Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 23.09.2014

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 12 U 567/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36372
OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 12 U 567/13 (https://dejure.org/2014,36372)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.2014 - 12 U 567/13 (https://dejure.org/2014,36372)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 12 U 567/13 (https://dejure.org/2014,36372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Vorstandes auf Rückzahlung von Reisekosten für eine Geschäftsreise

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Darlegungs- und Beweislast der AG für Haftungsklage gegen den Vorstand (hier: wegen Reisekostenerstattung)

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch gegen Geschäftsleiter wegen Verletzung einer Obliegenheit in seinem Pflichtenkreis - Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 93 Abs. 2 Sätze 1 und 2; AktG § 116
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Vorstandes auf Rückzahlung von Reisekosten für eine Geschäftsreise

  • rechtsportal.de

    AktG § 93 Abs. 2 Sätze 1 und 2; AktG § 116
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Vorstandes auf Rückzahlung von Reisekosten für eine Geschäftsreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Business Judgement Rule, Darlegungs- und Beweislast, Haftung Vorstand, Haftung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG, Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, unternehmerische Entscheidungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darlegung der Pflichtwidrigkeit einer Reisekostenabrechnung des Vorstandes durch Gesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegung der Pflichtwidrigkeit einer Reisekostenabrechnung des Vorstandes durch Gesellschaft

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 74 (Kurzinformation)

    Reisekostenabrechnung durch Vorstand: Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen erschwert

  • audit-committee-institute.de (Kurzinformation)

    Reisekostenabrechnung durch Vorstand: Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzanspruch gegen Vorstandsmitglied

Besprechungen u.ä.

  • grooterhorst.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Innenhaftungsprozess nach § 93 Abs. 2 AktG bei wertneutralem Verhalten des Vorstands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 430
  • WM 2015, 241
  • BB 2014, 2945
  • BB 2015, 83
  • NZG 2015, 555
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 12 U 567/13
    Gelingen der Gesellschaft die Darlegung und gegebenenfalls der Beweis dieser Umstände, ist es Sache des verklagten Vorstandsmitglieds, seinerseits darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dessen Verhalten nicht pflichtwidrig oder schuldhaft gewesen ist oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. November 2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280).

    15 a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. November 2002 - II ZR 224/00 (NJW 2003, 358) ausgeführt, dass nach den Grundsätzen des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast für einen Schaden und dessen Verursachung durch ein Verhalten des Geschäftsführers in seinem Pflichtenkreis trifft, das "als pflichtwidrig überhaupt in Betracht kommt , sich also insofern als möglicherweise pflichtwidrig darstellt".

    Das Vorstandsmitglied hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dagegen darzulegen und zu beweisen, dass es seine Pflichten nicht verletzt oder jedenfalls schuldlos gehandelt hat oder dass der Schaden auch bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, WM 2011, 752; NJW 2003, 358; ZIP 2009, 860).

  • RG, 28.04.1885 - III 3/85

    Grad der Sorgfalt der Mitglieder des Aufsichtsrates einer eingetragenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 12 U 567/13
    Auf der gleichen Linie liege es, dass bereits das Reichsgericht (RGZ 13, 43) zur Haftung des Vorstands einer Genossenschaft entschieden habe, dass diese zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ihre Verwaltungsträger nur darzutun habe, dass ihr aus deren Geschäftsgebarung im Rahmen des ihnen obliegenden Pflichtenkreises ein Schaden erwachsen sei; sei dieser Nachweis geführt, obliege dem Vorstand der Nachweis, dass er trotz entgegenstehenden Anscheins seine Pflichten erfüllt habe.

    Dass der Bundesgerichtshof nicht jedwedes, auch völlig wertneutrales Verhalten des Organmitglieds genügen lassen wollte, zeigt sich auch aus der zitierten Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 13, 43), in welcher verlangt wird, dass dem Vorstand der Nachweis obliege, dass er "trotz entgegenstehenden Anscheins" seine Pflichten erfüllt habe.

  • BGH, 22.02.2011 - II ZR 146/09

    Aktiengesellschaft: Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 12 U 567/13
    Das Vorstandsmitglied hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dagegen darzulegen und zu beweisen, dass es seine Pflichten nicht verletzt oder jedenfalls schuldlos gehandelt hat oder dass der Schaden auch bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, WM 2011, 752; NJW 2003, 358; ZIP 2009, 860).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 12 U 567/13
    Das Vorstandsmitglied hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dagegen darzulegen und zu beweisen, dass es seine Pflichten nicht verletzt oder jedenfalls schuldlos gehandelt hat oder dass der Schaden auch bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, WM 2011, 752; NJW 2003, 358; ZIP 2009, 860).
  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 223/89

    Nachweis des ungeklärten Verbleibs von Gesellschaftsmitteln

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 12 U 567/13
    Auch der Hinweis des Bundesgerichtshofs auf seine Entscheidung vom 26. November 1990 (NJW-RR 1991, 485) zu einem ungeklärten Kassenbestand, in der eine vom Geschäftsleiter zu verantwortende nicht ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung feststand, spricht gegen die Annahme der Berufung, es genügten die Darlegung und der Nachweis irgendeines Verhaltens des Vorstandsmitgliedes in dessen Pflichtenkreis.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36387
OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13 (https://dejure.org/2014,36387)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.09.2014 - 12 U 567/13 (https://dejure.org/2014,36387)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. September 2014 - 12 U 567/13 (https://dejure.org/2014,36387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Vorstandes auf Rückzahlung von Reisekosten für eine Geschäftsreise

  • zip-online.de

    Zur Darlegungs- und Beweislast der AG für Haftungsklage gegen den Vorstand (hier: wegen Reisekostenerstattung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AktG § 93 Abs. 2 Sätze 1 und 2; AktG § 116
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Vorstandes auf Rückzahlung von Reisekosten für eine Geschäftsreise

  • rechtsportal.de

    AktG § 93 Abs. 2 Sätze 1 und 2; AktG § 116
    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Vorstandes auf Rückzahlung von Reisekosten für eine Geschäftsreise

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 427
  • WM 2015, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    aa) Wer einen Anspruch geltend macht, muss das Risiko eines Prozessverlusts tragen, wenn sich die sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen (BGH, NJW-RR 2007, 488, 489).

    Der Bundesgerichtshof geht auch bei der Eingriffskondiktion davon aus, dass grundsätzlich der Bereicherungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines Rechtsgrunds trägt (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 488, 489).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Allerdings können sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen ergeben (BGH, NJW 2005, S. 1583 unter II.1).

    Eine Partei kann dann nicht in zulässiger Weise ihre eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Erstgerichts setzen (BGH, NJW 2005, 1583, 1584).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Gelingen der Gesellschaft die Darlegung und gegebenenfalls der Beweis dieser Umstände, ist es Sache des verklagten Vorstandsmitglieds, seinerseits darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dessen Verhalten nicht pflichtwidrig oder schuldhaft gewesen ist oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. November 2002 - II ZR 224/00, BGHZ 152, 280).

    Auch nach den Grundsätzen des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG trifft die Gesellschaft aber die Darlegungs- und Beweislast für einen Schaden und dessen Verursachung durch ein Verhalten des Geschäftsleiters in seinem Pflichtenkreis, das als pflichtwidrig überhaupt in Betracht kommt, sich also insofern als "möglicherweise" pflichtwidrig darstellt (BGH, NJW 2003, 358; Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 93 AktG Rdnr. 53).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wie die Berufung meint, aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97 (NJW 1999, 2887) und 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09 (NJW 2011, 2130).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung beispielsweise angenommen in Fällen, in denen der Schuldner von einem Sparbuch des Gläubigers oder dessen Rechtsvorgängers, das er in Besitz hatte, einen Betrag abgehoben hat (sog. "Selbstbedienungsfall" - vgl. auch BGH, NJW 1999, 2887; NJW 1986, 2107, 2108).

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Auch bei der Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB hat der Geschädigte den Verstoß, also die Verwirklichung aller tatbestandlichen Voraussetzungen des Schutzgesetzes zu beweisen (BGH, MDR 2002, 515; NJW-RR 2011, 1661).
  • BGH, 22.02.2011 - XI ZR 261/09

    Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren: Beweislast der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wie die Berufung meint, aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97 (NJW 1999, 2887) und 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09 (NJW 2011, 2130).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Daraus wird für die Leistungskondiktion zu Recht der Schluss gezogen, dass der Bereicherungsgläubiger das Fehlen des Rechtsgrundes darzulegen und zu beweisen hat (BGH, NJW 1983, 220, 221; NJW 2003, 1039; NJW-RR 2004, 556; NJW-RR 2009, 228).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Daraus wird für die Leistungskondiktion zu Recht der Schluss gezogen, dass der Bereicherungsgläubiger das Fehlen des Rechtsgrundes darzulegen und zu beweisen hat (BGH, NJW 1983, 220, 221; NJW 2003, 1039; NJW-RR 2004, 556; NJW-RR 2009, 228).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Auch bei der Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB hat der Geschädigte den Verstoß, also die Verwirklichung aller tatbestandlichen Voraussetzungen des Schutzgesetzes zu beweisen (BGH, MDR 2002, 515; NJW-RR 2011, 1661).
  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13
    Daraus wird für die Leistungskondiktion zu Recht der Schluss gezogen, dass der Bereicherungsgläubiger das Fehlen des Rechtsgrundes darzulegen und zu beweisen hat (BGH, NJW 1983, 220, 221; NJW 2003, 1039; NJW-RR 2004, 556; NJW-RR 2009, 228).
  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 186/81

    Angriffs- und Verteidigungsmittel - Beweislast - Lastschrift - Bank - Schaden -

  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

  • OLG Frankfurt, 11.08.2020 - 12 U 21/20

    Auskunft- und Schadenersatzansprüche gegen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH

    Damit kann die Klägerin - wie bereits dargelegt - nicht darlegen und beweisen, dass und inwieweit ihr durch ein konkret geschildertes Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis, das überhaupt als pflichtwidrig in Betracht kommt, sich insoweit als "möglicherweise" pflichtwidrig darstellt, ein Schaden erwachsen ist (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. September 2014 - 12 U 567/13 -, zitiert nach juris).

    Dennoch muss aber die Klägerin darlegen und beweisen, dass und inwieweit ihr durch ein konkret geschildertes Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis, das überhaupt als pflichtwidrig in Betracht kommt, sich insoweit als "möglicherweise" pflichtwidrig darstellt, ein Schaden erwachsen ist (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. September 2014 - 12 U 567/13 -, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20

    Auskunft-/Schadenersatzansprüche gegen ex Geschäftsführer

    Dennoch muss aber die Klägerin darlegen und beweisen, dass und inwieweit ihr durch ein konkret geschildertes Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis, das überhaupt als pflichtwidrig in Betracht kommt, sich insoweit als "möglicherweise" pflichtwidrig darstellt, ein Schaden erwachsen ist (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. September 2014 - 12 U 567/13 -, zitiert nach juris).
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