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   OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03   

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https://dejure.org/2003,1311
OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03 (https://dejure.org/2003,1311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2003 - 12 U 53/03 (https://dejure.org/2003,1311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 12 U 53/03 (https://dejure.org/2003,1311)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung; Risikoausschluss betreffend Baufinanzierung; Vertragsauslegung im Versicherungsrecht

  • Judicialis

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd
    Schadensersatzanspruch gegen eine Bausparkasse wegen Verschuldens bei Vertragsschluss fällt unter den Baurisikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd
    Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss - Risikoausschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deckt Rechtsschutz Finanzierung von Bauvorhaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung - Eintritt bei Streitigkeiten über die Baufinanzierung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Eintritt bei Streitigkeiten über die Baufinanzierung?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Risikoausschluss bzgl. der Baufinanzierung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ARB 94 § 3 Abs. 1 Buchst. d dd
    Keine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung nach ARB 94 für Ansprüche gegen die den Immobilienerwerb finanzierende Bausparkasse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme im Baufinanzierungsprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung: Keine Eintrittspflicht bei Streit um Baufinanzierung! (IBR 2003, 514)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1339
  • NJW-RR 2006, 360 (Ls.)
  • VersR 2004, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02

    Lückenloser Versicherungsschutz bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Dieser Zusammenhang war dann anzunehmen, wenn er rechtlich untrennbar mit den Bauleistungen verbunden ist (Senat r+s 2002, 418; NJW-RR 2003, 247).

    Von dieser Fassung des Risikoausschlusses unterscheidet sich § 3 Abs. 1 d dd ARB 94 bezüglich der Baufinanzierung in wesentlichen Punkten (Senat NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl. § 3 ARB 94 Rdn 8; Armbrüster EWiR 2002, 551; Maier r+s 2002, 419; siehe auch Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 3 ARB 94 Rdn 6).

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).

    Auf die Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt, kann zu seinem Nachteil nicht verwiesen werden (BGH ZfSch 1996, 261; NJW 2003, 139).

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben ferner Gesichtspunkte, die etwa aus der Gesetzessystematik abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01

    Rechtsschutzversicherung für Prozess gegen Kreditgeber bei Neubauwohnungskauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Dieser Zusammenhang war dann anzunehmen, wenn er rechtlich untrennbar mit den Bauleistungen verbunden ist (Senat r+s 2002, 418; NJW-RR 2003, 247).

    Von dieser Fassung des Risikoausschlusses unterscheidet sich § 3 Abs. 1 d dd ARB 94 bezüglich der Baufinanzierung in wesentlichen Punkten (Senat NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl. § 3 ARB 94 Rdn 8; Armbrüster EWiR 2002, 551; Maier r+s 2002, 419; siehe auch Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 3 ARB 94 Rdn 6).

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Auch der BGH (VersR 2003, 454) hat zwischenzeitlich nochmals hervorgehoben, dass der in § 4 (1) k ARB 75 geforderte Zusammenhang einen inneren sachlichen Bezug zur Planung und Errichtung eines Gebäudes voraussetzt.

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2000 - 7 U 83/00

    Risikoausschluß in der Rechtsschutzversicherung - Streit über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Hiervon ist die Rechtsprechung zu der insoweit wortgleichen Bestimmung des § 4 1 k ARB 75 durchweg ausgegangen (BGH VersR 1994, 44; OLG Karlsruhe ZfSch 1984, 15; OLG Stuttgart OLGR 2001, 27; OLG Köln r+s 1994, 423).
  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Hiervon ist die Rechtsprechung zu der insoweit wortgleichen Bestimmung des § 4 1 k ARB 75 durchweg ausgegangen (BGH VersR 1994, 44; OLG Karlsruhe ZfSch 1984, 15; OLG Stuttgart OLGR 2001, 27; OLG Köln r+s 1994, 423).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2002 - 13 W 61/01

    Leistungsfreiheit der Privatrechtsschutzversicherung: Gewerbliche Tätigkeit beim

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Gleiches gilt für § 3 Abs. 1 d ARB 94 (OLG Frankfurt VersR 2003, 366).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Auf die Bezeichnung des Vertrages (etwa als "Kaufvertrag") kommt es nicht an (BGHZ 74, 204; 74, 258; BGH NJW 1981, 273).
  • OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 87/94

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Leistungsanspruchs gegenüber einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Hiervon ist die Rechtsprechung zu der insoweit wortgleichen Bestimmung des § 4 1 k ARB 75 durchweg ausgegangen (BGH VersR 1994, 44; OLG Karlsruhe ZfSch 1984, 15; OLG Stuttgart OLGR 2001, 27; OLG Köln r+s 1994, 423).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 65/80

    Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims

  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter

    Zwar wird er § 3 (1) d dd ARB 96 nicht dahin verstehen, dass sich zwingend das sogenannte Baurisiko realisiert haben muss, für das Auseinandersetzungen typisch sind, die über die anläßlich eines Bauvorhabens erbrachten Leistungen geführt werden mit der Folge, dass nur Streitigkeiten in direktem Zusammenhang gerade mit der Finanzierung solcher Bauleistungen erfasst wären (vgl. die Senatsurteile vom 29. Januar 2004 - 12 U 96/03 - unter 2 c; VersR 2004, 59 und VersR 2002, 842; zu § 4 Abs. 1 k ARB 75 BGH VersR 2003, 454 unter II 2).

    Hierüber geht § 3 (1) d dd ARB 96 erkennbar hinaus, da ein ursächlicher Zusammenhang bereits mit der Baufinanzierung genügt, der Versicherungsschutz also für die aus vielfältigen Gründen als riskant angesehene Baufinanzierung insgesamt versagt werden soll (Senatsurteil VersR 2004, 59 unter 3).

  • OLG Celle, 07.12.2006 - 8 U 149/06

    Reichweite einer als "Bauklausel" bezeichneten Risikoausschlussklausel in einer

    Auch in anderen die Klausel betreffenden Entscheidungen ging es immer nur darum, ob gerade im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung Ansprüche gegen finanzierende Kreditinstitute erhoben wurden (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2004, 59: Ansprüche gegen Bausparkasse; LG Düsseldorf r + s 2006, 19: Ansprüche gegen Landesbank und Vermittler im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds).
  • OLG Celle, 19.08.2004 - 8 U 49/04

    Auslegung der "Baurisikoklausel" nach § 4 Abs. 1 k) ARB (Allgemeine

    Entsprechendes sieht jetzt § 3 Abs. 1 d) ARB 94 vor, wonach für den Ausschluss zum einen unter Wegfalls des Unmittelbarkeitserfordernisses bereits ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und der Planung und Errichtung eines Gebäudes genügt und zum anderen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung ausdrücklich im Rahmen des Risikoausschlusses erwähnt werden (zu dieser neuen Regelung vgl. etwa OLG Karlsruhe VersR 2004, 59; r+s 2004, 192).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für Rechtsstreit über die sachliche

    Denn der Versicherungsschutz soll erkennbar für die aus vielfältigen Gründen als riskant angesehene Baufinanzierung insgesamt versagt werden (Senatsurteil vom 03.07.2003 - 12 U 53/03 - VersR 2004, 59 unter 3).
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