbandes als des Zuerstgekommenen und eine unzumutbare Selbstauflösung des Klägers hinauslaufen (BGH NJW-RR 1996, 583, 584).
  • BGH, 14.11.1968 - KZR 3/67

    Klage eines Amateurvereins auf Erteilung der Mitgliedschaft in einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.08.2000 - 12 U 33/00
    Es ist ihm deshalb in aller Regel kein Vorwurf zu machen, wenn er ein Beitrittsgesuch zurückweist, weil die Satzungsbestimmungen entgegenstehen (BGH NJW 1969, 316, 317).
  • LG Duisburg, 30.09.2016 - 6 O 37/16
    Es ist entgegen der Auffassung des Beklagten nach ganz einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht erforderlich, dass der Kläger ohne die Mitgliedschaft in seiner Existenz bedroht oder ganz erheblich in seiner Tätigkeit eingeschränkt wäre (vgl. OLG München, Urt. v. 25.06.2009, U (K) 5327/08; OLG Dresden, Urt. v. 13.08.2015, 13 U 271/15; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000, 12 U 33/2000).

    Eine solche stellt wegen des Vorrangs des zuerst gekommenen Bewerbers eine diskriminierende Ausgestaltung des Ein-Platz-Prinzips dar (OLG München, Urt. v. 20.06.2013 - U 3431/12 Kart; Urt. v. 25.06.2009 - U(K) 5327/08; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000, 12 U 33/00).

  • OLG Dresden, 19.08.2015 - 13 U 271/15
    Zu einer solchen ist bereits mehrfach entschieden worden, dass es sich wegen des Vorrangs des zuerst gekommenen Bewerbers um eine diskriminierende Ausgestaltung des Ein-Platz-Prinzips handelt (OLG München, Urt. v. 20.06.2013 - U 3431/12 Kart, SpuRt 2014, 110; Urt. v. 25.06.2009 - U(K) 5327/08, SpuRt 2009, 251; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.08.2000 - 12 U 33/00, SpuRt 2001, 71).
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