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   OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02   

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https://dejure.org/2004,9076
OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02 (https://dejure.org/2004,9076)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.2004 - 12 U 464/02 (https://dejure.org/2004,9076)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 2004 - 12 U 464/02 (https://dejure.org/2004,9076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall; Kriterien für die Bestimmung eines angemessenen Schmerzensgeldes im Falle eines Schleudertraumas; Erstattungsfähigkeit von Verdienstausfall; Voraussetzungen für die gerichtliche Schätzung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 252

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252
    Grundsätze der Bemessung des Schmerzensgeldes bei fortdauernder Beeinträchtigung - Schätzung des Verdienstausfalls eines Versicherungsmaklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 47/93

    Abtretbarkeit und Pfändbarkeit der Versicherungsforderung nach Wiederherstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Grundsätzlich fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH NJW 1984, 1118; BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 2, 32).

    Vielmehr ist eine Feststellungsklage trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 32, 49).

  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Für eine Schadenseinschätzung hinsichtlich eines Verdienstausfalls ist es regelmäßig erforderlich, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen (BGH NJW 2001, 1640, 1641).

    Allgemeine Regeln darüber, welche Zeiträume vor dem Unfall als Grundlage der Prognose für die künftige hypothetische Geschäftsentwicklung heranzuziehen sind, lassen sich nicht aufstellen (BGH NJW 2001, 1640, 1641).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Der Entschädigungs- und Ausgleichsgedanke steht im Vordergrund (BGHZ 128, 117, 119).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 205/85

    Feststellungsklage - Öffentliche Körperschaft - Öffentliche Anstalt -

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Grundsätzlich fehlt das Feststellungsinteresse, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (BGH NJW 1984, 1118; BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 2, 32).
  • OLG Frankfurt, 16.12.1992 - 13 U 283/89

    Degenerative Vorschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Bei einem Cervikalsyndrom nach HWS-Distorsion und mehrmonatiger Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wurden 5.000 DM (2.556 Euro) Schmerzensgeld zugesprochen (LG Limburg Urteil vom 20. Mai 1994 - 1 O 435/92), ebenso bei einem HWS-Syndorm, das nach Angaben der behandelnden Ärzte als Schleudertrauma ersten bis zweiten Grades eingestuft wurde (OLG Frankfurt NZV 1994, 26).
  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97

    Amtspflichtverletzung bei Aufstellung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Lücken im Vortrag eines Geschädigten zum Schadensumfang kann und muss das Tatgericht zwar durch Schätzung des Schadens, notfalls auch nur eine Mindestschadens, ausfüllen, dies aber nur, wenn es nicht bereits an einer ausreichenden Befundgrundlage fehlt und eine Schätzung deshalb in der Luft hängen muss (vgl. BGHZ 133, 155, 159 f.; 142, 259, 269; BGH Urt. vom 23. September 2003 - VI ZR 395/02).
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Lücken im Vortrag eines Geschädigten zum Schadensumfang kann und muss das Tatgericht zwar durch Schätzung des Schadens, notfalls auch nur eine Mindestschadens, ausfüllen, dies aber nur, wenn es nicht bereits an einer ausreichenden Befundgrundlage fehlt und eine Schätzung deshalb in der Luft hängen muss (vgl. BGHZ 133, 155, 159 f.; 142, 259, 269; BGH Urt. vom 23. September 2003 - VI ZR 395/02).
  • KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Dabei ist der aus der Rechtsprechung ersichtliche Rahmen nicht zu sprengen (KG Urteil vom 16. Januar 1997 - 12 U 6048/95).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Vielmehr fehlt der Feststellungsklage in einem derartigen Fall nicht nur der sachlich-rechtliche Anspruchsgrund, sondern auch der Vortrag der tatsächlichen Voraussetzungen des Rechtsverhältnisses, das Gegenstand der Feststellungsklage sein soll (BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 23).
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 395/02

    Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits durch Bestreiten in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02
    Lücken im Vortrag eines Geschädigten zum Schadensumfang kann und muss das Tatgericht zwar durch Schätzung des Schadens, notfalls auch nur eine Mindestschadens, ausfüllen, dies aber nur, wenn es nicht bereits an einer ausreichenden Befundgrundlage fehlt und eine Schätzung deshalb in der Luft hängen muss (vgl. BGHZ 133, 155, 159 f.; 142, 259, 269; BGH Urt. vom 23. September 2003 - VI ZR 395/02).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im

    Ein Unvermögen zur Substantiierung einer begründbaren Zahlungsforderung darf gegebenenfalls nicht durch Ausweichen auf die Feststellungsklage umgangen werden (vgl. Senat, Urt. vom 28. Juni 2004 - 12 U 464/02).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Dabei sind die Erträge aus den letzten Jahren vor dem Unfall (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - VI ZR 530/16 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2020 - 5 W 21/20 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Mai 2018 - 12 U 169/16 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 464/02 - zitiert nach juris; vgl. auch Brand, in: beck-online.GK, Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Stand: 01.03.2022, § 252 BGB Rn. 21: zumindest die vergangenen drei Jahre) zu berücksichtigen.
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