Weitere Entscheidung unten: KG, 29.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.2006 - 12 U 37/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12889
OLG Frankfurt, 06.11.2006 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2006,12889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2006 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2006,12889)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2006 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2006,12889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 7 StVG, § 286 ZPO
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bedeutung nicht kompatibler und nicht angegebener Vorschäden für die Regulierung

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 823; ; StVG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 823; StVG § 7
    Kein Schadensersatz aus Verkehrsunfall bei unterlassenem Vortrag zu Vorschäden am beschädigten Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    Erforderlich ist damit jeweils der positive Nachweis der Verursachung und eine bloße Unfallkompatibilität der betreffenden Beschädigungen genügt für den Anspruch nicht (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2006 - 12 U 37/06, juris Rn. 8, ZfSch 2009, 90; OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2018 - 16 U 118/18, juris Rn. 9, NZV 2019, 312 (Ls.)).
  • LG Aachen, 14.12.2017 - 11 O 103/17

    Darlegungslast und Beweislast eines Geschädigten für die Verursachung des

    Demgemäß ist es Sache des Klägers, substantiiert darzulegen und unter Beweis zu stellen, in welchem konkreten Zustand sich der Audi vor dem streitgegenständlichen Unfall befunden hat (so auch OLG Frankfurt vom 06.11.2006, Az. 12 U 37/06 - zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 30.11.2012 - 9 O 90/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Nachweis der Ursächlichkeit des Schadens im

    Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass die vom Sachverständigen als grundsätzlich kompatibel festgestellten Schäden ganz oder zumindest teilweise aus einem früheren Unfallgeschehen stammen, welches auch zur Entstehung der vom Sachverständigen festgestellten nicht kompatiblen Schäden geführt hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2006, 12 U 37/06).
  • AG Sangerhausen, 08.08.2012 - 1 C 483/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzanspruch bei möglicherweise durch einen

    Dem Geschädigten, der falsche Angaben zum Unfallereignis macht, und Schäden behauptet, die zum Teil nicht mit dem Unfallgeschehen kompatibel sind, steht kein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn, nach Ansicht des Gerichts hier, die Möglichkeit besteht, dass die von dem Sachverständigen ... als grundsätzlich kompatiblen Schäden ganz oder zumindest teilweise aus einem früheren Unfallgeschehen stammen, welches auch zur Entstehung der nach den Feststellungen des Sachverständigen zu den jedenfalls nicht kompatiblen Schäden geführt hat (vgl. auch OLG Frankfurt vom 06.11.2006, Az. 12 U 37/06, LG Fulda vom 03.12.2009 2 O 517/07, ähnlich auch OLG Köln vom 22.02.1999 Az. 16 U 33/98, alle zitiert nach Juris-Recherche).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16932
KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2007,16932)
KG, Entscheidung vom 29.01.2007 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2007,16932)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 12 U 37/06 (https://dejure.org/2007,16932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 520 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 17.10.2005 - 12 U 55/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Auszug aus KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06
    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. Senat, DAR 2006, 323 = KGR 2006, 527 = VersR 2006, 1559 = VRS 110, 258).

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 12 U 101/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nachweis des Zusammenhangs zwischen Unfall und

    Auszug aus KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06
    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lässt sich im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 ZPO nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sind (vgl. DAR 2006, 323 = VRS 110, 258 = KGR Berlin 2006, 527 = VersR 2006, 1559; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. November 2006 - 12 U 101/06).
  • OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13

    Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

    Dieses Ergebnis reicht dem Senat jedoch aufgrund der erheblichen, nicht kompatiblen Vorschäden in den bei dem Unfall angeblich beschädigten Bereichen des Fahrzeugs des Klägers nicht für die hinreichende Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO aus, dass dieser Schaden auf das Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. insoweit auch KG, Beschluss vom 29.01.2007, 12 U 37/06).
  • KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

    Das Landgericht hätte auch nicht dem Antrag auf Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens und der Vernehmung des sachverständigen Zeugen A stattgeben müssen, weil allein der Umstand, dass die Klägerin weiterhin eine andere Auffassung zur Unfallursächlichkeit vertritt, keine neue Begutachtung veranlasst (Senat, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 U 37/06 = BeckRS 2007 12643).
  • LG Bochum, 02.05.2023 - I 8 O 297/21

    Vorschadensproblematik, Teilschadensersatz

    Allerdings ist ein solcher Teilschadensersatzanspruch der Klägerin verwehrt, wenn bewiesen ist, dass ein Teil der geltendgemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen sind und der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, sondern vielmehr das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet (vgl. KG BeckRS 2007, 12643; KG BeckRS, 02982; vgl. auch Janke, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 89 mwN.).
  • LG Bochum, 02.05.2023 - 8 O 297/21
    Allerdings ist ein solcher Teilschadensersatzanspruch der Klägerin verwehrt, wenn bewiesen ist, dass ein Teil der geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen sind und der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, sondern vielmehr das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet (vgl. KG BeckRS 2007, 12643; KG BeckRS, 02982; vgl. auch Janke , in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 89 mwN.).
  • AG Köln, 24.05.2012 - 271 C 198/11

    Anforderungen an den Nachweis des Klägers zur Schadensverursachung bei nicht

    Zudem gibt es nach der Rechtsprechung auch für zuzuordnende Schäden dann keinen Ersatz, wenn feststeht, dass nicht sämtliche vom Geschädigten geltend gemachten Schäden auf das Unfallereignis zurückzuführen sind ohne das eine ausreichende Aufklärung erfolgt (vgl. KG, Urteil vom 29.01.2007, Az.: 12 U 37/06, OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.09.2006, Az.: 16 U 75/06, OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2009, Az.: 4 U 63/08).
  • LG Bochum, 30.07.2021 - 8 O 447/19
    Allerdings ist ein solcher Teilschadensersatzanspruch der Klägerin verwehrt, wenn bewiesen ist, dass ein Teil der geltend gemachten Schäden am Unfallfahrzeug nicht auf die Kollision zurückzuführen sind und der Geschädigte zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, sondern vielmehr das Vorliegen irgendwelcher Vorschäden bestreitet (vgl. KG BeckRS 2007, 12643; KG BeckRS, 02982; vgl. auch Janke , in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 89 mwN.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht