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   OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14386
OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08 (https://dejure.org/2008,14386)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2008 - 12 U 46/08 (https://dejure.org/2008,14386)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 12 U 46/08 (https://dejure.org/2008,14386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Umstände eines Einzelfalles für eine Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Berücksichtigung nur unstreitiger bzw. zugestandener und bewiesener Umstände bei der Abwägung der Verursachungsanteile und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Streifkollision - Haftungsbeiträge

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; PflVG § 3; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 3
    Haftungsverteilung bei einer Streifkollision zweier Fahrzeuge auf benachbarten Fahrstreifen der Bundesautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08
    Auch nach der Reform der Zivilprozessordnung hat eine volle Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung dahingehend stattzufinden, ob das zutreffende Ergebnis gefunden worden ist (vgl. BGH NJW 2005, S. 1583).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08
    Zutreffend verweist die Beklagte darauf, dass die Erstattung von über den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges hinausgehenden Reparaturkosten nur verlangt werden kann, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat und zugleich die Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen (BGH VersR 2008, S. 235; NJW 2007, S. 564).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291).
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2008 - 12 U 46/08
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2007, S. 506; KG NZV 1999, S. 512; NZV 2003, S. 291).
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