Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 63/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verteilungsverfahren: Berücksichtigung angefallener Hinterlegungszinsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuschlagung von Hinterlegungszinsen zur Hinterlegungsmasse im Verteilungsverfahren; Schadensersatz wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Rechtspflegers im Rahmen eines Verteilungsverfahrens ; Fahrlässige Nichtabwendung des Schadens durch Nichtgebrauch eines ...
- Judicialis
BGB § 839; ; ZPO § 872; ; ZPO § 873; ; ZPO § 874; ; ZPO § 878; ; HintO § 8
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Hinterlegungsmasse und zu den Hinterlegungszinsen im Verteilungsverfahren nach § 872 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 24.01.2006 - 2 O 311/05
- OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 63/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02
Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 63/06
Gründe für eine Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor, denn die auf § 839 Abs. 3 BGB gestützten Entscheidungsgründe tragen die Zurückweisung der Berufung auch allein (BGH NJW 2003, 1125).
Rechtsprechung
KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Indizierung einer schuldhaften Pflichtverletzung des Pflegepersonals beim Sturz eines Heimbewohners im Bereich des Pflegeheims; Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Heimbewohners betrauten Personals; Beweislastumkehr beim Nachweis eines objektiven ...
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 529
- rechtsportal.de
ZPO § 286 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1 § 823 Abs. 1
Zur Beweislast wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Pflegepersonals bei Sturz eines Heimbewohners - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sturz bei Hilfeleistung - schuldhafte Pflichtverletzung?
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 278 BGB; §§ 522 Abs. 2, 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Zur Sturzproblematik von Heimbewohnern - Darlegungs- und Beweislast [Sturz, Heimbewohner, Sorgfaltspflichten, Sturzprävention, Haftung des Heims, Schadensersatz, Beweislast]
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.02.2006 - 28 O 311/05
- KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1258
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90
Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …
Auszug aus KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06
Kommt es aber - wie vorliegend - im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zu einem Sturz eines Heimbewohners, so hat der Betreiber des Pflegeheims darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Heimbewohners betrauten Personals beruht (OLG Dresden, VersR 2001, 520 unter Hinweis auf BGH, VersR 1991, 310; OLG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 24 U 13/05 - OLGR 2006, 569).Diese Beweislastumkehr umfasst auch den Nachweis eines objektiven Pflichtverstoßes, da der Heimbewohner im Herrschafts- und Organisationsbereich des Pflegeheims zu Schaden gekommen ist und die das Pflegeheim treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gingen, den Heimbewohner in der konkreten Situation gerade vor dem eingetretenen Schaden zu bewahren (vgl. BGH, VersR 1991, 310).
- BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06
Allein der Umstand, dass ein Heimbewohner im Bereich des Pflegeheims gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, indiziert nicht den Schluss auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals (BGH, Urteil vom 14. Juli 2005 - III ZR 391/04 - NJW 2005, 2613).Die von der Beklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2005, 1937 f und NJW 2005, 2613 f), die diesen Grundsatz bestätigen, betreffen Fälle, in denen sich die Stürze -anders als vorliegend - nicht im Zusammenhang mit einer vom Pflegeheim konkret geschuldeten Hilfeleistung ereignet haben.
- OLG Hamm, 18.10.2005 - 24 U 13/05
Sturz eines Heimbewohners im Bereich des Heims - Obhutspflichten - Beweislast
Auszug aus KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06
Kommt es aber - wie vorliegend - im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zu einem Sturz eines Heimbewohners, so hat der Betreiber des Pflegeheims darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Heimbewohners betrauten Personals beruht (OLG Dresden, VersR 2001, 520 unter Hinweis auf BGH, VersR 1991, 310; OLG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 24 U 13/05 - OLGR 2006, 569). - BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06
Die von der Beklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW 2005, 1937 f und NJW 2005, 2613 f), die diesen Grundsatz bestätigen, betreffen Fälle, in denen sich die Stürze -anders als vorliegend - nicht im Zusammenhang mit einer vom Pflegeheim konkret geschuldeten Hilfeleistung ereignet haben. - OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines …
Auszug aus KG, 11.01.2007 - 12 U 63/06
Kommt es aber - wie vorliegend - im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zu einem Sturz eines Heimbewohners, so hat der Betreiber des Pflegeheims darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Heimbewohners betrauten Personals beruht (OLG Dresden, VersR 2001, 520 unter Hinweis auf BGH, VersR 1991, 310; OLG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 24 U 13/05 - OLGR 2006, 569).
- KG, 10.09.2007 - 12 U 145/06
Haftung des Krankenhausträgers: Beweislast des Klinikträgers beim Sturz eines …
Der Senat folgt in seiner ständigen Rechtsprechung diesen Grundsätzen: Allein daraus, dass ein Patient im Bereich eines Krankenhauses stürzt, ergibt sich für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals nichts; kommt es aber im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zu einem Sturz des Patienten, so hat der Betreiber des Krankenhauses darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des Pflegepersonals beruht (vgl. für die parallele Situation in einem Pflegeheim Senat, KGR 2007, 538).