Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14386
OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05 (https://dejure.org/2006,14386)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.07.2006 - 12 U 449/05 (https://dejure.org/2006,14386)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 12 U 449/05 (https://dejure.org/2006,14386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des in den fließenden Verkehr hinein fahrenden Kraftfahrers; Zurücktreten der Haftung des Unfallgegners aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs; Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Parkplatzauffahrt - Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

  • Judicialis

    StVO § 10; ; StVG § ... 7 Abs. 2 a.F.; ; StVG § 17 a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 252 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anscheinsbeweis bei Kollision nach Auffahren von Parkplätzen auf die Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Hineintasten bedeutet, dass der Verkehrsteilnehmer so langsam fahren muss, dass er beim Ansichtigwerden eines vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmers auf der Stelle anhalten kann (BGH NJW 1985, 2757, 2758).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGH VersR 2006, 710, 711 f.).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Nur die Mitteilung der Bilanzen eines längeren Zeitraumes hätte eine annähernd zuverlässige Einschätzung von durchschnittlichen Werten ermöglicht (vgl. BGH VersR NJW 2001, 1640, 1641).
  • KG, 10.11.1997 - 12 U 5774/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Ob auch in einer Teilzahlung des Versicherers ein Anerkenntnis gesehen werden kann (vgl. KG NZV 1999, 329 ff.), hängt auch von der Formulierung der begleitenden Erklärung und den Gesamtumständen im Einzelfall ab.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01

    Sorgfaltspflichten ; Anfahren vom Fahrbahnrand; Verschulden;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Kommt es im Zusammenhang mit dem Auffahren auf die Strasse über die Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers hinaus zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hinein fahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht beachtet (vgl. OLG Brandenburg Urt. vom 6. März 2002 - 14 U 119/01; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1997, 353, 354 f.; KG Urt. vom 7. Februar 1994 - 12 U 3844/92; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 1998, 353, 354).
  • KG, 07.02.1994 - 12 U 3844/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Kommt es im Zusammenhang mit dem Auffahren auf die Strasse über die Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers hinaus zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hinein fahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht beachtet (vgl. OLG Brandenburg Urt. vom 6. März 2002 - 14 U 119/01; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1997, 353, 354 f.; KG Urt. vom 7. Februar 1994 - 12 U 3844/92; OLG Oldenburg OLG-Report Oldenburg 1998, 353, 354).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Die Beweiserleichterungen nach § 287 ZPO und § 252 Satz 2 BGB ändern nichts daran, dass es im Rahmen der hier notwendigen Prognose des entgangenen Gewinns im Sinne des § 252 Satz 2 BGB ebenso wie für die Ermittlung des Erwerbsschadens nach § 287 ZPO konkreter Anknüpfungstatsachen bedarf (vgl. BGH NJW 1998, 1634, 1635), wobei es Sache des Geschädigten ist, möglichst konkret vorzutragen, wie sich voraussichtlich die geschäftliche Situation seines Unternehmens und die Gewinnlage ohne den Unfall entwickelt hätte (Wussow/Dressler, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 33 Rn. 4).
  • LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am rechten Fahrbahnrand Angehaltenen mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Er haftet deshalb regelmäßig allein für die Folgen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1536 f.; LG Berlin NZV 2004, 635 ff.).
  • OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02

    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Er haftet deshalb regelmäßig allein für die Folgen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1536 f.; LG Berlin NZV 2004, 635 ff.).
  • OLG München, 24.01.1980 - 1 U 2940/79

    Zerreißung des Innenbandes; Kreuzbandriß; Kreuzband; Kniegelenk; Schmerzensgeld;

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05
    Höhere Beträge werden nur für Bänderrisse mit der Folge andauernder Beeinträchtigungen zugebilligt (vgl. OLG München VersR 1980, 724: 2.500 DM bei einer Innenbandzerreißung).
  • AG Löbau, 17.03.1999 - 6 C 653/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Schwerlasttransport mit Überbreite

  • OLG Oldenburg, 30.06.1998 - 5 U 46/98

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Aufklärbarkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im

    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2006, Az. 12 U 449/05; OLG Frankfurt, OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2016 - 9 U 103/14

    Kollision zwischen Radfahrer und Pkw: Haftungsverteilung bei beiderseitigen

    bb) Kommt es zur Kollision zwischen einem Pkw, der aus einer Grundstücksausfahrt herausfährt, und einem anderen Verkehrsteilnehmer, wird von der Rechtsprechung nicht selten im Wege des Anscheinsbeweises angenommen, dass den Pkw-Fahrer ein Verschulden trifft (vgl. beispielsweise OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2006 - 12 U 449/05 -, zitiert nach juris; LG Gießen, Urteil vom 01.11.2013 - 3 O 121/13 -, zitiert nach juris; LG Freiburg, Urteil vom 06.09.2007 - 3 S 120/07 -, NZV 2008, 101).
  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von

    Dies gilt insbesondere, wenn eine Haftpflichtversicherung eine Teilzahlung auf eine Schadensersatzforderung erbringt, obwohl zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrscht, und gleichzeitig in einem Regulierungsschreiben erklärt, sie erkenne ihre Haftung dem Grunde nach ganz oder zum Teil an (vgl. KG, VersR 1999, 504; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2006 - 12 U 449/05, juris; Kammer, Urteil vom 21.10.2011 - 13 S 117/11, NJW-RR 2012, 159; vgl. auch BGHZ 66, 250, 253 f.; BGH, Urteile vom 11.07.1995 aaO; vom 11.01.2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530 und vom 03.06.2008 aaO).

    Dies mag der Fall sein, wenn die volle Einstandspflicht des Schuldners für den Schaden bei der Regulierung eingeräumt wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2006 - 12 U 449/05, juris; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR 2009, 362) oder die Parteien auf der Basis einer zugrunde gelegten Teilhaftung einvernehmlich abrechnen.

  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs

    Kommt es im Zusammenhang mit dem Auffahren auf die Straße über die Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers hinaus zu einem Unfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hineinfahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegende gesteigerten Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat (OLG Koblenz Urt. v. 10.07.2006 - 12 U 449/05 - juris).

    Grundsätzlich tritt, wenn kein Verschulden des Unfallgegners nachgewiesen wird, die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs im Verhältnis zu einem schuldhaften Verstoß gegen § 10 StVO zurück (OLG Koblenz Urt. v. 10.07.2006 - 12 U 449/05 - juris m.w.N.; Hentschel-König § 17 StVG Rdnr. 18).

  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

    Ferner hatte der Kläger auch nach seinem eigenen Sachvortrag den Ausparkvorgang noch nicht vollständig beendet (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 19.07.2005 - 4 U 35/04, DAR 2006, 27 f.; OLG Celle, Beschl. v. 27.06.2005 - 14 U 72/05, NZV 2006, 309; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.1978 - 12 U 169/77, VersR 1978, 852; KG, Beschl. v. 27.11.2006 - 12 U 181/06, NZV 2007, 359 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 10.07.2006 - 12 U 449/05), vielmehr stand er mit seinem Fahrzeug noch teilweise in der Parktasche (vgl. zur Haftungsverteilung bei einem vollständigen Einfahren in die Fahrspur KG, Urt. v. 25.01.2010 - 12 U 108/09, NJW-RR 2010, 1116 f.).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    Parkplätze, die zwar dem öffentlichen Verkehr dienen, aber nicht dem durchgehenden Verkehr, sind keine Straßeneinmündungen (OLG Koblenz, Urteil vom 10.07.2006 - 12 U 449/05, juris Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 15.06.2018 - 11 U 178/17

    Schadenersatzanspruch: Würdigung von Zeugenaussagen zu Schadensereignis und

    Dies ist insbesondere zu erwägen, wenn eine Haftpflichtversicherung eine Teilzahlung auf eine Schadensersatzforderung erbringt, obwohl zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrscht, und gleichzeitig in einem Regulierungsschreiben erklärt, sie erkenne ihre Haftung dem Grunde nach ganz oder zum Teil an (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 12. Oktober 2012, 13 S 100/12; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2016, 12 U 449/05).
  • AG Wuppertal, 28.10.2021 - 31 C 79/21
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Haftpflichtversicherung eine Teilzahlung auf eine Schadensersatzforderung erbringt, obwohl zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrscht, und gleichzeitig in einem Regulierungsschreiben erklärt, sie erkenne ihre Haftung dem Grunde nach ganz oder zum Teil an (vgl. KG, Urteil vom 10.11.1997 - 12 U 5774/96 = NZV 1999, 329 ; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2006 - 12 U 449/05 -, juris).
  • LG Duisburg, 26.03.2015 - 4 O 280/13

    Anscheinsbeweis gegen den aus einem Parkplatzgelände nach links in den fließenden

    Wenn es in Zusammenhang mit dem Auffahren auf die Straße zu einer Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers und darüber hinaus zu einem Unfall kommt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hineinfahrende Kraftfahrer die ihm obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht nicht beachtet hat (vgl. z.B. OLG Koblenz, Urteil vom 10.7.2006 - 12 U 449/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht