Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- IWW
- RA Kotz
Feuer- und Elementarschadenversicherung für Wohngebäude - Einregenschaden
- versicherungsrechtsiegen.de
Feuer- und Elementarschadenversicherung - Beweislastverteilung bei Eisregenschaden
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
FEVB 01 § 4 Abs. 1 a; FEVB 01 § 6 Abs. 3 a; FEVB 01 § 6 Abs. 4 b
Der Haftungsausschluss nach § 6 Abs. 3 a FEVB 01 erfordert eine überwiegende Verwirklichung eines im Gebäude selbst angelegten erheblichen Risikos - Justiz Baden-Württemberg
§ 1 VVG, §§ 1 ff VVG
Feuer- und Elementarschadenversicherung für ein Wohngebäude: Reichweite des Haftungsausschlusses in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Gebäuderisiken; Beweislastverteilung bei behauptetem Einregenschaden nach Anhebung von Dachziegeln durch Sturmeinwirkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung für für Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut eintretende Feuchtigkeit
- rechtsportal.de
FEVB § 6 Abs. 3 a); FEVB § 6 Abs. 4 b)
Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung für für Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut eintretende Feuchtigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sturmschäden am Dach: Wann muss die Feuer- und Elementarschadenversicherung nicht zahlen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut: Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintrittspflicht der Elementarschadenversicherung für für Schäden durch durch Undichtigkeiten in der Dachhaut eintretende Feuchtigkeit
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Feuer- und Elementarschadenversicherung: Beweislastverteilung bei behauptetem Einregenschaden nach Anhebung von Dachziegeln durch Sturmeinwirkung
- caspers-mock.de (Kurzinformation)
Sturmschäden am Dach: Nicht immer ein Elementarschaden!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eindringen von Regenwasser durch das Dach - Versicherungsschaden?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sturmschäden am Dach: Wann ist die Elementarschadensversicherung leistungsfrei? (IBR 2015, 101)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 27.02.2014 - 3 O 171/12
- OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
Papierfundstellen
- VersR 2015, 488
- BauR 2015, 882
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 4 U 111/07
Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers bei einer Bandscheibenschädigung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
Bei nachgewiesenem Risikoausschluss ist aber der Versicherungsnehmer beweispflichtig für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Wiedereinschlusses (vgl. Senat, Urteil v. 17.03.2005 - 12 U 329/04, juris, Tz. 19; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2008 - I-4 U 111/07, 4 U 111/07, juris, Tz. 30). - OLG Karlsruhe, 02.07.1998 - 12 U 40/98
Auslegung und Wirksamkeit der Ausschlußklausel des § 6 Abs. 3 a FEVB
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
Nur bei einer solchen Auslegung wird auch berücksichtigt, dass eine bloße Mitverursachung den Risikoausschluss noch nicht bewirkt, sondern durch das Merkmal "wesentlich" eine besondere Qualität der Schadensanlage und der Schadensentstehung notwendig ist, die sich neben der außergewöhnlichen Anfälligkeit des Gebäudes in einer besonderen Begünstigung des tatsächlichen Schadenseintritts ausdrückt (Senat, Urteil v. 02.07.1998 - 12 U 40/98, juris, Tz. 7). - OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04
Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 63/14
Bei nachgewiesenem Risikoausschluss ist aber der Versicherungsnehmer beweispflichtig für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Wiedereinschlusses (vgl. Senat, Urteil v. 17.03.2005 - 12 U 329/04, juris, Tz. 19; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2008 - I-4 U 111/07, 4 U 111/07, juris, Tz. 30).
Rechtsprechung
OLG Köln, 29.01.2015 - 12 U 63/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Kein Ersatzanspruch bei teilweise inkompatiblen Fahrzeugschäden
- Wolters Kluwer
Darlegungs- und Beweislast im Kfz-Haftpflichtprozess bei Vorschäden des unfallbeschädigten Fahrzeugs
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Darlegungs- und Beweislast im Kfz-Haftpflichtprozess bei Vorschäden des unfallbeschädigten Fahrzeugs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch bei teilweiser Übereinstimmung der Schäden mit der Unfallschilderung?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast im Kfz-Haftpflichtprozess bei Vorschäden des unfallbeschädigten Fahrzeugs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast im Kfz-Haftpflichtprozess bei Vorschäden des unfallbeschädigten Fahrzeugs
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.09.2014 - 32 O 366/12
- OLG Köln, 29.01.2015 - 12 U 63/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Mainz, 26.11.2004 - 4 O 620/02
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ausschluss des Ersatzes von Reparatur- und …
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 12 U 63/14
Wenn nämlich nicht sämtliche geltend gemachten Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ist in Ermangelung substantiierter Angaben zu den inkompatiblen Schäden auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten, da sich nicht ausschließen lässt, dass auch die kompatiblen Schäden durch frühere Ereignisse verursacht worden sind (OLG Köln, Urteil vom 22.2.1999,16 U 33/98, zitiert nach juris, Rn.8; LG Mainz, Urteil vom 26.11.2004, 4 O 620/02, zitiert nach juris, Rn. 14). - LG Köln, 26.09.2014 - 32 O 366/12
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 12 U 63/14
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das am 26.9.2014 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 32 O 366/12 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. - OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98
Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug
Auszug aus OLG Köln, 29.01.2015 - 12 U 63/14
Wenn nämlich nicht sämtliche geltend gemachten Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, ist in Ermangelung substantiierter Angaben zu den inkompatiblen Schäden auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten, da sich nicht ausschließen lässt, dass auch die kompatiblen Schäden durch frühere Ereignisse verursacht worden sind (OLG Köln, Urteil vom 22.2.1999,16 U 33/98, zitiert nach juris, Rn.8; LG Mainz…, Urteil vom 26.11.2004, 4 O 620/02, zitiert nach juris, Rn. 14).
- OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19
Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess
vom 05.02.1996 - 16 U 54/95, juris Ls., NJW 1996, 2314; Beschluss vom 29.01.2015 - 12 U 63/14, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Beschluss vom 04.01.2021 - 7 U 150/20, juris Rn. 19). - LG Köln, 23.10.2015 - 7 O 53/13
Kein Ersatzanspruch bei inkompatiblen Fahrzeugschäden
Es kann in diesen Fällen nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch die kompatiblen Schäden unfallfremd sind und/oder auch in diesem Bereich bereits umfangreiche Vorschäden vorlagen (OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2015, 12 U 63/14; OLG Köln, Urteil vom 22.02.1999, 16 U 33/98; OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004, 14 U 144/03; OLG Hamburg, Urteil vom 28.03.2001, 14 U 87/00; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2004, 16 U 195/03; LG Mainz, Urteil vom 26.11.2004, 4 O 620/02; LG Hanau, Urteil vom 22.07.2004, 7 O 808/03; LG Dresden, Urteil vom 09.05.2001, 13 O 2941/99; AG Hamburg-Altona, Urteil vom 26.01.2012, 318c C 288/10).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.12.2014 - 12 U 63/14 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Das Ausweichen vor einem Hasen stellt kein versichertes Ereignis dar