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   OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07   

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OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07 (https://dejure.org/2007,15144)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - 12 U 7/07 (https://dejure.org/2007,15144)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 12 U 7/07 (https://dejure.org/2007,15144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhaften Werkleistungen; Unterbrechung eines Rechtsstreits; Vorliegen einer fehlerhaften Planung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 634 Nr. 2; ; BGB § 634 Nr. 4; ; BGB § 637; ; BGB § 637 Abs. 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelhafte Werkleistung wegen Bodenbelagsbeschaffenheit einer Halle - Vorrang vertraglicher Regelungen gegenüber vorvertraglicher Abreden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Naumburg, 14.01.2003 - 1 U 80/02

    Zur Haftungsverteilung zwischen dem Architekten und einem Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
    Dieses Versäumnis ist aber gegenüber der in mehrfacher Hinsicht unzulänglichen Planung als gering einzustufen, sodass es hinter dem Planungsverschulden zurücktritt (vgl. dazu OLG Brandenburg, BauR 2003, 1054 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595, 596).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
    Sofern, wie hier, nicht absehbar ist, ob und ggf. wann eine Aufnahme des Verfahrens erfolgt, wäre es mit dem Anspruch der übrigen Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens besteht (BGH NJW-RR 2003, 1002, 1003).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 14/02

    Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
    Dieses Versäumnis ist aber gegenüber der in mehrfacher Hinsicht unzulänglichen Planung als gering einzustufen, sodass es hinter dem Planungsverschulden zurücktritt (vgl. dazu OLG Brandenburg, BauR 2003, 1054 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595, 596).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
    Zwar darf ein Teilurteil grundsätzlich nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, sodass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH MDR 2002, 1068), weshalb sich ein Gericht nicht auf nur ein Prozessrechtsverhältnis bei seiner Entscheidung beschränken und gleichzeitig über das andere vorab durch Teilurteil entscheiden kann, denn gerade im Falle der Durchführung einer Beweisaufnahme sollen die Beweise nur einmal erhoben werden und einheitlich frei gewürdigt werden, um damit unterschiedliche Ergebnisse gegen einzelne Streitgenossen auszuschließen.
  • KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07

    Befangenheit des Berufungsgerichts bei beabsichtigter Rechtsmittelzurückweisung

    Das Landgericht hat Dr. ... im dortigen Verfahren zur Räumung verurteilt; die Berufung von Dr. ... hat der Senat durch einstimmigen Beschluss vom 15. November 2007 - 12 U 7/07 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Der jetzt im Berufungsverfahren mitgeteilte Vortrag des Beklagten hätte seiner Rechtsverteidigung auch erstinstanzlich nicht zum Erfolg verholfen, da diese Argumente, die dem Senat bereits aus dem Parallelverfahren 12 U 7/07 bekannt seien, nicht die Auffassung rechtfertigten, das Hauptmietverhältnis bestehe fort.

    Die Beschlüsse aus dem Parallelverfahren 12 U 7/07 vom 1. Oktober 2007, 15. November 2007 und 29. November 2007, die dem Prozessbevollmächtigten des hiesigen Beklagten als dortiger Prozesspartei bekannt gewesen seien, hat der Senat dem Beschluss in der Anlage beigefügt.

  • KG, 20.11.2008 - 12 U 202/08

    Vorläufige Vollstreckbarkeit: Prüfungsumfang im Berufungsverfahren

    Insoweit wird Rechtsschutz vielmehr - unter weiteren besonderen Voraussetzungen, die nicht durch eine Entscheidung im Verfahren nach § 718 ZPO übergangen werden dürfen - durch andere vollstreckungsrechtliche Vorschriften (z. B. §§ 719, 707 ZPO) gewährleistet, auf die der Beklagte selbst im Vorprozess vor dem Senat (12 U 7/07) hingewiesen hat (vgl. auch Beschluss des Senats vom 1. Oktober 2007 - 12 U 7/07 -).
  • BSG, 04.03.2016 - B 2 U 315/15 B
    S 12 U 7/07 (SG Potsdam).
  • KG, 10.09.2009 - 12 U 199/08

    Urkundenprozess um Gewerberaummiete: Verfahrensaussetzung in Ansehung einer

    Die Klägerin erklärte unter dem 8. Februar 2006 die fristlose Kündigung und erwirkte durch zwei Instanzen ein Räumungsurteil gegen den Beklagten (32 O 318/06, 12 U 7/07) und seinen Untermieter Rechtsanwalt B (32 O 318/07, 12 U 164/07).
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