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   OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 39/06   

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OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 39/06 (https://dejure.org/2007,33187)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2007 - 12 U 39/06 (https://dejure.org/2007,33187)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2007 - 12 U 39/06 (https://dejure.org/2007,33187)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 100/06

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Berechnung der

    Hiervon ausgehend hatte der Senat einen Fall zu entscheiden, in dem die Voraussetzungen einer Mindestgesamtversorgung gemäß § 41 Abs. 4 VBLS a.F. zwar nicht vorlagen bei der Hochrechnung auf das 63. Lebensjahr gemäß § 79 Abs. 2 VBLS, wohl aber, wenn man - entsprechend § 41 Abs. 4 VBLS a.F. - auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles oder den Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahrs abstellte (Senatsurteil vom 20.09.2007 - 12 U 317/04; vgl. auch das Urteil vom selben Tag in der Sache 12 U 39/06).

    Es genügt daher bereits, wenn sich beim Vergleich der tatsächlichen Betriebsrente mit der Leistung, die ohne den Eingriff zu erwarten wäre, ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt (Senatsurteile vom 05.06.2007 - 12 U 121/06 - unter II 2 d und vom 20.09.2007 - 12 U 39/06 - unter B 7 b; vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 unter II).

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen

    In entsprechenden Einzelfällen hat der Senat die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (Senatsurteile vom 20.09.2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Senatsurteil vom 20.12.2007 - 12 U 100/06 - veröffentlicht in juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 12 U 178/06

    Unzumutbare Härte bei Umstellung des Zusatzversorgungssystems der VBL und der

    In entsprechenden Einzelfällen hat der Senat die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (Senatsurteile vom 20.09.2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Urteil vom heutigen Tage - 20.12.2007 - 12 U 100/06 -).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 12 U 402/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Betriebsrente eines Pflichtversicherten

    In entsprechenden Einzelfällen hat der Senat die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (Senatsurteile vom 20.09.2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 100/06).
  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

    In entsprechenden Einzelfällen hat das OLG Karlsruhe die Beklagte für verpflichtet gehalten, den betroffenen Versicherten (mindestens) den Wert der bis zum Umstellungsstichtag zeitanteilig erdienten Dynamik als Betriebsrente zu zahlen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 20. September 2007 - 12 U 317/04 und 12 U 39/06 sowie Urteil - 20. Dezember 2007 - 12 U 100/06 -).
  • LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach Satzungsumstellung: Besondere Härte

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann eine erhebliche Benachteiligung bei rentennahen Versicherten dann vorliegen, wenn die erdiente Anwartschaft die gewährte Betriebsrente um nahezu 20 % oder ein Fünftel übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteile vom 20. September 2007 - 12 U 39/06 und vom 17. März 2009 - 12 U 199/08).
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   OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 12 U 39/06   

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https://dejure.org/2006,68151
OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 12 U 39/06 (https://dejure.org/2006,68151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2006 - 12 U 39/06 (https://dejure.org/2006,68151)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2006 - 12 U 39/06 (https://dejure.org/2006,68151)
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