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   OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15   

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OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15 (https://dejure.org/2016,5604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.03.2016 - 12 U 5/15 (https://dejure.org/2016,5604)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. März 2016 - 12 U 5/15 (https://dejure.org/2016,5604)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - seelische Schäden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1
    Berufsunfähigkeit wegen seelischer Schäden infolge von Untersuchungshaft fällt nicht unter Leistungsausschluss wegen Straftat

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 BUZBB, § 5a BUZBB
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung: Leistungspflicht bei psychischen Beeinträchtigungen durch Maßnahmen der Strafverfolgung insbesondere Untersuchungs- oder Strafhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeit; Haft; Auslegung; Straftat; Vorsatz; Versuch; Untersuchungshaft; Strafhaft

  • rechtsportal.de

    Begriff der Verursachung der Berufsunfähigkeit durch eine vorsätzliche oder versuchte Ausführung einer Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Maßnahmen der Strafverfolgung (Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Maßnahmen der Strafverfolgung (Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähig durch Knast-Depression?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 839
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05

    Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs fehlt es in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, VersR 1963, 133; VersR 1998, 1410, 1411; OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005, 8 U 60/05, juris, Tz. 31).

    Ein konkreter Bezug gerade zu Gefahrerhöhungen durch Betrugshandlungen ist indes nicht ersichtlich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 31.08.2015, 8 O 60/95 [richtig: 31.08.2005, 8 U 60/05 - d. Red.] , Tz. 33; Leverenz in VVG, 9. Aufl., AUB Ziff 5.1.2 Rn. 39).

    Die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 31.08.2015 betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.

  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs fehlt es in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, VersR 1963, 133; VersR 1998, 1410, 1411; OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005, 8 U 60/05, juris, Tz. 31).

    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82).

    Maßgeblich ist dabei der Schutzzweck des jeweils verwirklichten Delikts, also die Gefahrerhöhung, die spezifischer Ausdruck der Begehung des jeweiligen Straftatbestandes ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1410; 1990, 1268; OLG Saarbrücken, r + s 1997, 478).

  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55

    Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82).

    Demgegenüber ist der Grund für den Risikoausschluss nicht in allgemeinen sittlichen Erwägungen zu suchen, denn es ist nicht Aufgabe des Versicherers, Straftaten zu verhüten oder zu ahnden (BGHZ 23, 76, 82).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    Voraussetzung ist mithin, dass der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden ursächlich geworden ist (BGH, VersR 1998, 1410, 1411; 1990, 1268, 1269; BGHZ 23, 76, 82).

    Maßgeblich ist dabei der Schutzzweck des jeweils verwirklichten Delikts, also die Gefahrerhöhung, die spezifischer Ausdruck der Begehung des jeweiligen Straftatbestandes ist (vgl. BGH, VersR 1998, 1410; 1990, 1268; OLG Saarbrücken, r + s 1997, 478).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH MDR 2015, 83; BGH RuS 2015, 250; BGHZ 123, 83, 85).

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH MDR 2015, 83; BGH RuS 2015, 250; BGHZ 123, 83, 85).

    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH VersR 2012, 1149 Rn. 21; BGH RuS 2015, 250 - juris, Tz. 14).

  • BGH, 26.09.1979 - IV ZR 94/78

    Verpflichtung des Versicherers zur Leistung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    Bei der Summenversicherung verspricht der Versicherer dagegen, einen im Voraus fixierten Geldbetrag zu leisten ohne Rücksicht darauf, ob dem Versicherten durch den Eintritt des Versicherungsfalls materielle Nachteile entstanden sind (vgl. BGH VersR 1979, 1120).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14

    Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH MDR 2015, 83; BGH RuS 2015, 250; BGHZ 123, 83, 85).
  • OLG Celle, 19.02.1998 - 8 U 171/96

    Mitfahrt in einem gestohlenen Pkw nach einem Einbruchdiebstahl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    So hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 19.02.1998 - 8 U 171/96 - (in: VersR 1999, 1403) bei § 2 I (2) AUB den erforderlichen Zusammenhang zwischen der Beteiligung an einem Einbruchdiebstahl und einem späteren Unfall mit einem PKW, in dem sich Teile der Beute befanden, verneint, wenn die Unfallfahrt in keinem ursächlichen Zusammenhang zu dem Einbruchdiebstahl stand, insbesondere nicht der Beutesicherung oder der Flucht vor der Polizei diente (OLG Celle, aaO, Tz. 32).
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 226/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15
    Der Versicherer verpflichtet sich im Leistungsversprechen dazu, nicht lediglich eine einmalige Versicherungsleistung zu erbringen, sondern längstens bis zum Ablauf der vertraglich bestimmten Leistungszeit so lange fortlaufend zu leisten, wie der den Versicherungsfall auslösende Zustand andauert (BGH, Urteil vom 16.06.2010, IV ZR 226/07, juris, Tz. 21).
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 21/88

    Begriff des gedehnten Versicherungsfalls; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages;

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

  • OLG Saarbrücken, 18.12.1996 - 5 U 421/94

    Tod des VN bei sadomasochistischer sexueller Betätigung

  • RG, 11.01.1938 - VII 168/37

    Macht bei der Lebensversicherung die Vollstreckung der Todesstrafe an dem

  • OLG Hamm, 19.12.2018 - 20 U 39/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit

    Je nach Vertragsformulierung kann - wie hier - aber der Versicherungsfall auch schon rückwirkend eintreten ("so gilt dieser Zustand von Beginn an als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit" - siehe auch OLG Karlsruhe Urt. v. 31.3.2016 - 12 U 5/15, r+s 2016, 526 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 4 U 110/16

    BU-Versicherung; Ununterbrochene Unfähigkeit zur Berufsausübung

    Gegen die Wirksamkeit der Klausel bestehen daher keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 -, Rn. 25, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 U 28/05 - 3 -, juris, OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. März 2016 - 12 U 5/15 -, juris, OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2016 - 20 U 9/14 -, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13 -, juris, OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 2014 - I-20 U 82/12, 20 U 82/12 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25. Juni 2010 - 3 U 60/09 -, juris).
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