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   KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01   

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https://dejure.org/2003,5842
KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01 (https://dejure.org/2003,5842)
KG, Entscheidung vom 17.02.2003 - 12 U 39/01 (https://dejure.org/2003,5842)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 12 U 39/01 (https://dejure.org/2003,5842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung der fehlenden Unterschrift eines Richters unter dem Urteil eines Landgerichtes; Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde; Vertretung einer Gemeinde bei der Begründung von Zahlungsverpflichtungen durch den ...

  • Judicialis

    DDR-KommVerf § 44 Abs. 1; ; DDR-KommVerf § 44 Abs. 6; ; DDR-KommVerf § 45; ; AGBG § 9 ... Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 271 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 452 a. F.; ; ZPO § 517; ; VerbKrG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages durch Gemeinde bei Kaufpreisstundung - Genehmigungspflicht der Rechtsaufsichtsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KVerf (DDR) § 44 Abs. 6
    Rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit der Gemeinde mit sofortigem Besitzübergang bei über das Haushaltsjahr hinausgehender Kaufpreisstundung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Voraussetzung ist nur, dass die Forderung - im Gegensatz zur aufschiebenden Befristung (§ 163 BGB) bereits entstanden ist und erfüllbar bleibt (BGH, NJW 1998, 2060).

    Bei diesen Zinsen handelt es sich mithin um die Gegenleistung der Beklagten für die Stundung des Kaufpreises bei gleichzeitiger Überlassung von Besitz und Nutzung der Grundstücke (vgl. BGH NJW 1998, 2060).

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Da diese Genehmigung bisher weder erteilt noch versagt worden ist, ist der Vertrag schwebend unwirksam (BGH, NJW 1999, 3335 = VIZ 1999, 563).

    Anderenfalls würden die Belange des Verkehrsschutzes und der Rechtssicherheit durch diese weder von der Kommune noch ihren Vertragspartnern hinreichend kalkulierbare Rechtsfolge in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt (vgl. OLG Thüringen, OLGR 2001, 539 zu § 64 ThürKO; BGH, NJW 1999, 3335 [3337] = VIZ 1999, 563).

  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 49/99

    Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen beim Grundstückskauf

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Die Klausel sieht damit eine Verzinsung für die Zeit zwischen Besitzübergang, von dem ab der Klägerin die Nutzungen des Kaufpreises zustehen, und der Fälligkeit des Kaufpreises vor (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 195).
  • OLG Rostock, 15.04.1993 - 1 U 197/92

    Kündbarkeit eines Architektenvertrages durch den Architekten aus wichtigem Grund

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Zu weitgehend dürfte deshalb die Ansicht des OLG Rostock (OLG Rostock, NJW-RR 1994, 661) sein, ein Zahlungsverpflichtung komme dann wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleich, wenn zu ihrer Erfüllung ein Kredit aufgenommen werden müsse.
  • KG, 15.09.1997 - 12 U 8810/96
    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Nach § 433 Abs. 1, 2 BGB wird der Käufer einer Sache "durch den Kaufvertrag" verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen; die Kaufpreisschuld entsteht also mit Vertragsabschluß und ist nach § 271 Abs. 1 BGB mit der Entstehung fällig, falls der Vertrag nichts anderes vorsieht (vgl. Senat, MDR 1998, 459 = OLGR 1998, 1).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96

    Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob vorliegend die Gemeinde durch ihren Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (BGH, DtZ 1997, 358; BGH, NJW 1998, 377; BGH, VIZ 1998, 280).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob vorliegend die Gemeinde durch ihren Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (BGH, DtZ 1997, 358; BGH, NJW 1998, 377; BGH, VIZ 1998, 280).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93

    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Der Begriff "Kredit" dient der Umschreibung eines wirtschaftlichen Sachverhalts, bei dem es um die zeitweilige Überlassung von finanziellen Mitteln geht, welche dem Verbraucher ohne die Kreditabsprache nicht zur Verfügung stünden (vgl. BGH, NJW 1996, 457; Ulmer/Habersack, § 1 Rdnr. 42).
  • BGH, 18.12.1997 - VII ZR 155/96

    Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters als Vertreter der

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob vorliegend die Gemeinde durch ihren Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (BGH, DtZ 1997, 358; BGH, NJW 1998, 377; BGH, VIZ 1998, 280).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

    Auszug aus KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01
    Zwar fehlte zunächst die Unterschriften der Richterin am Landgericht Iser, diese wurde jedoch am 4. Februar 2003 zulässigerweise (vgl. BGH, NJW 1998, 609; BGH, MDR 1998, 336) nachgeholt.
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

  • OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00

    Mietverträge als Rechtsgeschäfte i.S. von § 64 ThürKO; zur Haftung einer Gemeinde

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