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KG, 01.10.1998 - 12 U 5185/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen …
Dieser Beweis des ersten Anscheins würde nicht bereits dadurch entkräftet, dass der rückwärts Einfahrende beweist, dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision - möglicherweise nur für Sekundenbruchteile - bereits zum Stillstand gekommen ist, sondern erst wenn feststünde, dass sein Fahrzeug bereits so lange gestanden hat, dass der auf der Fahrbahn fahrende Kraftfahrer bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt dazu in der Lage gewesen wäre, unfallverhütend zu reagieren (vgl. Senat, Urteil vom 1. Oktober 1989 - 12 U 5185/97 -, ständige Rechtsprechung). - OLG Düsseldorf, 29.09.2009 - 1 U 157/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeugs …
Von seinem Verschulden an dem Unfall ist deshalb auszugehen, sofern nicht atypische Umstände dargelegt und bewiesen werden, durch die der Anschein erschüttert wird (vgl. BGH JZ 86, 251; OLG Düsseldorf VRS 74, 417; VRS 72, 32; OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.2000, Az. 12 U 1461/99; KG Berlin, Urteil vom 01.10.1998, Az. 12 U 5185/97; LG Stuttgart, Urteil vom 14.09.1983, Az. 15 O 143/83).