Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 18.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.08.2003 - 12 U 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5489
OLG Karlsruhe, 07.08.2003 - 12 U 60/03 (https://dejure.org/2003,5489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.08.2003 - 12 U 60/03 (https://dejure.org/2003,5489)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. August 2003 - 12 U 60/03 (https://dejure.org/2003,5489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wirksamkeit des Anerkenntnisses eines Versicherers; Schaden an einer Rohrleitung der Warmwasserheizungsanlage eines Hauses ; Auslegung vertraglich vereinbarter Risikoausschlüsse im Rahmen der Gebäudeversicherung; Beschränkung der Haftung des ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 7 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 7
    Leitungsrohr für die allgemeine Hausentwässerung ist kein Bestandteil der Heizungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB 88 § 7 Nr. 3
    Anspruch aus Gebäudeversicherung wegen Verstopfung einer Abwasserleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwasserleitungs ist nicht nach VGB 88 mitversichert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 105
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 88/04

    Wohngebäudeversicherung: Abgrenzung des versicherten Risikos in der

    Es kann dahinstehen, ob im Streitfall überhaupt ein Rohrbruch vorliegt und nicht die Verstopfung aufgrund Wurzeleinwuchses durch eine mangelhafte Konstruktion der Rohre oder Rohrverbindungen eingetreten ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe r+s 2003, 370, 371).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.11.2003 - 12 U 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,36143
OLG Oldenburg, 18.11.2003 - 12 U 60/03 (https://dejure.org/2003,36143)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.11.2003 - 12 U 60/03 (https://dejure.org/2003,36143)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 (https://dejure.org/2003,36143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08

    Zur Rechtsnatur der unselbstständigen Stiftung und Anwendbarkeit des AGB-Rechts

    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man die Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, diese als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (vgl. nur Hof in Seifart/v. Campenhausen, Stiftungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 36, Rn. 1 ff; MünchKomm/Reuter, BGB, 5. Aufl., vor § 80, Rn. 87; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, 2. Aufl., vor § 80, Rn. 22; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., vor § 80, Rn. 5; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 - zit. nach [...], Rn. 70).
  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 21 U 5/08

    Anwendbarkeit des Schuldrechts auf einen Dauergrabpflegevertrag; kein wirksamer

    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man eine Übertragung von Vermögenswerten mit der Maßgabe, diese Werte als ein von dem übrigen Vermögen des Empfängers wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten (BeckOK-Schwarz/Backert, Stand: 01.02.07, Rdnr.22; MünchKomm-Reuter, 5. Auflage, Vor § 80, Rdnr.87; OLG Hamburg in NJW-RR 1986, 1305, OLG Oldenburg, 12 U 60/03, zit. nach Juris, Rdnr.70).
  • BGH, 26.01.2006 - III ZR 388/03
    OLG Oldenburg - Az. 12 U 60/03 vom 18.11.2003.

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 15 W 712/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

    Bei der unselbständigen, fiduziarischen Stiftung wird durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Verfügung von Todes wegen ein Vermögen dem Treuhänder (Fiduziar), einer bereits bestehenden oder für diesen Zweck geschaffenen Rechtspersönlichkeit, zugewendet mit der Auflage, die übertragenen Vermögenswerte als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (BGH NJW 2009, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 1986, 1305; OLG Oldenburg 12 U 60/03 - zit. nach juris, Rn. 70; OLG Stuttgart NJW 1964, 1231; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, 2. Aufl., vor § 80 Rn 22; MünchKommBGB/Reuter, 6. Aufl., vor § 80 Rn 97; RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., vor § 80 Rn 5; Staudinger/Hüttemann/Rawert [2011] Vor § 80 Rn 231).
  • OLG Hamm, 06.07.2016 - 8 U 170/15
    Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man die Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe, dieses als ein vom übrigen Vermögen des Empfängers getrenntes wirtschaftliches Sondervermögen zu verwalten und dauerhaft zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden (vgl. BGHZ 180, 144 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 18. November 2003 - 12 U 60/03 - zit. nach juris, Rdnr. 70; Seifart/v. Campenhausen/Hof, Stiftungsrechts-Handbuch, § 36 Rdnr. 1 ff; Münchener Kommentar/Reuter, BGB, Vor § 80 Rdnr. 87; Bamberger/Roth/Schwarz, BGB, Vor § 80 Rdnr. 22; RGRK-Steffen, BGB, Vor § 80, Rdnr. 5).
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