Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05   

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OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05 (https://dejure.org/2005,4880)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.07.2005 - 12 U 36/05 (https://dejure.org/2005,4880)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 12 U 36/05 (https://dejure.org/2005,4880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der Halbanrechnung von Dienstzeiten im Beitrittsgebiet in der Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der VBL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der erworbenen Rentenanwartschaften in einem bestimmten Zeitraum; Umstellung des Zusatzversorgungssystems von der bisherigen Gesamtversorgung auf ein Punktemodell ; Ausschluss einer Halbanrechnung von im Beitrittsgebiet ...

  • Judicialis

    VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa a.F; ; VBLS § 78; ; VBLS § 79 Abs. 2; ; GG Art. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussschluß der Halbanrechnung von im Beitrittsgebiet vor dem 03.10.1990 zurückgelegten Zeiten im Zusatzversorgungssystem für den öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss der Halbanrechnung von Zeiten durch neue Startgutschriftenregelung der §§ 78, 79 Abs. 2 VBLS rechtmäßig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Sie muss daher auch die verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere die Grundrechte der Versicherten beachten (BGH VersR 2003, 893 unter II 2; BGHZ 103, 370 unter II 1; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 c).

    Dies ergbit sich aus den beiden Urteilen vom 14.05.2003 mit den Aktenzeichen IV ZR 72/02 (VersR 2003, 893) und IV ZR 76/02 (VersR 2003, 985).

    Die unterschiedliche Behandlung ist durch gewichtige Gründe, namentlich die Unterschiede der verglichenen Berufsgruppen und die in der Regel höheren Beitragsleistungen der westdeutschen Berechtigten für ihre Zusatzversorgung, gerechtfertigt (BGH VersR 2003, 893 unter II 2 a).

    Sie konnten daher auch kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der ursprünglichen Regelung bilden (vgl. BGH VersR 2003, 893 unter II 4).

    Der Hauptgruppe der im Tarifgebiet Ost Pflichtversicherten hat die Beklagte durch eine begünstigende Sonderregelung bei der 60 monatigen Wartezeit besonders Rechnung getragen (§ 105b VBLS a.F: - vgl. dazu BGH VersR 2003, 893).

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    aa) In seinem Urteil vom 27.9.2000 - IV ZR 140/99 - (VersR 2000, 1530) hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob der vollständige Ausschluß von Dienstzeiten in der ehemaligen DDR bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit, so wie er durch die 28. Satzungsänderung vom 20.10.1995 in § 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. vorgenommen worden ist, unwirksam sei, offen gelassen.

    Die wie der Kläger erst ab 1997 Pflichtversicherten können eine Halbanrechnung der DDR-Vordienstzeiten auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung mit den Pflichtversicherten aus dem Beitrittsgebiet verlangen, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.09.2000 (VersR 2000, 1530) Vertrauensschutz genießen.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    a) Die Satzungsregelungen der Beklagten sind Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).

    Sie muss daher auch die verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere die Grundrechte der Versicherten beachten (BGH VersR 2003, 893 unter II 2; BGHZ 103, 370 unter II 1; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 c).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Insoweit wären sie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit es sich um maßgebende Grundentscheidungen der beteiligen Sozialpartner handelt, grundsätzlich hinzunehmen, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

    Sie muss daher auch die verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere die Grundrechte der Versicherten beachten (BGH VersR 2003, 893 unter II 2; BGHZ 103, 370 unter II 1; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 c).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Er muss jedoch im Hinblick auf seine Altersversorgung Vorsorge treffen können (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; zum Beamtenversorgungsrecht BVerwGE 48, 346).

    Auch Tarifverträge sind darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - ZTR 2002, 93 unter I 2; BAGE 92, 218 unter II 4; BAGE 79, 236 unter II 2 a; BAGE 41, 163 unter II 3).

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Auch die Pflichtversicherten, die ausschließlich im Tarifgebiet West gearbeitet haben, aber bei einer früheren Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes Vordienstzeiten erlangt haben, haben keinen Anspruch darauf, dass diese nicht gemäß 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. lediglich zur Hälfte, sondern voll angerechnet werden (vgl. BGH, Urteile vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183, und vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - VersR 2005, 210).
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 76/02

    Auslegung der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Dies ergbit sich aus den beiden Urteilen vom 14.05.2003 mit den Aktenzeichen IV ZR 72/02 (VersR 2003, 893) und IV ZR 76/02 (VersR 2003, 985).
  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Auch die Pflichtversicherten, die ausschließlich im Tarifgebiet West gearbeitet haben, aber bei einer früheren Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes Vordienstzeiten erlangt haben, haben keinen Anspruch darauf, dass diese nicht gemäß 42 Abs. 2 Satz 1 VBLS a.F. lediglich zur Hälfte, sondern voll angerechnet werden (vgl. BGH, Urteile vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183, und vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - VersR 2005, 210).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99

    Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBLS ist unwirksam

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Zwar hat dies bei ihnen regelmäßig zur Folge, dass die nach den § § 41 ff VBLS a.F. errechnete Gesamtversorgung hinter der Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zurückbleibt und ihnen daher nur eine statische Versicherungsrente als Mindestversorgungsrente gemäß §§ 40 Abs. 4, 44 VBLS a.F. zusteht (vgl. das Senatsurteil VersR 2000, 624 unter II 1).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 329/00

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Erlöschen des Versicherungsverhältnisses

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2012 - 12 Sch 1/12
    Von Unterschieden der verglichenen Berufsgruppen abgesehen, fallen insbesondere die in der Regel höheren Beitragsleistungen der westdeutschen Berechtigten für ihre Zusatzversorgung ins Gewicht (BVerfGE 100, 1; Senat, Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 36/05; Senat, Urteil vom 20.12.2005 - 12 U 242/05; Senat, Urteil vom 07.02.2012 - 12 U 160/11).

    Die unterschiedliche Behandlung ist durch gewichtige Gründe, namentlich die Unterschiede der verglichenen Berufsgruppen und die in der Regel höheren Beitragsleistungen der westdeutschen Berechtigten für ihre Zusatzversorgung, gerechtfertigt (BGH VersR 2003, 893; Senat, Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 36/05, Senat, Urteil vom 20.12.2005 - 12 U 242/05; Senat, Urteil vom 07.02.2012 - 12 U 160/11).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2005 - 12 U 242/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung der im Beitrittsgebiet bis

    Dies ergibt sich aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, etwa im Urteil vom 11.02.2004 (IV ZR 52/02 - VersR 2004, 599), die auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug nimmt und der auch der Senat folgt (vgl. schon Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 36/05 - OLGR 2005, 743).
  • LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 433/05

    Anspruch auf Sanierungsgelder zur Schließung von Deckungslücken durch die

    Die vom Gericht durchzuführende eingeschränkte Inhaltskontrolle der Satzungsbestimmungen ergibt, dass diese Satzungsregelung als solche sachlich geboten ist und sich vom Ansatz her im Rahmen des Vertragszwecks hält (zum Umfang der Inhaltskontrolle vgl. allgemein OLG Karlsruhe Urteil v. 20.07.2004, 12 U 83/03; OLG Karlsruhe, v. 19.07.2005 12 U 36/05; OLG Hamm, NVersZ 2002, 38 ff.).
  • LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von

    Im ursprünglichen Gesamtversorgungssystem waren die zumindest nach dem 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten, wenn die Pflichtversicherung erstmals nach dem 02. Oktober 1990 begonnen hat, als gesamtversorgungsfähige Zeiten zur Hälfte zu berücksichtigen (§ 42 Abs. 2 a) aa) VBLS a.F. - vgl. dazu auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Nichtannahmebeschluss vom 18. April 2008, 1 BvR 759/05, in DVBL 2008, 780 - 784; sowie Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2000 - IV ZR 140/99 - in VersR 2000, 1530; vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - in VersR 2004, 599; vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - in VersR 2004, 183 und vom 10. November 2004 - IV ZR 391/02 - in VersR 2005, 210; sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005, 12 U 36/05).
  • LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 432/05

    Erhebung eines Sanierungsgelds i. R. der Gewährung einer zusätzlichen Alters-,

    Die vom Gericht durchzuführende eingeschränkte Inhaltskontrolle der Satzungsbestimmungen ergibt, dass diese Satzungsregelung als solche sachlich geboten ist und sich vom Ansatz her im Rahmen des Vertragszwecks hält (zum Umfang der Inhaltskontrolle vgl. allgemein OLG Karlsruhe Urteil v. 20.07.2004, 12 U 83/03; OLG Karlsruhe, v. 19.07.2005 12 U 36/05; OLG Hamm, NVersZ 2002, 38 ff.).
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    Es wäre prozesswirtschaftlich nicht sinnvoll, bei schwierigen Rentenberechnungen den Rechtsstreit mit einem zusätzlichen Zahlenwerk zu belasten, an dessen gerichtlicher Klärung die Parteien nicht interessiert sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom, 16. Dezember 2004 - 12 U 134/04 - unter Hinweis auf BAG DB 1984, 2518, unter I, und Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 36/05 -, Seite 12).
  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

    Es wäre prozesswirtschaftlich nicht sinnvoll, bei schwierigen Rentenberechnungen den Rechtsstreit mit einem zusätzlichen Zahlenwerk zu belasten, an dessen gerichtlicher Klärung die Parteien nicht interessiert sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom, 16.12.2004, Az.: 12 U 134/04 unter Hinweis auf BAG DB 1984, 2518 unter I und Urteil vom 19.07.2005, Az.: 12 U 36/05, Seite 12).
  • LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 84/08

    Inzidentkontrolle der Startgutschrift trotz Klagefristversäumung

    Es wäre prozesswirtschaftlich nicht sinnvoll, bei schwierigen Rentenberechnungen den Rechtsstreit mit einem zusätzlichen Zahlenwerk zu belasten, an dessen gerichtlicher Klärung die Parteien nicht interessiert sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom, 16.12.2004, Az.: 12 U 134/04 unter Hinweis auf BAG DB 1984, 2518 unter I und Urteil vom 19.07.2005, Az.: 12 U 36/05, Seite 12).
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