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OLG Brandenburg, 04.09.2014 - 12 U 53/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Zu den Vorgaben an eine Preisanpassungsklausel in einem Wärmeliefervertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 268/15
Fernwärmeversorgungsvertrag: Anforderungen an eine Preisanpassungsklausel des …
(cc) Vor diesem Hintergrund ist § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (§ 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV aF) dahingehend erweiternd auszulegen, dass ein Fernwärmeversorgungsunternehmen, welches die von ihm bereitgestellte Fernwärme bereits fertig von einem Vorlieferanten bezieht, zur angemessenen Berücksichtigung seiner eigenen Kostenentwicklung eine mit dem Kunden vereinbarte Preisanpassungsklausel so auszugestalten hat, dass sie an die tatsächliche Entwicklung der eigenen Wärmebezugskosten anknüpft (so im Ergebnis auch OLG Brandenburg, Urteil vom 4. September 2014 - 12 U 53/13, juris Rn. 60;… Hempel/Franke/Fricke, aaO Rn. 100;… Wollschläger/Zorn, aaO Rn. 55 ff.). - OLG Brandenburg, 10.06.2015 - 7 U 4/14
Fernwärmeversorgung: Preisbemessung bei Fortsetzung der Versorgung nach …
Der 12. Zivilsenat hat die als Kostenelement in Bezug genommenen Gaskosten deshalb auch als Ausweis der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt gelten lassen (Urteil des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 04.09.2014 - 12 U 53/13 - Tz 61 nach juris). - LG Lübeck, 23.05.2018 - 14 S 242/16
Fernwärmelieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel bei …
Das OLG Brandenburg (Urteil vom 4. September 2014 - Az. 12 U 53/13 -, Juris Rn. 60) habe ein Verhältnis von 25 % zu 75 % für ausreichend befunden.Zu keiner anderen Bewertung führt in diesem Zusammenhang das von Beklagtenseite wiederholt genannte Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG Brandenburg, Urteil vom 4. September 2014 - 12 U 53/13 -, Juris Rn. 59 f.).
- LG Würzburg, 30.01.2019 - 3 S 1994/17
Abstrakter Rechtssatz, Billigkeitskontrolle, vermögenswirksame Leistungen, …
Die Kammer übersieht hierbei nicht, dass, wie die Klägerseite in wiederholtem Rekurs auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts ... (OLG ...) v. 24.03.2011 - 12 U 80/10) ausgeführt hat, bezüglich derer der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde verworfen hat (BGH, Beschl. v. 24.04.2012 - VIII ZR 140/11 - zitiert nach juris zu OLG Brandenburg v. 24.03.2011 - 12 U 80/10 -) und deren Rechtsgrundsätze in einer nachfolgenden Entscheidung des gleichen Obergerichts fortgeschrieben worden sind (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 04.09.2014 - 12 U 53/13 -, juris, Rn. 59 ff.), gerade die Frage der Tauglichkeit der Heranziehung des Heizölpreises bei mangelnder Verwendung dieses Primärenergieträgers zur Abbildung der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt im Marktelement den hier ausgeführten Annahmen entgegen stehen. - KG, 09.03.2023 - 4 U 121/21
Wirksamkeit einer Preisänderungsklausel in einem Fernwärmelieferungsvertrag
Auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 04.09.2014 (12 U 53/13) könne sich die Beklagte mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte nicht berufen.