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OLG Koblenz, 16.05.1994 - 12 U 366/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1
Haftung des Fahrzeughalters für Schaden nach Abkoppeln eines Anhängers
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus …
OLG Koblenz, Urt. v. 16.05.1994 ( 12 U 366/93): Schmerzensgeld von (nicht indexiert) 15.338,76 EUR + immaterieller Vorbehalt: 12-jähriger Junge: kompletter Harnröhrenabriss, beidseitige vordere Beckenringfraktur mit Schambeinastfraktur, Symphysensprengung mit Symphysenfraktur, Sitzbeinfraktur links, Pfannendachfraktur links sowie eine Aussprengung am Trochanter Minor rechts und eine subkapsuläre Milzblutung, 31/2 Monate stationäre Krankenhausbehandlung, nur leichtes Verschulden des Schädigers. - LG Verden, 03.07.2020 - 1 O 31/17 OLG Koblenz, 16.5.1994 -12 U 366/93-.
- LG Kleve, 25.07.2012 - 2 O 477/11
Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter …
Angesichts vergleichbarer anderer Fälle (vgl. Urteil des OLG Koblenz, Urteil vom 16.05.1994, AZ. 12 U 366/93, zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 18.03.1992, AZ. 27 U 178/89 zitiert nach Juris) stellt dies aber keine Beeinträchtigung dar, die ein höheres Schmerzensgeld rechtfertigt.