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   KG, 08.01.2001 - 12 U 7095/99   

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https://dejure.org/2001,11980
KG, 08.01.2001 - 12 U 7095/99 (https://dejure.org/2001,11980)
KG, Entscheidung vom 08.01.2001 - 12 U 7095/99 (https://dejure.org/2001,11980)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 12 U 7095/99 (https://dejure.org/2001,11980)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17 Abs. 1 S. 2; StVO § 38 Abs. 1 S. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug an einer ampelgeregelten Kreuzung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Naumburg, 21.08.2017 - 1 U 58/17

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kreuzungskollision mit Feuerwehrfahrzeug im

    Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges kann nicht damit rechnen, dass die anderen Fahrer ihre Fahrzeuge, wenn sie die Signale bemerken, von einem Augenblick zum anderen zum Stehen bringen oder die sonst nach der jeweiligen Verkehrslage gebotenen Maßnahmen treffen (KG, Urteil vom 8. Januar 2001 zu 12 U 7095/99, zitiert nach juris, RN 13).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Insbesondere bei der Weiterfahrt bei "rot" muß sich der Sonderrechte in Anspruch nehmende Fahrzeugführer vergewissern, daß sämtliche Verkehrsteilnehmer ihn bemerkt haben und ihm Vorrang einräumen (BGH a.a.O.; KG VRS 100, 329; OLG Hamm VersR 97, 1547 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 35 StVO Rdnr. 8 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 01.07.2011 - 13 S 61/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei einem Unfall zwischen

    Dieses Gebot galt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn tatsächlich gegeben waren (vgl. KG, MDR 1997, 1121; VRS 100, 329; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 38 StVO Rn. 11 mwN.).

    Diese Voraussetzungen sind im Streitfall nachgewiesen (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. KG, VRS 100, 329 mwN.).

    bb) Allerdings weist die Berufung zu Recht darauf hin, dass der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nur dann darauf vertrauen darf, dass die anderen Verkehrsteilnehmer der Verpflichtung des § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO nachkommen, sofort freie Bahn zu schaffen, wenn er nach den Umständen annehmen darf, dass ihn alle anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und sich auf das Einsatzfahrzeug eingestellt haben (vgl. BGHZ 63, 327, 331; KG, VRS 100, 329).

  • KG, 12.04.2001 - 12 U 14/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zivilen Einsatzfahrzeug der

    Denn die rechts von einem durch Rotlicht gesperrte Kreuzung überquerenden Einsatzfahrzeugs auf Fahrstreifen stehenden oder anhaltenden Fahrzeuge geben gerade keine Gewißheit, daß Verkehrsteilnehmer auf benachbarte Fahrstreifen in gleicher Weise auf das Sonderrechtsfahrzeug reagieren und gleichfalls anhalten (Senat, Urteile vom 27. März 2000 - 12 U 6791/98 - sowie vom 8. Januar 2001 - 12 U 7095/99 -).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20

    Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen

    Denn der Fahrer eines Wegerechtsfahrzeugs muss sich immer bewusst sein, dass andere Verkehrsteilnehmer der Verpflichtung, ihm freie Bahn zu schaffen, erst nachkommen können, nachdem sie diese Signale wahrgenommen haben oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten wahrnehmen müssen (vgl. KG v. 08.01.2001 - 12 U 7095/99 - VRS 100, 329; KG v. 31.05.2007 - 12 U 129/06 - NZV 2008, 149; KG v. 30.08.2010 - 12 U 175/09 - SVR 2011, 228; LG Saarbrücken v. 01.07.2011 - 13 S 61/11 - Zfs 2012, 257).
  • VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13

    Grobe Fahrlässigkeit bei polizeilicher Einsatzfahrt

    Fährt ein Beamter unter Inanspruchnahme des Sonderwegerechts über eine Ampel mit rotem Signalzeichen, überquert dabei einen Kreuzungsbereich, anstatt sich "hineinzutasten", so handelt er regelmäßig grob verkehrswidrig (KG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2001 - 12 U 7095/99, juris).
  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Was die von der Klägerin mit 80, 00 DM geltend gemachten Ab- und Ummeldekosten anbelangt, sind ohne Nachweis höherer Kosten nach ständiger Rechtsprechung des Senats pauschal nur mit 75, 00 DM zu berücksichtigen (KG, Urteile vom 2. Dezember 1999 - 12 U 3997/98 - 8. Januar 2001 - 12 U 7095/99 -), diese aber auch nur dann, wenn der Geschädigte sich tatsächlich ein Ersatzfahrzeug - hier ein Motorrad - angeschafft hat, also derartige Kosten entstanden sind.
  • LG Osnabrück, 10.02.2005 - 5 O 2941/04

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Befreiung des

    Der Einsatzfahrer verhält sich grob fahrlässig, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich hineinfährt, obwohl er wegen Sichtbehinderung nicht feststellen konnte, ob die Signale des Einsatzfahrzeuges von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. KG, NZV 1989, 192; VersR 1992, 1129 (1131) [KG Berlin 16.12.1991 - 12 U 202/91] ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 599 (600) [OLG Hamm 06.11.1995 - 13 U 94/95] ; LG Itzehoe, DAR 1999, 316 [LG Itzehoe 13.08.1998 - 6 O 67/97] ; KG, VRS 100, 329 ).

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Hörbarkeit z.B. durch Sturm und/oder geschlossene Bebauung bis an den Kreuzungsbereich erheblich eingeschränkt ist (KG, VRS 100, 329 ).

  • KG, 15.03.2004 - 12 U 103/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schmerzensgeld bei Streifunfall zwischen einem

    Das gilt auch, wenn - wie hier - das L B im Wege der Amtshaftung nach §§ 823 Abs. 1, 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG für Schäden in Anspruch genommen wird, die ein Amtsträger in Ausübung seines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes einen Dritten zugefügt hat (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2001 - 12 U 7095/99 -).
  • KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kreuzungskollision bei Fahrt unter

    Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs kann nicht damit rechnen, dass die anderen Fahrer ihre Fahrzeuge, wenn sie die Signale nach § 38 Abs. 1 StVO bemerken, von einem Augenblick zum anderen zum Stehen bringen oder die sonst nach der jeweiligen Verkehrslage gebotenen Maßnahmen treffen (Senat, VM 1981, 95; Urteil des Senats vom 12.04.2001 - 12 U 7095/99 - Urteil vom 06.01.2003 - 12 U 138/01 -).

    Der vom Landgericht herangezogene Grundsatz, dass ein längere Zeit vor dem Einfahren eines Sonderrechtsfahrzeugs in die Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn von einem aufmerksamen Fahrer wahrgenommen werden kann und muss, gilt für zivile Einsatzfahrzeug nach der Rechtsprechung des Senats gerade nicht (Senat, Urteil vom 12.04.2001 - 12 U 7095/99 -, KG Report 2003, 40 ff.; Urteil vom 06.03.2003 - 12 U 138/01 -).

  • OLG Frankfurt, 10.09.2009 - 26 U 8/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einem

  • KG, 13.03.2003 - 12 U 257/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision zwischen einem bei

  • KG, 04.11.2002 - 12 U 113/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Rot in eine ampelgeregelte Kreuzung

  • KG, 14.11.2002 - 12 U 140/01

    Haftung des Rechtsabbiegers bei Vordringen durch eine Lücke; Begriff des

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