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   OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 38/05   

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https://dejure.org/2005,7382
OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 38/05 (https://dejure.org/2005,7382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.06.2005 - 12 U 38/05 (https://dejure.org/2005,7382)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 12 U 38/05 (https://dejure.org/2005,7382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Schadensersatz im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft und spätere Klagerücknahme durch die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft (KG) in einem Vorprozess; Erneute Klageeinreichung über denselben Streitgegenstand durch die Kommanditgesellschaft (KG); ...

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 6
    Einrede mangelnder Kostenerstattung gemäß § 269 Abs. 6 ZPO bei gewillkürter Prozessstandschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1992 - XI ZR 223/91

    Einrede mangelnder Kostenerstattung bei Aufrechnung mit im Vorprozeß eingeklagter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 38/05
    § 269 Abs. 6 ZPO will den Beklagten vor der Belästigung durch mehrfache Klagen bezüglich desselben Anspruchs bzw. Streitgegenstandes schützen (vgl. BGH NJW 1992, 2034 unter 1 a).

    Ob die Klägerin den Rechtsstreit ohne eine den Gegner belästigende Absicht erneuert hat oder nicht, ist für ein Durchgreifen der Einrede aus § 269 Abs. 6 ZPO entgegen der älteren Rechtsprechung ohne Belang (BGH NJW 1992, 2034 unter 2).

  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 16 U 62/03

    Untreue; vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 38/05
    Die Akten des Landgerichts Wiesbaden 8 0 72/99 (mit OLG Frankfurt 16 U 192/01 und 16 U 62/03) waren beigezogen und Gegenstand der Verhandlung.
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 38/05
    Wäre die Klage nicht zurückgenommen worden, sondern noch beim Landgericht Wiesbaden rechtshängig, könnte die Beklagte entgegenstehende Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) und nach Abschluss des anderen Prozesses entgegenstehende Rechtskraft einwenden (BGHZ 123, 132 unter 2 b m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 38/05
    Dem Schuldner können die Wirkungen der Prozessstandschaft nur zugute kommen, wenn derjenige, der ein fremdes Recht in eigenem Namen geltend machen will, dies im Prozess selbst hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt oder zumindest sonst nicht zweifelhaft ist, wessen Ansprüche eingeklagt sind (BGHZ 78, 1 unter 2 m.w.N.).
  • LG Mannheim, 12.12.2017 - 2 O 111/17

    Patentverletzungsklage: Verweigerung einer Einlassung durch den Beklagten bei

    Der Zweck des § 269 Abs. 6 ZPO kann nämlich nur eingreifen, wenn der Beklagte durch eine Sachentscheidung im vorangegangen Verfahren vor einer erneuten Inanspruchnahme (oder zumindest deren Erfolgsaussicht) geschützt gewesen wäre (sei es wegen entgegenstehender Rechtskraft oder mangels Rechtsschutzbedürfnisses; siehe auch OLG Karlsruhe, BeckRS 2005, 06998).
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