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OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz aus Prospekthaftung in Bezug auf die Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung; Schutz des typisierten Vertrauens des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Prospektverantwortlichen gemachten Angaben; Erlösausfallversicherung für einzelne ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung gegenüber einer Gesellschaft, die Filme produziert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.03.2006 - 1 O 730/02
- OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Dass bereits zum Zeitpunkt der Beteiligung des Klägers für die Prospektverantwortlichen konkret absehbar gewesen wäre, dass der Abschluss von Erlösausfallversicherungen grundsätzliche Schwierigkeiten bereiten könnte, worauf dann möglicherweise bei den Ausführungen zum Absicherungskonzept im Prospekt deutlich hätte hingewiesen werden müssen (vgl. dazu OLG München, Urteile vom 22.09.2005, Az.: 19 O 2529/05 und 19 U 5614/04) behauptet der Kläger letztlich selbst nicht. - BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76
Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Die Prospekthaftung im engeren Sinne schützt das typisierte Vertrauen des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Prospektverantwortlichen gemachten Angaben, z. B. auch im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Publikums-KG (vgl. BGHZ 71, 284 ff). - BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Die angesprochenen Interessenten dürfen sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in einem solchen Prospekt verlassen und davon ausgehen, dass die insoweit unmittelbar Verantwortlichen den Prospekt mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft haben und dass darin über alle Umstände aufgeklärt wird, die für den Entschluss, sich als Kommanditist zu beteiligen, von wesentlicher Bedeutung sind (BGH NJW 2004, 2228, 2229). - OLG München, 13.01.2006 - 10 U 4037/05
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es auch durchaus darauf an, in welchem Stadium sich im Zeitpunkt der Zeichnung die angeblich bereits begonnenen Filmprojekte befunden haben, denn der Abschluss einer Versicherung setzt grundsätzlich ein gewisses Entwicklungsstadium des einzelnen Filmprojektes voraus, damit der Versicherer abschätzen kann, ob das Projekt Erfolg versprechend ist (vgl. dazu auch OLG München, Urteil vom 13.01.2006, Az.: 10 U 4037/05). - OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 176/05
Zu den Voraussetzungen einer Prospekthaftung
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06
Eine nachträgliche Informationspflicht kann aber im Einzelfall auch dann bestehen, wenn die im Prospekt wiedergegebene Darstellung des Risikos deshalb unrichtig ist, weil im Zeitpunkt des Beitritts bereits ohne Abschluss einer Versicherung Produktionsverträge abgeschlossen worden waren (so ansatzweise der 7. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in seiner Entscheidung vom 02.08.2005, Az.: 7 U 176/05, wobei der Senat diese Frage aber nicht weiter zu vertiefen hatte, weil nach dem dort zu bewertenden Sachvortrag nicht auf eine solche Tatsache abgestellt worden war).