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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3646
OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,3646)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,3646)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,3646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum bedingungsgemäßen Versicherungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten; Vorliegen der Voraussetzungen des Risikoausschlusses nach A. I.1. § 4 Nr. 8 BBR (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die ...

  • Judicialis

    BBR § 4 Nr. 8

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 1
    Bedeutung technischer Regeln für den Risikoausschluss der bewussten Pflichtwidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 152; BBR § 4 Nr. 8
    Zum Vorwurf der bewußten Pflichtwidrigkeit im Rahmen einer Architekten-Haftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenhaftpflicht: Wann entfällt Versicherungsschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schallschutz-DIN entsprechen nicht (mehr) Stand der Technik: Was hat der Planer zu bachten?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung: Risikoausschluss der bewussten Pflichtwidrigkeit? (IBR 2003, 644)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 280/90

    Sparbauweise und Schallschutzanforderungen bei Reihenhäusern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03
    Es ist seit dieser Zeit vielmehr allgemein üblich und anerkannt, Haustrennwände bei Reihenhäusern zweischalig mit einer mit Dämmmaterial ausgefüllten Schalenfuge zu erstellen (OLG Düsseldorf, Baurecht 1991, 752).
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 37/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03
    Somit muss sich nur der Versicherte den Risikoausschluss entgegenhalten lassen, der bewusst verbindliche Handlungs- (oder Unterlassungs-) Anweisungen nicht beachtet, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, (BGH VersR 1959, 691; VersR 1987, 174).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03
    Somit muss sich nur der Versicherte den Risikoausschluss entgegenhalten lassen, der bewusst verbindliche Handlungs- (oder Unterlassungs-) Anweisungen nicht beachtet, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, (BGH VersR 1959, 691; VersR 1987, 174).
  • OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06

    Haftungsausschluss bei vorsätzlicher Pflichtverletzung des Architekten wegen

    Ein solches liegt vor, wenn der Versicherte seine Pflichten, die sich auch aus den allgemein anerkannten der Technik ergeben können (OLG Karlsruhe VersR 2004, 505), wissentlich verletzt.

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

    Ein solches liegt vor, wenn der Versicherte seine Pflichten, die sich auch aus den allgemein anerkannten der Technik ergeben können (OLG Karlsruhe VersR 2004, 505), wissentlich verletzt.

    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).

  • LG Köln, 27.05.2020 - 4 O 10/19
    Nur wenn ein Versicherungsnehmer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss er sich den Ausschluss entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1987, 174; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 505).
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   OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 12 U 42/03   

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https://dejure.org/2003,52173
OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,52173)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,52173)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,52173)
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   OLG Brandenburg, 30.10.2003 - 12 U 42/03   

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https://dejure.org/2003,41009
OLG Brandenburg, 30.10.2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,41009)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,41009)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 12 U 42/03 (https://dejure.org/2003,41009)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 10.05.2004 - 12 W 3/04

    Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Durch rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.2003 - Az.: 12 U 42/03 - wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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