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   OLG Koblenz, 16.05.1994 - 12 U 366/93   

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https://dejure.org/1994,13163
OLG Koblenz, 16.05.1994 - 12 U 366/93 (https://dejure.org/1994,13163)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.05.1994 - 12 U 366/93 (https://dejure.org/1994,13163)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 12 U 366/93 (https://dejure.org/1994,13163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1
    Haftung des Fahrzeughalters für Schaden nach Abkoppeln eines Anhängers

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 11.04.2014 - 10 U 4757/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem nach Aussteigen aus dem Bus

    OLG Koblenz, Urt. v. 16.05.1994 ( 12 U 366/93): Schmerzensgeld von (nicht indexiert) 15.338,76 EUR + immaterieller Vorbehalt: 12-jähriger Junge: kompletter Harnröhrenabriss, beidseitige vordere Beckenringfraktur mit Schambeinastfraktur, Symphysensprengung mit Symphysenfraktur, Sitzbeinfraktur links, Pfannendachfraktur links sowie eine Aussprengung am Trochanter Minor rechts und eine subkapsuläre Milzblutung, 31/2 Monate stationäre Krankenhausbehandlung, nur leichtes Verschulden des Schädigers.
  • LG Verden, 03.07.2020 - 1 O 31/17
    OLG Koblenz, 16.5.1994 -12 U 366/93-.
  • LG Kleve, 25.07.2012 - 2 O 477/11

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter

    Angesichts vergleichbarer anderer Fälle (vgl. Urteil des OLG Koblenz, Urteil vom 16.05.1994, AZ. 12 U 366/93, zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 18.03.1992, AZ. 27 U 178/89 zitiert nach Juris) stellt dies aber keine Beeinträchtigung dar, die ein höheres Schmerzensgeld rechtfertigt.
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