Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06   

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https://dejure.org/2007,11458
OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2007,11458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2007 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2007,11458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2007 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2007,11458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgungsrecht: Berechnung einer Betriebsrente im Rahmen einer Übergangsregelung; Inhaltskontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlage der Rentenmitteilung für Rentenberechtigte; Verwendung eines Modells mit Verzinsung von Beiträgen; Bewertung nach entsprechendem Punktemodell; Summierung der erworbenen Versorgungspunkte

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VBLS § 75 Abs. 3 d

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VBLS § 75 Abs. 3 d
    Inhaltskontrolle des § 75 Abs. 3 d VBLS: Berechnung der Versorgungsrente im Rahmen des Übergangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    b) Bei den Satzungsnormen der Beklagten handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).

    Darauf kann sich auch die Klägerin als aus der Satzung unmittelbar Berechtigte berufen (vgl. BGHZ 142, 103, 107).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Bei der gebotenen umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen sind auch die objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die Grundrechte zu berücksichtigen (BGHZ 103, 370, 383; BVerfG aaO unter II 2 c).

    Grundsätzlich hinzunehmen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings Grundentscheidungen der beteiligten Sozialpartner, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Weiter sind die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft zu beachten (BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    b) Bei den Satzungsnormen der Beklagten handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 U 199/04

    Amtshaftung: Haftung der VBL bei vorzeitigem Ausscheiden eines Versicherten aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Die Beklagte muss den Versicherten Auskünfte erteilen, die nach dem Stand ihrer Erkenntnismöglichkeiten zutreffend sind (vgl. das Senatsurteil VersR 2005, 1272 unter II 1 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Grundsätzlich hinzunehmen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings Grundentscheidungen der beteiligten Sozialpartner, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 56/06
    Die insoweit im ATV vereinbarte und in die neue Satzung der Beklagten umgesetzte Lösung ist, wie der Senat mit Urteil vom 07.12.2006 (12 U 91/05 - veröffentlicht im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de) festgestellt hat, grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar.
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   OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06   

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https://dejure.org/2008,6601
OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2008,6601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2008 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2008,6601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 12 U 56/06 (https://dejure.org/2008,6601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines engen Mangelfolgeschadens; Auswirkungen eines fehlerhaft erstellten geotechnischen Berichts auf eine Bauausführung; Hemmung einer Verjährungsfrist durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrages; Pflicht zur Nachfrage bei einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 167; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; ZPO § 691 Abs. 2; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 638 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 635 (a.F.)
    Kein Schadensersatz aus engem Mangelfolgeschaden bei nicht nachgewiesener Unrichtigkeit eines Bodengrundgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Bodengutachters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bodengutachter haftet nicht für falsche Schlussfolgerungen des Architekten! (IBR 2008, 343)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 879
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Mit der Klarstellung seitens des Klägers zu den geforderten Zinsen vom 03.06.2004 ist schließlich eine neue Monatsfrist in Lauf gesetzt worden, die der Kläger vor erneuter Nachfrage abwarten durfte, insbesondere ist die durch die fehlerhafte Sachbehandlung des Amtsgerichts eingetretene Verzögerung dem Kläger nicht anzulasten (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1992, S. 470; OLG Hamm a. a. O.).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Schließlich muss sich feststellen lassen, dass die geforderte Handlung den Verfahrensgang tatsächlich verkürzt hätte (BGH BauR 2006, a. a. O.; NJW-RR 2003, S. 599).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Ferner ist erforderlich, dass das nachlässige Verhalten des Antragstellers zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat, wozu es im Hinblick auf die Regelung in § 691 Abs. 2 ZPO erst kommt, wenn das nachlässige Verhalten zu einer Verzögerung von mehr als einem Monat führt (BGH BauR 2006, a. a. O.; BauR 2002, S. 1430).
  • OLG Hamburg, 11.01.2006 - 2 Wx 28/04

    Bauliche Veränderung: Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Zwar ist der Antragsteller auch im weiteren Verlauf des Mahnverfahrens verpflichtet, einer Verzögerung der Zustellung entgegenzutreten und muss sich daher bei einer Verzögerung aus unerklärlichen Gründen bei dem Gericht nach den Ursachen erkundigen (BGH BauR 2006, S. 1360; NJW-RR 2004, S. 1574), wobei der Zeitraum, den der Antragsteller vor einer Nachfrage abwarten darf, von den Umständen des Einzelfalles abhängt (BGH BauR 2006, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 04.10.1991 - 20 U 84/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Damit hatte der Kläger zunächst alles Erforderliche getan, um eine Zustellung zu ermöglichen, insbesondere die spätere Monierung des Amtsgerichts vom 02.06.2004 hinsichtlich der Angaben zum Zinsbeginn war nicht veranlasst, da die Formulierung zu den Zinsen, die "seit Zustellung" verlangt wurden, offensichtlich an die Zustellung des Mahnbescheides anknüpfte (vgl. zur Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten im Mahnverfahren auch OLG Hamm NJW-RR 1992, S. 480).
  • BGH, 26.11.1971 - V ZR 11/70

    Überbaurente

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Bauwerksschäden kommt, die auf Fehlern der Planung des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1690).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77

    Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Bauwerksschäden kommt, die auf Fehlern der Planung des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1690).
  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Bauwerksschäden kommt, die auf Fehlern der Planung des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1690).
  • BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61

    Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 12 U 56/06
    Ein enger Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn es zu Bauwerksschäden kommt, die auf Fehlern der Planung des Architekten, des Statikers, des Vermessungsingenieurs oder eines sonstigen planenden Fachingenieurs beruhen, weil diese Pläne wesentlicher Bestandteil der Bauleistung und dazu bestimmt sind, ihre Verkörperung im Bauwerk selbst zu finden und sich die Fehler der Pläne deshalb notwendig im Bauwerk selbst realisieren (BGH NJW 1962, S. 1764; NJW 1967, S. 2259; NJW 1972, S. 201; NJW 1979, S. 214; Werner/ Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1690).
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