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   KG, 09.06.1994 - 12 U 347/93   

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https://dejure.org/1994,3777
KG, 09.06.1994 - 12 U 347/93 (https://dejure.org/1994,3777)
KG, Entscheidung vom 09.06.1994 - 12 U 347/93 (https://dejure.org/1994,3777)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 12 U 347/93 (https://dejure.org/1994,3777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 ; ZPO § 287
    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit unbefugt auf einem Sonderfahrstreifen fahrenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Fahren bei Dunkelheit mit überhöhter Geschwindigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Sonderstreifen; Unbefugt; Dunkelheit; Geschwindigkeit; Merkantiler Minderwert

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Merkantiler Minderwert; Schaden; Fahrzeug; Reparatur; Berechnung; Bestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 27 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus KG, 09.06.1994 - 12 U 347/93
    Zwar hat der BGH (NJW 1980, 281 [= ES Kfz-Schaden C-2/15]) die Methode von Ruhkopf/Sahm (VersR 1962, 593) bei Personenkraftwagen-Schäden als brauchbare Bewertungsgrundlage bezeichnet, sie aber nicht für verbindlich erklärt.
  • AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16

    Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle

    Zwar hat der Kläger, wenn er behauptet ihm sei aufgrund eines Fahrstreifenwechsels des Beklagten zu 1.) ein Schaden verursacht worden, diesen Vorgang - d.h. den vorschriftswidrigen Fahrstreifenwechsel des Erstbeklagten - zu beweisen ( OLG Köln , DAR 2001, Seite 35, Nr.: 8; KG Berlin , VerkMitt 1995, Seiten 3 ff., Nr.: 3; AG Ludwigshafen a.Rh. , NJWE-VHR 1997, Seiten 37 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 16.09.2003, Az.: 32 C 99/02 ).
  • LG Hagen, 22.11.2002 - 1 S 152/02

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Ausweichen an einem

    Danach darf an einer unübersichtlichen Stelle, an der Gegenverkehr nicht erkennbar ist, nur mit größter Vorsicht an einem Hindernis unter Benutzung der Gegenfahrbahn vorbei gefahren werden, wobei grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist; kann Gegenverkehr auftauchen, muss der Vorbeifahrende sofort anhalten können (OLG Hamm, NZV 1995, S. 27; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, S 80; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl, § 6 StVO Rz. 4).
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