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   KG, 24.09.1990 - 12 U 4980/89   

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https://dejure.org/1990,23279
KG, 24.09.1990 - 12 U 4980/89 (https://dejure.org/1990,23279)
KG, Entscheidung vom 24.09.1990 - 12 U 4980/89 (https://dejure.org/1990,23279)
KG, Entscheidung vom 24. September 1990 - 12 U 4980/89 (https://dejure.org/1990,23279)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 31.05.2007 - 12 U 129/06

    Amtshaftung: Haftung des Landes wegen eines Verkehrsunfalls mit einem im Einsatz

    Angesichts seiner durch die besondere Gefahrenlage verstärkten Sorgfaltspflicht kann es im Einzelfall für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges durchaus zumutbar sein, sein Fahrzeug fast zum Stillstand abzubremsen, um auf diese Weise eine hinreichende Übersicht über die Verkehrslage zu gewinnen (Senatsurteil vom 24. September 1990 - 12 U 4980/89 -).
  • KG, 12.04.2001 - 12 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zivilen Einsatzfahrzeug der

    Angesichts seiner durch die besondere Gefahrenlage verstärkten Sorgfaltspflicht kann es im Einzelfall für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges durchaus zumutbar sein, sein Fahrzeug fast zum Stillstand abzubremsen, um auf diese Weise eine hinreichende Übersicht über die Verkehrslage zu gewinnen (Senatsurteil vom 24. September 1990 - 12 U 4980/89 -).

    a) Zum Mitverschulden des Klägers ist zu bemerken, daß grundsätzlich ein schon längere Zeit vor der Einfahrt in eine Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn und betätigtes Blaulicht von einem aufmerksamen Kraftfahrer rechtzeitig wahrgenommen werden kann und muß (KG Urteile vom 17. September 1979 - 12 U 1647/79 - 9. März 1987 - 12 U 3597/86; 12. Juni 1989 - 12 U 4127/88; 24. September 1990 -12 U 4980/89 - 20. Januar 1994 - 12 U 4863/93 - 14. Juni 1994 - 12 U 5202/98 - 5. Dezember 1994 - 12 U 390/94 - 23. November 1995 - 12 U 583/94 -).

  • LG Hamburg, 18.09.2012 - 628 KLs 3/12

    Die Feuerwehr und die rote Ampel

    Wenn sich ein Einsatzfahrer von grundsätzlichen Verkehrsregeln löst und eine besondere Gefahrenlage schafft, indem er bei rotem Ampellicht in eine Kreuzung einfährt, trifft ihn eine durch die besondere Gefahrenlage verstärkte Sorgfaltspflicht (vgl. KG Berlin, Urteil vom 24.09.1990 - 12 U 4980/89, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995 - 7 U 52/95, zitiert nach juris).
  • KG, 06.01.2003 - 12 U 138/01

    Kfz-Unfall: Anforderung an die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein

    Angesichts seiner durch die besondere Gefahrenlage verstärkten Sorgfaltspflicht kann es im Einzelfall für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges durchaus zumutbar sein, sein Fahrzeug fast zum Stillstand abzubremsen, um auf diese Weise eine hinreichende Übersicht über die Verkehrslage zu gewinnen (Senatsurteil vom 24. September 1990 - 12 U 4980/89 -).
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