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   OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04   

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https://dejure.org/2005,5516
OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04 (https://dejure.org/2005,5516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2005 - 12 U 375/04 (https://dejure.org/2005,5516)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2005 - 12 U 375/04 (https://dejure.org/2005,5516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines materiellen Versicherungsbeginnes; Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit

  • Judicialis

    BB-BUZ § 9

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 9
    Vereinbarung einer Rückwärtsversicherung ist auch in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 9
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: materieller Versicherungsbeginn bereits vor Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 534
  • VersR 2006, 350
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04
    Rechtsgründe stehen der Vereinbarung einer Rückwärtsversicherung nicht entgegen (BGH VersR 1990, 729).

    Dass eine - isoliert ohne weiteres mögliche (BGH VersR 1990, 729) - Rückwärtsversicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos (unerkannt vorliegende Berufsunfähigkeit) allein deshalb ausgeschlossen sein soll, weil bei der von der versicherten Person selbst beantragten Lebensversicherung in Ermangelung eines versicherten Risikos der materielle Versicherungsbeginn nicht auf einen Zeitpunkt vor Antragstellung verlegt werden kann, erschließt sich einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer aus den Versicherungsbedingungen nicht.

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 157/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Rente und auf Beitragsbefreiung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04
    Beantragt ein Versicherungsnehmer einen vor Vertragsschluss liegenden Versicherungsbeginn, so ist deshalb in der Regel anzunehmen, dass er ab dem genannten Zeitpunkt materiellen Versicherungsschutz haben will (BGH VersR 1991, 986).

    Sie stützt sich insoweit auf die Ausführungen des BGH in VersR 1991, 986, die - allerdings nicht in den tragenden Gründen - darauf abheben, dass nach den Bedingungen für die BUZ-Versicherung (dort § 9 BB-BUZ, hier: § 13) die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit der Lebensversicherung eine Einheit bilde und bei der Lebensversicherung eine Rückwärtsversicherung des eigenen Lebens für die Zeit vor Antragstellung nicht in Betracht komme.

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht insbesondere nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2003, 454).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04
    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben insbesondere Gesichtspunkte, die sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 6 U 167/89

    Unwirksamkeit der Klausel "Vertragsdauer zehn Jahre" in Antragsformular

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 375/04
    Die Beklagte meint unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VersR 1991, 989, der Kläger könne keine Leistungen begehren, weil in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine Rückwärtsversicherung über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus nicht möglich sei.
  • OLG Nürnberg, 28.06.2011 - 8 U 2330/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verzicht auf Gesundheitsprüfung;

    Zwar kann in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für den Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit ein materieller Versicherungsbeginn vereinbart werden, der zeitlich vor der Antragstellung liegt (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2006, 350).
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