Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.11.2012

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   OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12   

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OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12 (https://dejure.org/2012,37020)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2012 - 12 U 60/12 (https://dejure.org/2012,37020)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 (https://dejure.org/2012,37020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung: Passivlegitimation des anordnenden Bundeslandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldner des Schadensersatzanspruchs wegen der Anordnung und des Vollzugs der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EMRK Art. 5; StGB a. F. § 67 d
    Schadensersatzanspruch wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 5 Abs. 5; StGB § 67d
    Schuldner des Schadensersatzanspruchs wegen der Anordnung und des Vollzugs der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Entschädigung für überlange Sicherungsverwahrung - Berufung des Landes Baden-Württemberg erfolglos

  • faz.net (Pressemeldung, 29.11.2012)

    Sicherungsverwahrung: Baden-Württemberg soll zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für überlange Sicherungsverwahrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ex-Sicherungsverwahrte haben Anspruch auf Entschädigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für überlange Sicherungsverwahrung - Berufung des Landes Baden-Württemberg erfolglos

  • augsburger-allgemeine.de (Pressemeldung, 29.11.2012)

    Ex-Sicherungsverwahrte haben Recht auf Entschädigung

  • taz.de (Pressemeldung, 29.11.2012)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung ist rechtens

  • ow.ly (Pressebericht, 30.11.2012)

    Anspruch auf Schmerzensgeld

  • olg-karlsruhe.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 26.10.2012)

    Entschädigung für überlange Sicherungsverwahrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 316
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt innerstaatlich mit Gesetzeskraft und gewährt in Art. 5 Abs. 5 EMRK dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit Art. 5 Abs. 1 EMRK zuwider beschränkt wurde (BGH, Urt. v. 10.1.1966 - BGHZ 45, 46-58 - juris Tz. 14; BGHZ 122, 268-282 - juris Tz. 15).

    Art. 5 Abs. 5 EMRK begründet dabei einen selbständigen Anspruch auf Entschädigung, der in den Vertragsstaaten, die die Konvention und ihre Zusatzprotokolle in innerstaatliches Recht übernommen haben, unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden kann (BGHZ 45, 30ff. - juris Tz. 34; BGHZ 45, 46 ff. - juris Tz. 15; BGHZ 122, 268ff. - juris Tz. 15; IntKommEMRK (Renzikowski) Art. 5 Rdnr. 312).

    Ein Verschulden der innerstaatlichen Organe setzt die als Gefährdungshaftung ausgestaltete Schadensersatzpflicht nach Art. 5 Abs. 5 EMRK nicht voraus (BGHZ 45, 58-83 - juris Tz. 35, 38; BGHZ 122, 268-282 - juris Tz. 40, 44).

    Art. 5 Abs. 5 EMRK ist ein Gesetz i. S. des § 253 BGB, wonach wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung gefordert werden kann (BGHZ 122, 268 - juris Tz. 44).

    Der Entschädigungsanspruch wegen immaterieller Schäden soll dabei die Diskriminierung und psychische Belastung durch die Inhaftierung ausgleichen und dem Geschädigten Genugtuung verschaffen (BGHZ 122, 268-282 - juris Tz. 45; IntKommEMRK (Renzikowski) Art. 5 Rdnr. 324).

    Da Gegenstand der Garantie nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 EMRK die Freiheitsentziehung als solche ist, nicht aber die Modalitäten des Vollzugs (BGHZ 122, 268-282 - juris Tz. 17), ist entgegen der Rechtsansicht des beklagten Landes die Höhe des Schmerzensgeldes nicht daran zu bemessen, ob die Sicherungsverwahrung unter Verstoß gegen das Abstandsgebot zum regulären Strafvollzug vollstreckt worden ist.

  • EGMR, 28.05.2009 - 3545/04

    Ausschluss nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Dem Konventionsrecht immanent sei das Prinzip der Rechtssicherheit, wonach eine Aufarbeitung von Konventionsverletzungen in der Vergangenheit, die auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen seien, nicht geboten sei (EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/74 - Marckx; EGMR Urt. v. 29.11.1991 - 12849/87 - Vermeiere; EGMR, Urt. 28.5.2009 - 3545/04).

    Zwar hat der EGMR aus diesem Prinzip, insbesondere bei festgestellter Konventionswidrigkeit gesetzlicher Vorschriften, eine zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Entscheidungen abgeleitet und festgestellt, dass das dem Konventions- und Gemeinschaftsrecht innewohnende Prinzip der Rechtssicherheit den Mitgliedstaat davon entbinden kann, Handlungen oder Rechtslagen nachträglich im Hinblick auf die durch Urteil des EGMR festgestellte Konventionswidrigkeit in Frage zu stellen (EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/4 - NJW 1979, 2449 (2453) - Marckx; EGMR, Urt. v. 29.11.1991 - 12849/87 - Vermeiere; EGMR, Urt. 28.5.2009 - 3545/04).

    Im Übrigen ist die Menschenrechtskonvention nach der Rechtsprechung des EGMR ein lebendiges Instrument, das im Lichte der heutigen Verhältnisse auszulegen ist (EGMR, Urt. v. 28.5.2009 - 3545/04 - juris Tz. 70).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Rahmen eines Individualbeschwerdeverfahrens mit Urteil vom 17.12.2009 (19359/04), dass die Änderung des § 67 d Abs. 3 StGB (i.d.F. von 1998) mit dem Freiheitsrecht nach Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Rückwirkungsverbot aus Art. 7 EMRK nicht vereinbar sei.

    Dies ist unter Heranziehung der Bemessungspraxis des EGMR in vergleichbaren Fällen (EGMR, Urt. v. 17.12.2009 - 19359/04 - Tz. 139, 141; EGMR, Urteile v. 13.1.2011 - 17792/07 - Tz. 88; 20008/07 - Tz. 71; 27360/04 - Tz. 92; 42225/07 - Tz. 92; EGMR, Urt. v. 24.11.2011 - 48038/06 - TZ.

    Vielmehr stand ihm schon nicht zeitnah ein erfolgversprechendes Rechtsmittel zur Verfügung, nachdem auch das BVerfG die Anwendung von § 67 d Abs. 3 StGB i.V.m. § 1a Abs. 3 StGB in der Fassung von 1998 mit Urteil vom 5.2.2004 (2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133) als verfassungsgemäß beurteilt hat und erst mit Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 (19359/04 - NJW 2010 - 2495-2499) ein Konventionsverstoß festgestellt worden ist.

  • EGMR, 11.07.2002 - 28957/95

    Christine Goodwin ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Rechtsnormen der EMRK unterlägen der Änderung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und sozialer Anschauungen (EGMR, Urt. v. 11.7.2002 - 28957/95 - Goodwin).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR ist die Konvention jedoch so auszulegen und anzuwenden, dass ihre Rechte praktisch und effektiv und nicht lediglich theoretisch und illusorisch sind (EGMR, Urt. v. 11.7.2002 - 28957/95 - NJW-RR 2004, 289 (291)).

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Dem Konventionsrecht immanent sei das Prinzip der Rechtssicherheit, wonach eine Aufarbeitung von Konventionsverletzungen in der Vergangenheit, die auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen seien, nicht geboten sei (EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/74 - Marckx; EGMR Urt. v. 29.11.1991 - 12849/87 - Vermeiere; EGMR, Urt. 28.5.2009 - 3545/04).

    Zwar hat der EGMR aus diesem Prinzip, insbesondere bei festgestellter Konventionswidrigkeit gesetzlicher Vorschriften, eine zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Entscheidungen abgeleitet und festgestellt, dass das dem Konventions- und Gemeinschaftsrecht innewohnende Prinzip der Rechtssicherheit den Mitgliedstaat davon entbinden kann, Handlungen oder Rechtslagen nachträglich im Hinblick auf die durch Urteil des EGMR festgestellte Konventionswidrigkeit in Frage zu stellen (EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/4 - NJW 1979, 2449 (2453) - Marckx; EGMR, Urt. v. 29.11.1991 - 12849/87 - Vermeiere; EGMR, Urt. 28.5.2009 - 3545/04).

  • EGMR, 29.11.1991 - 12849/87

    VERMEIRE c. BELGIQUE

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Dem Konventionsrecht immanent sei das Prinzip der Rechtssicherheit, wonach eine Aufarbeitung von Konventionsverletzungen in der Vergangenheit, die auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen seien, nicht geboten sei (EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/74 - Marckx; EGMR Urt. v. 29.11.1991 - 12849/87 - Vermeiere; EGMR, Urt. 28.5.2009 - 3545/04).

    Zwar hat der EGMR aus diesem Prinzip, insbesondere bei festgestellter Konventionswidrigkeit gesetzlicher Vorschriften, eine zeitliche Begrenzung der Wirkung seiner Entscheidungen abgeleitet und festgestellt, dass das dem Konventions- und Gemeinschaftsrecht innewohnende Prinzip der Rechtssicherheit den Mitgliedstaat davon entbinden kann, Handlungen oder Rechtslagen nachträglich im Hinblick auf die durch Urteil des EGMR festgestellte Konventionswidrigkeit in Frage zu stellen (EGMR, Urt. v. 13.6.1979 - 6833/4 - NJW 1979, 2449 (2453) - Marckx; EGMR, Urt. v. 29.11.1991 - 12849/87 - Vermeiere; EGMR, Urt. 28.5.2009 - 3545/04).

  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt innerstaatlich mit Gesetzeskraft und gewährt in Art. 5 Abs. 5 EMRK dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit Art. 5 Abs. 1 EMRK zuwider beschränkt wurde (BGH, Urt. v. 10.1.1966 - BGHZ 45, 46-58 - juris Tz. 14; BGHZ 122, 268-282 - juris Tz. 15).

    Art. 5 Abs. 5 EMRK begründet dabei einen selbständigen Anspruch auf Entschädigung, der in den Vertragsstaaten, die die Konvention und ihre Zusatzprotokolle in innerstaatliches Recht übernommen haben, unmittelbar vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden kann (BGHZ 45, 30ff. - juris Tz. 34; BGHZ 45, 46 ff. - juris Tz. 15; BGHZ 122, 268ff. - juris Tz. 15; IntKommEMRK (Renzikowski) Art. 5 Rdnr. 312).

  • LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11

    Konventionsverstoß: Ersatz für immateriellen Schaden wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24.4.2012 (2 O 278/11) wird im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24.04.2012 - AZ: 2 O 278/11 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle sind völkerrechtliche Verträge, die unmittelbar die Vertragsstaaten binden und innerhalb der deutschen Rechtsordnung im Rang eines Bundesgesetzes stehen (BVerfGE 74, 358 (370); 82, 106 (120)).

    Die Gewährleistungen der Konvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beeinflussen die Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes (BVerfGE 74, 358 (370); 83, 119 (128); BVerfG, B. v. 20.12.2000 - 2 BvR 591/00 - NJW 2001, 2245 (2246 f.)).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12
    Vielmehr stand ihm schon nicht zeitnah ein erfolgversprechendes Rechtsmittel zur Verfügung, nachdem auch das BVerfG die Anwendung von § 67 d Abs. 3 StGB i.V.m. § 1a Abs. 3 StGB in der Fassung von 1998 mit Urteil vom 5.2.2004 (2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133) als verfassungsgemäß beurteilt hat und erst mit Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 (19359/04 - NJW 2010 - 2495-2499) ein Konventionsverstoß festgestellt worden ist.
  • EGMR, 24.11.2011 - 48038/06

    Nochmals: Die Sicherungsverwahrung vor dem EGMR

  • EGMR, 19.04.2012 - 61272/09

    B. ./. Deutschland

  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

  • EGMR, 13.01.2011 - 20008/07

    Mautes ./. Deutschland

  • EGMR, 13.01.2011 - 27360/04

    Schummer ./. Deutschland

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 212/63

    Menschenrechtskonvention ("Auslieferungshaft")

  • KG, 21.12.2012 - 9 W 51/11

    Entschädigungsanspruch wegen eines zehn Jahre überschreitenden Vollzugs einer vor

    Durch die Zuerkennung eines solchen Anspruchs und die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung wird das Interesse eines Mitgliedsstaates an Rechtssicherheit vielmehr nicht berührt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - juris Tz. 36).

    Das sind die die Sicherungsverwahrung über die ursprüngliche Zehnjahresfrist hinaus anordnenden Justizorgane des jeweiligen Landes (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - juris Tz. 25; LG Karlsruhe, Urteile vom 24. April 2012 - 2 O 278/11 - juris Tz. 48 = EuGRZ 2012, 260, und - 2 O 330/11 - juris Tz. 45 = StraFo 2012, 246), hier des Landes N... -W..., dessen Strafvollstreckungsgerichte die Sicherungsverwahrung über die ursprünglich bestehende zehnjährige Frist hinaus bei dem Antragsgegner angeordnet haben.

    (a) Vielfach wird vertreten, dass die Entschädigung nach den Kriterien zu bemessen sei, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei der Zuerkennung der immateriellen Entschädigung bei Individualbeschwerden nach Art. 41 EMRK zuerkenne (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - juris Tz. 43; Baldus, in: Handbuch der Europäischen Grundrechte, 2006, § 14 Rz. 81; Schädler, in: Karlsruher Kommentar zur St PO, 6. Auflage, 2008, Art. 5 EMRK Rz. 27; Grabenwarter/Pabel, Europäischen Menschenrechtskonvention, 6. Auflage, 2012, § 21 Rz. 38 m.w.N.; ähnlich LG Karlsruhe, Urteil vom 24. April 2012 - 2 O 278/11 - juris Tz. 50 bis 52, das einen Rückgriff auf § 7 Abs. 3 StrEG ablehnt und auf eine Gesamtbetrachtung abstellt).

    In den bisher beschiedenen Individualbeschwerdeverfahren wegen der rückwirkenden Entfristung der Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf der Grundlage von Art. 41 EMRK einen Betrag von etwa 500 Euro je Monat zugrunde gelegt, wobei berücksichtigt worden ist, dass es sich bei Art. 5 Abs. 5 EMRK um einen verschuldensunabhängigen Anspruch handelt und ein Verschulden der handelnden Organe nicht feststellbar gewesen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - juris Tz. 43; LG Karlsruhe, Urteile vom 24. April 2012 - 2 O 278/11 - juris Tz. 51 und - 2 O 330/11 - juris Tz. 48).

  • OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14

    Höhe der Entschädigung für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 29.11.2012, 12 U 60/12) hat in einem Fall konventionswidriger Sicherungsverwahrung - ebenso wie das Landgericht Dortmund in 1. Instanz - in Anlehnung an die Entschädigungspraxis des EGMR einen Betrag von rund 500 EUR pro Monat für angemessen erachtet.
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 80/13

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 29.11.2012, 12 U 60/12) hat in einem Fall konventionswidriger Sicherungsverwahrung - ebenso wie das Landgericht Dortmund in 1. Instanz - in Anlehnung an die Entschädigungspraxis des EGMR einen Betrag von rund 500 EUR pro Monat für angemessen erachtet.
  • OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19

    Verletzung des Freiheitsrechts eines Untergebrachten; Eingriff geringer Schwere

    Der Entschädigungsanspruch bezweckt eine vollständige Rehabilitation des Verletzten, der so gestellt werden soll, als hätte der rechtswidrige Eingriff in seine persönliche Freiheit nicht stattgefunden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2012 - 12 U 60/12 - juris Rn. 39).
  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 4 U 112/13

    Entschädigungsanspruch eines Abschiebehäftlings nach Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen

    d) Unter diesen Umständen ist es bereits nicht mehr beurteilungserheblich, dass die Vorstellungen der Klägerseite von einer angemessenen Schmerzensgeldhöhe (nach wie vor) selbst von derjenigen Größenordnung weit entfernt sind, auf die sich inzwischen der monatliche Entschädigungssatz von bis zu 500, 00 Euro in den nicht vergleichbaren, weil weitaus gravierendere Grundrechtseingriffe betreffenden Fällen einer überlangen Sicherungsverwahrung "eingependelt" hat (vgl. etwa OLG Karlsruhe VersR 2013, 316 und hierzu jetzt das Urteil des 3. ZS des BGH vom 13.09.2013 - III ZR 406/12 -).
  • SG Gelsenkirchen, 26.10.2016 - S 13 U 269/14
    Nachdem das Sozialgericht Speyer mit Urteil vom 14.03.2013 (Az.: S 12 U 60/12) die dortige Klage abgewiesen und entschieden hatte, dass ein Unternehmen zur Organisation , Beratung und Vermittlung von enteraler und parenteraler Ernährung in die Gefahrtarifstelle 15 zuzuordnen sei, hörte die Beklagte die Klägerin am 06.01.2014 zur beabsichtigten Änderung der Veranlagung ab dem 01.01.2014 an.

    Sie übersendet das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 14.03,2013 (Az.: S 12 U 60/12).

  • OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 15 W 2/12

    PKH für Klage auf Schadenersatz wegen "Freiheitsberaubung" aufgrund

    In einer - soweit ersichtlich bisher vereinzelt gebliebenen - obergerichtlichen Entscheidung wird zwar die Auffassung vertreten, der nach Art. 5 Abs. 5 EMRK zu ersetzende immaterielle Schaden lasse sich in Anlehnung an die Spruchpraxis des EGMR bei Entschädigungen nach Art. 41 EMRK - u.a. in dem vom Antragsteller erwirkten Urteil vom 17.12.2009 - mit einem Pauschalbetrag von 500 EUR monatlich angemessen beziffern (OLG Karlsruhe VersR 2013, 316 [Rn. 37 ff. in juris]).
  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 16/14

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 29.11.2012, 12 U 60/12) hat in einem Fall konventionswidriger Sicherungsverwahrung - ebenso wie das Landgericht Dortmund in 1. Instanz - in Anlehnung an die Entschädigungspraxis des EGMR einen Betrag von rund 500 EUR pro Monat für angemessen erachtet.
  • KG, 30.06.2015 - 9 W 5/14

    Entschädigungsanspruch wegen eines zehn Jahre überschreitenden Vollzugs einer vor

    Das von der Antragsgegnerin darüber hinaus für ihre Rechtsauffassung in Anspruch genommene Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich demgegenüber in seinem von der Antragsgegnerin selbst als Anlage 6 vorgelegten Urteil vom 29. November 2012 - 12 U 60/12 - mit keinem Wort zur Passivlegitimation der Antragsgegnerin geäußert.
  • LG Marburg, 08.07.2014 - 2 O 63/14

    Schadensersatz bei konventionswidriger nachträglicher sicherungsverwahrung

    Die Kammer verkennt nicht, dass sich andere Instanzgerichte in vergleichbaren Fällen an der Bemessungspraxis des EGMR zu Art. 41 EMRK orientiert haben (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2012 - 12 U 60/12, juris) und der Bundesgerichtshof dies nicht beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2013 - III ZR 405/12, NJW 2014, 67, 68, Rdnr. 26 ff.).
  • LG Marburg, 08.07.2014 - 2 O 63/13

    Schadensersatz bei konventionswidriger nachträglicher sicherungsverwahrung

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