Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes gem. § 631 Abs. 1 BGB; Hilfsweise Aufrechnungserklärung in der zweiten Instanz; Voraussetzungen für eine wirksame Vereinbarung über die Geltung der Bestimmungen der Verdingungsordnung Bauleistungen Teil B (VOB/B)
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 201 a. F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 641 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3; ; AGBG § 5 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufgeschobener Verjährungsbeginn der letzten Rate bei Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.02.2007 - 17 O 359/05
- OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03
Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2005 (NJW 2005, 2771) geht der Senat davon aus, dass es sich im vorliegenden Fall um ein Aufrechnungsverhältnis und nicht nur um ein Verrechnungsverhältnis handelt, so dass die Zulässigkeit der erstmals in der Berufungsinstanz erklärten Aufrechnung an den Voraussetzungen des § 533 ZPO zu messen ist. - OLG Hamm, 09.11.2004 - 27 U 61/04
Sachdienlichkeit der erstmaligen Aufrechnung in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Die Zulassung der Aufrechnung ist gem. § 533 Nr. 1 ZPO als sachdienlich anzusehen, da die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung der Kläger diesen bereits rechtskräftig zuerkannt worden ist, so dass es keiner weiteren Aufklärung bedarf (vgl. OLG Hamm OLGR 2005, 94;… MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO, 3. Aufl., § 533 Rn. 31). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Die der Aufrechnung zugrunde liegenden Tatsachen sind im Streitfall jedoch nach §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen, da das Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Forderung aufgrund der Tatsache, dass der Beklagte das landgerichtliche Urteil insoweit nicht angefochten hat, als unstreitig anzusehen ist und neue unstreitige Tatsachen in der Berufungsinstanz immer zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW 2005, 291). - OLG Hamm, 03.12.1997 - 12 U 125/97
Keine VOB-Einbeziehung bei entsprechender Vorstellung der Parteien
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 12 U 61/07
Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Kläger bei Vertragsschluss durch einen Architekten vertreten oder beraten wurden (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 1998, 885).
Rechtsprechung
KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Entgegenkommenden mit einem Linksabbieger
- verkehrslexikon.de
Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Entgegenkommenden mit einem Linksabbieger
- Wolters Kluwer
Verlust des Vorrechts eines Entgegenkommenden gegenüber einem Linksabbieger bei überhöhter Geschwindigkeit des Entgegenkommenden (hier: mindestens 70 km/h innerorts) in die Kreuzung; Relativierung des Vorrechts des Entgegenkommenden durch seine ...
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Fahrzeug des Gegenverkehrs; Ansprüche des Mitfahres gegenüber dem Unfallgegner
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Entgegenkommenden mit einem Linksabbieger; Kürzung des Ersatzanspruchs eines unfallverletzten Mitfahrers
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.02.2007 - 24 O 720/05
- KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07
Papierfundstellen
- MDR 2009, 681
- NZV 2009, 458 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision …
Auszug aus KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07
c) Der Entgegenkommende verliert sein Vorrecht gegenüber einem Linksabbieger nicht dadurch, dass er mit einer überhöhten Geschwindigkeit in die Kreuzung einfährt (BGH, Urteil vom 25. März 2003 - VI ZR 161/02 - VersR 2003, 783 = NJW 2003, 1929 ). - OLG Hamm, 02.01.1989 - 13 U 7/88
Auszug aus KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07
Dies entspricht der Haftungsverteilung in Fällen, in denen der Geradeausfahrer gegen Ende der Gelbphase (vgl. Senat, VM 1984, 36; OLG Düsseldorf, r+s 1976, 205; OLG Köln, VersR 1965, 625) bzw. bei frühem Rot (OLG Hamm, VersR 1990, 99 = NZV 1989, 191; OLG Oldenburg DAR 1964, 20 = MDR 1963, 843 ) in den Kreuzungsbereich einfährt und dort mit einem Linksabbieger zusammenstößt. - KG, 31.10.1994 - 12 U 4031/93
Haftungsverteilung bei Verletzung eines Kleinkindes
Auszug aus KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07
Derartiges ist jedoch nicht erkennbar; denn der Kläger zu 1) war weder Erfüllungsgehilfe noch gesetzlicher Vertreter der Kläger zu 2) bis 4), so dass schon deshalb eine Zurechnung nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB ausscheidet, Ebenso wenig war der Kläger zu 1) ein weisungsgebundener "Verrichtungsgehilfe" im Sinne des § 831 BGB (…vgl. zur Zurechnung des Verhaltens Dritter zu Lasten des Geschädigten etwa Palandt/Heinrichs, BGB , 67. Aufl. 2008, § 254 Rn 49, 50; Senat, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 12 U 4031/93 - DAR 1993, 72 = NZV 1995, 109 = VRS 88, 241 ). - KG, 04.09.2000 - 12 U 4373/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit stark …
Auszug aus KG, 13.10.2008 - 12 U 61/07
In seiner Entscheidung vom 4. September 2000 (-12 U 4373/99 - ; VM 2001, 19 Nr. 23 = DAR 2001, 300 =VRS 100, 279 = KGR 2001, 42) hat der Senat entschieden, dass im Falle einer ganz erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts mindestens 100 km/h) bei der Abwägung der Schadensverursachungsbeiträge das Verschulden des Entgegenkommenden doppelt so schwer wiegt, also mit 2/3 zu bewerten ist.
- OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2718/15
Schadensersatz wegen Auffahrunfall
Dass es sich beim Fahrer um den Ehemann handelte, genügt nicht für eine Zurechnung (vgl. BGH NJW 1961, 1966; NZV 2007, 610; KG, NZV 1995, 109; VRS 116, 183; MDR 2010, 1318). - KG, 03.05.2010 - 12 U 119/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Minderung des Ersatzanspruchs eines …
Derartiges ist jedoch nicht erkennbar; denn der Kläger war weder Erfüllungsgehilfe noch gesetzlicher Vertreter des ..., so dass schon deshalb eine Zurechnung nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB ausscheidet, Ebenso wenig war der Kläger ein weisungsgebundener "Verrichtungsgehilfe" im Sinne des § 831 BGB (…vgl. zur Zurechnung des Verhaltens Dritter zu Lasten des Geschädigten etwa Palandt/Heinrichs, BGB, 69. Aufl. 2010, § 254 Rn 49, 50; Senat, Urteil vom 13. Oktober 2008 -12 U 61/07 - KGReport 2009, 449 = VRS 116, 183; Senat, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 12 U 4031/93 - DAR 1993, 72 = NZV 1995, 109 = VRS 88, 241; OLG Naumburg, Urteil vom 12. Dezember 2008 - 6 U 106/08 - VM 2009, 27 Nr. 26).