Rechtsprechung
   KG, 10.07.1989 - 12 U 4852/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,26526
KG, 10.07.1989 - 12 U 4852/88 (https://dejure.org/1989,26526)
KG, Entscheidung vom 10.07.1989 - 12 U 4852/88 (https://dejure.org/1989,26526)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 1989 - 12 U 4852/88 (https://dejure.org/1989,26526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,26526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 254/79

    Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung gegen einen von mehreren auf

    Auszug aus KG, 10.07.1989 - 12 U 4852/88
    Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn der Geschädigte den Versicherungsnehmer und den Versicherer gleichzeitig verklagt hat und seine Klage gegen einen der Streitgenossen abgewiesen wird (BGH DAR 1981, 385).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus KG, 10.07.1989 - 12 U 4852/88
    So war der Senat insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. NJW-RR 1986, 285; NJW 1984, 2629 sowie Zöller-Schneider, ZPO, 15. Aufl., RdNr. 3 zu § 526) nicht gehindert, ohne erneute Zeugenvernehmung das Beweisergebnis anders zu beurteilen als das Landgericht.
  • OLG Nürnberg, 02.12.2004 - 2 U 2712/04

    Voraussetzungen für Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines durch Abbremsen

    b) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Beklagte zu 1) in der Absicht, den Fahrer des nachfolgenden Kraftfahrzeugs zu reglementieren, seinen Pkw im fließenden Verkehr von ca. 40 km/h stark bis zum Stand abgebremst hat, und hat zutreffend daraus geschlossen, daß dem Beklagten in einer solchen Situation die naheliegende Möglichkeit eines Auffahrunfalls und der daraus resultierende Schaden bekannt gewesen ist und er diese Folgen seines Handelns billigend in Kauf genommen hat (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation etwa OLG Nürnberg, VersR 1981, 1123 f.; Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.07.1989, Az. 12 U 4852/88, zitiert nach Juris, Rdnr. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht