Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5530
OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02 (https://dejure.org/2003,5530)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.08.2003 - 12 U 705/02 (https://dejure.org/2003,5530)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. August 2003 - 12 U 705/02 (https://dejure.org/2003,5530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Unfall; Begriff des (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses; Indizbedeutung eines Schuldbekenntnisses im Schadensersatzprozess

  • Judicialis

    StVO § 3 Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 3 Abs. 1
    Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall, der u. a. auf nicht angepaßte Fahrgeschwindigkeit und einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot zurück zu führen ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02
    Ein Vertrag, dem eine solche Rechtswirkung zukommen soll, ist aufgrund eines Schuldbekenntnisses am Unfallort nur unter eingeschränkten Voraussetzungen gegeben (BGH JR 1984, 325, 326 mit Anm. Schlund; Palandt/Sprau, BGB, 62. Aufl., § 781 Rn. 6, 10), die hier bereits nach dem Vorbringen der Klägerin nicht vorlagen.

    Lässt sich eine Erklärung nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis werten, so kommt ihr gegebenenfalls jedoch als Schuldbekenntnis im Schadensersatzprozess Indizbedeutung zu (BGH JR 1984, 325, 327).

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02
    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme zu dieser Frage ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 133, 36, 40).
  • BGH, 15.10.1992 - III ZR 57/91

    Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers gegenüber Eltern - Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02
    Der Senat wertet die protokollierte Aussage des Zeugen nicht anders als das Landgericht, was eine neue Beweisaufnahme erforderlich gemacht hätte (vgl. BGHR ZPO § 286 Indizienbeweis 5 und § 398 Abs. 1 Ermessen 4, 10, 11).
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die urkundenbeweisliche Verwertung von Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren zulässig ist (BGH VersR 2002, 911, 912 m.w.N.).
  • KG, 06.02.1984 - 12 U 3859/83

    Einspurig; Fahrzeug; Beherrschen; Führen; Bremsen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2003 - 12 U 705/02
    Der Führer eines einspurigen Kraftfahrzeugs muss bei der Wahl der Fahrgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 1 StVO berücksichtigen, dass bei einer Gewaltbremsung ein solches Fahrzeug schlechter zu beherrschen ist als ein zweispuriges (vgl. KG VerkMitt 1984, 76 Ls.).
  • AG Saarbrücken, 09.06.2006 - 37 C 113/05

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Rechtsabbiegen

    Das späte Vorbringen dieses möglicherweise erfolgversprechenden Umstandes senkt aber den Beweiswert der Aussage erheblich ab, was endgültig zur Verneinung der Glaubhaftigkeit der diesbezüglichen Bekundung führt (OLG Koblenz, Urteil vom 25.08.2003 - 12 U 705/02, VRS 105, 405 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht