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   OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04   

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OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04 (https://dejure.org/2006,23786)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.2006 - 12 U 431/04 (https://dejure.org/2006,23786)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 2006 - 12 U 431/04 (https://dejure.org/2006,23786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur Anrechnung fiktiv errechneter Lebensversicherungsbezüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung einer Betriebsrente unter Berücksichtigung von fiktiven Bezügen aus einer Lebensversicherung; Anrechnungsfähigkeit von Zuschüssen zu einer Lebensversicherung des Versorgungsrentenberechtigten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 139/84

    Abzug von Leistungen zur freiwilligen Weiterversicherung vom Anrechnungsbetrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Vielmehr konnte sie, auch zur Vermeidung einer möglichen Überversorgung, einen anderen Berechnungsmaßstab wählen (vgl. auch BGH VersR 1986, 386 unter I 2 a).

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist die vereinfachte Rentenermittlung darüber hinaus schon deshalb sachangemessen, weil die Altersversorgung durch befreiende Lebensversicherung nur einen Übergangstatbestand darstellt, nachdem inzwischen alle Arbeitnehmer von den beteiligten Arbeitgebern in der Sozialversicherung pflichtversichert sind (BGH VersR 1986, 386 unter I 2 a).

    Denn zu prüfen ist insoweit nur, ob der Satzungsgeber - bei Ausschöpfung des ihm zukommenden Gestaltungsspielraumes - gegen das Willkürverbot verstoßen hat (vgl. BGH VersR 1986, 386 unter III).

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Damit beruht die Regelung auch nicht auf einer Grundentscheidung der beteiligten Tarifpartner, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer allenfalls eingeschränkten Inhaltskontrolle unterliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 384 f; BGH VersR 2004, 319 unter II 1 b aa).

    Vielmehr sind die Klauseln kontrollfähig, da sie zu den Bestimmungen gehören, die das Hauptleistungsversprechen der Beklagten einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren (vgl. BGHZ 123, 83, 84; BGH VersR 2004, 319 aaO).

  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 12 U 211/04

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Bei dieser unterschiedlichen Sachlage musste die Beklagte Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung - ebenso wie solche aus berufsständischen Versorgungen (vgl. Senat, Urteil vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - unter II 4 c ) - nicht im Umfang einer fiktiven Sozialversicherungsrente anrechnen.

    Sie ermöglicht eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für sämtliche Fallgestaltungen einer solchen Grundversorgung außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Zusatzversorgungssystem der Beklagten Ausnahmefälle sind (vgl. Senatsurteil vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - unter II 4 c aa).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Insbesondere ist nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass die Regelung, die grundsätzlich auslaufendes Recht betrifft, noch in einer Vielzahl von Fällen eine Rolle spielen wird und daher eine höchstrichterliche Entscheidung auch für die Zukunft richtungweisend sein kann (vgl. BGH NJW 2003, 1943 unter II 1 c m.w.N.; BGH VersR 2004, 55 unter II 1 a).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Insbesondere ist nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass die Regelung, die grundsätzlich auslaufendes Recht betrifft, noch in einer Vielzahl von Fällen eine Rolle spielen wird und daher eine höchstrichterliche Entscheidung auch für die Zukunft richtungweisend sein kann (vgl. BGH NJW 2003, 1943 unter II 1 c m.w.N.; BGH VersR 2004, 55 unter II 1 a).
  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    b die dem Kläger erteilte Startgutschrift den Wert seiner Anwartschaft überhaupt verbindlich festgelegt hat oder ihn möglicherweise aus anderen Gründen als der beanstandeten Anrechnung gemäß § 40 Abs. 2d VBLS a.F. benachteiligt, bedarf keiner Entscheidung, da der Kläger sein Klagbegehren auf dieses Berechnungselement beschränkt hat (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005 aaO unter B II 3; BAG ZTR 2004, 377 unter I 1 und 2 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 242/85

    Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Berechnung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Vielmehr hat sich mit der eingetretenen Entwicklung ein Risiko verwirklicht, das die Betroffenen mit ihrer Entscheidung, die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Eingehung einer befreienden Lebensversicherung zu erwirken, eigenverantwortlich eingegangen sind und das sie folglich auch selbst zu tragen haben (vgl. BGH VersR 1987, 724 unter II 2 b).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Vielmehr sind die Klauseln kontrollfähig, da sie zu den Bestimmungen gehören, die das Hauptleistungsversprechen der Beklagten einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren (vgl. BGHZ 123, 83, 84; BGH VersR 2004, 319 aaO).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 57/02

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Vielmehr gewährt sie insoweit lediglich eine durch zahlreiche Einzelheiten näher bestimmte Zusatzversorgung (BGH VersR 2003, 720 unter 2).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 431/04
    Folglich sind die erhöhten Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in dem von dem Kläger zitierten Beschluss vom 13.07.2004 (BVerfGE 111, 191) hinsichtlich der Delegierung berufsrechtlicher Aufgaben an öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten als Organe der Selbstverwaltung gestellt hat, auf die angegriffenen Versicherungsbedingungen nicht anwendbar.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 4.03

    Anrechnung von Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung auf

  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

    (4) Zutreffend haben die Vorinstanzen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Anrechnung fiktiver Bezüge aus anderen Versorgungssystemen nach § 40 Abs. 2 c und d VBLS a.F. (OLG Karlsruhe, Urteile vom 21. September 2006 - 12 U 431/04, juris Rn. 23; vom 21. September 2004 - 12 U 211/04, VersR 2005, 256 unter 4 c aa) angenommen, dass sich die in den §§ 14 ATV und 45 VBLS getroffene Regelung angesichts der Vielfalt anderweitiger Grundversorgungen, der damit für die Beklagte schwer zu überschauenden fremden Regelwerke und Vertragsgestaltungen sowie der aus den unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen jener Grundversorgungen herrührenden Unwägbarkeiten für die Kalkulation und auch die Gleichbehandlung ihrer Versicherungsnehmer als zulässige Typisierung erweist.
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der

    Insoweit hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung zur Anrechnung fiktiver Bezüge aus anderen Versorgungen gemäß § 40 Abs. 2 c und d VBLS a.F. (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 21.09.2006 - 12 U 431/04 - veröffentlicht bei Juris, Rn. 23, sowie vom 21.09.2004 - 12 U 211/04 - VersR 2005, 256 unter II 4 c aa) zutreffend darauf hingewiesen, dass insoweit eine Vielfalt an Durchführungsmöglichkeiten besteht.
  • LG Karlsruhe, 02.10.2009 - 6 O 215/08

    Anrechnung berufsständischer Versorgungsleistungen bei der Berechnung der

    Die entsprechende, für die Fälle der befreienden Lebensversicherungen geltende Bestimmung des § 40 Abs. 2d VBLS a.F. haben das Oberschiedsgericht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (vgl. Schiedssprüche des Oberschiedsgerichtes vom 17. Dezember 1975 - OS 111/73; vom 21. Mai 1971 - OS 96/70 und vom 13. November 1986 - OS 135/86) und die ordentlichen Gerichte (vgl. BGH Urteil vom 06. Mai 1987 - IVa ZR 242/85, abgedruckt in NJW-RR 1987, 1026 - 1027 = Versicherungsrecht 1987, 724-726; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. September 2006 - 12 U 431/04; Urteil vom 16. Oktober 2003 - 12 U 43/03, in OLGR Karlsruhe 2003, 484 f.; LG Karlsruhe, st. Rspr. seit Urteil vom 22. Juni 2001 - 6 O 401/00), sowie das Bundesverfassungsgericht (vgl. 1. Senat, 2. Kammer, Beschluss vom 17. September 1992 - 1 BvR 1104/91 - unveröffentlicht - recherchiert bei Juris-Rechtssprechung) als vereinbar mit höherrangigem Recht und deshalb als wirksam angesehen.

    Bei den nicht gesetzlich Rentenversicherten liegt es aus Gründen der Praktikabilität und der Ersparnis von Verwaltungsaufwand aufgrund der Vielfalt der berufsständischen Versicherungssysteme und der möglichen Vertragsgestaltungen sowie der Möglichkeit erheblicher Abweichungen bei der Vertragsdurchführung im Einzelfall nahe, auf eine fiktive Berechnung abzustellen (vgl. hierzu die Rechtsprechung zu § 40 Abs. 2 c VBLS a.F. vgl. oben II 1 d) und Rechtsprechung des OLG Karlsruhe, Urteile vom 21. September 2006, Az. 12 U 431/04, - veröffentlicht bei Juris, Rn. 23, sowie vom 21. September 2004 - 12 U 211/04 - VersR 2005, 256 unter II 4 c aa).

  • LG Karlsruhe, 14.12.2007 - 6 O 2/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Bezugsbeginn einer Betriebsrente bei

    c) Aufgrund der Vielfalt der berufsständischen Versicherungssysteme und der möglichen Vertragsgestaltungen sowie der Möglichkeit erheblicher Abweichungen bei der Vertragsdurchführung im Einzelfall muss die Beklagte bei Nicht-Sozialrentnern hinsichtlich der Frage des Eintritts des Versicherungsfalls nicht auf die Regelungen des jeweiligen Versicherungssystems verweisen (vgl. Rechtsprechung des OLG Karlsruhe zur Frage der Anrechnung fiktiv errechneter Lebensversicherungsbezüge: Urteil vom 21.09.2006, Az. 12 U 431/04, juris-Rdn. 23).
  • LG Karlsruhe, 25.10.2019 - 6 O 5/19

    Beitragserstattung in gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrente

    Dies gilt erst Recht unter Berücksichtigung der großen Bedeutung dieser Frage für die eigene Altersversorgung (vgl. zu dieser Obliegenheit bei der Regelung der VBL zur Anrechnung fiktiv errechneter Lebensversicherungsbezüge auf die Gesamtversorgung gemäß §§ 40 Abs. 2 Buchst d und 97a VBLS a.F.: OLG Karlsruhe Urteil vom 21.09.2006 - 12 U 431/04, juris).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 O 323/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Beginn der Betriebsrente in der

    Aufgrund der Vielfalt der berufsständischen Versicherungssysteme und der möglichen Vertragsgestaltungen sowie der Möglichkeit erheblicher Abweichungen bei der Vertragsdurchführung im Einzelfall muss die Beklagte bei Nicht-Sozialrentnern hinsichtlich der Frage des Eintritts des Versicherungsfalls nicht auf die Regelungen des jeweiligen Versicherungssystems verweisen (vgl. Rechtsprechung des OLG Karlsruhe zur Frage der Anrechnung fiktiv errechneter Lebensversicherungsbezüge: Urteil vom 21.09.2006, Az. 12 U 431/04, juris-Rdn. 23).
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