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   KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05   

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https://dejure.org/2005,8290
KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05 (https://dejure.org/2005,8290)
KG, Entscheidung vom 06.12.2005 - 12 U 45/05 (https://dejure.org/2005,8290)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 12 U 45/05 (https://dejure.org/2005,8290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch des Mieters und Besitzers einer Garage nach Beschädigung dieser bei dem Betrieb eines Kfz; Umfassen des berechtigten unmittelbaren Besitzes vom Schutzbereich des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1
    Berechtigter unmittelbarer Besitz als ein nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" - Haftung von Halter, Fahrer und Haftpflichtversicherer für Beschädigung des elektrischen Tors einer Tiefgarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 07.11.1974 - 12 U 1409/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in zweiter Reihe anhaltenden Taxi

    Auszug aus KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats als Spezialsenat für Verkehrsunfallsachen (vgl. Urteile vom 9. Januar 1975 - 12 U 1530/74 - DAR 1975, 212; vom 27. Juni 1997 - 12 U 6096/93 - vom 28. September 1998 - 12 U 3395/97 -).
  • KG, 09.01.1975 - 12 U 1530/74
    Auszug aus KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats als Spezialsenat für Verkehrsunfallsachen (vgl. Urteile vom 9. Januar 1975 - 12 U 1530/74 - DAR 1975, 212; vom 27. Juni 1997 - 12 U 6096/93 - vom 28. September 1998 - 12 U 3395/97 -).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05
    Ein Vermögensschaden ist dann entstanden, wenn der jetzige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1958, 1085; NJW 1994, 2357; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, 2005, vor § 249 Rdnr. 8).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 215/78

    Umfang der Ersatzpflicht bei Beschädigung einer Sache beim Betrieb eines Kfz;

    Auszug aus KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05
    a) Zutreffend hat das Landgericht auf Seite 4 des angefochtenen Urteils auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1980 - VI ZR 215/78 - NJW 1981, 750) hingewiesen.
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus KG, 06.12.2005 - 12 U 45/05
    Ein Vermögensschaden ist dann entstanden, wenn der jetzige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1958, 1085; NJW 1994, 2357; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, 2005, vor § 249 Rdnr. 8).
  • AG Duisburg, 09.06.2011 - 53 C 1009/10

    Haftungsquote bei einem Unfall wegen eines Überholvorgangs bei fehlender

    Anspruchsberechtigt im Rahmen von § 7 Abs. 1 StVG ist sowohl der Eigentümer als auch der berechtigte Besitzer (z.B. Mieter) (BGH, NJW 1981, 161, Urt. v. 18.11.1980, VI ZR 215/78; KG Berlin, VRS 111, 402, Beschl. V. 06.12.2005, 12 U 45/05).
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   OLG Frankfurt, 11.04.2006 - 12 U 45/05   

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OLG Frankfurt, 11.04.2006 - 12 U 45/05 (https://dejure.org/2006,43724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2006 - 12 U 45/05 (https://dejure.org/2006,43724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2006 - 12 U 45/05 (https://dejure.org/2006,43724)
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