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   KG, 27.06.1988 - 12 U 7102/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4121
KG, 27.06.1988 - 12 U 7102/87 (https://dejure.org/1988,4121)
KG, Entscheidung vom 27.06.1988 - 12 U 7102/87 (https://dejure.org/1988,4121)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 1988 - 12 U 7102/87 (https://dejure.org/1988,4121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftungsverhältnis bei der Beteiligung zweier Fahrschulfahrzeuge derselben Halterin

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Unfällen zwischen Fahrzeugen derselben Fahrschule aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung

Besprechungen u.ä.

  • verkehrslexikon.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gefährdungshaftung für das Fahren Kraftrad einer Fahrschule

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 150
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Landstuhl, 20.10.2016 - 2 OWi 4286 Js 10115/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Täterschaft eines Fahrlehrers als Beifahrer

    Er muss den Fahrschüler bis zur Prüfungsreife fördern, weshalb er ihn bei entsprechendem Ausbildungsstand auch mit schwierigen Verkehrssituationen betrauen darf und muss (vgl. OLG Hamm, MDR 1968, 666; OLG Hamm, NJW 1979, 993; KG, NZV 1989, 150).
  • OLG Celle, 14.12.2000 - 14 U 134/00

    Fahrschule: Anforderungen an die Ausbildungspflicht beim Fahrunterricht für

    Er darf dem Fahrschüler daher keine Aufgaben stellen, die dieser nicht oder noch nicht bewältigen kann, weil sie seinem Ausbildungsstand und seinen Fähigkeiten nicht oder noch nicht entsprechen (OLG Saarbrücken NZV 1998, 246, 247; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 26; KG NZV 1989, 150, 151; VRS 31, 175; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 3 StVG Rn. 6).
  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 6 U 228/03

    Pflichtenumfang des Fahrlehrers bei der Kradausbildung

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  • KG, 02.10.2003 - 12 U 58/02

    Fahrlehrerhaftung: Sturz eines Motorradschülers

    Eine Haftung des Beklagten zu 2. nach dem Straßenverkehrsgesetz gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 15 StVG ist gemäß §§ 8, 8 a StVG ausgeschlossen (vgl. Senat, NZV 1989, 150; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVG Rdnr. 46 m. w. N.).
  • LG Osnabrück, 20.01.2004 - 10 O 2174/03

    Löscharbeiten, Sichtfahrgebot

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß in derartigen Fällen ein geringes Verschulden solcher im Allgemeininteresse handelnder Personen zurücktreten kann (vgl. BGH VersR 1969, S. 571; OLG Frankfurt, NZV 1989, 150).
  • OLG Hamm, 27.04.1990 - 9 U 74/89

    Haftung des Fahrlehrers als Halter eines Motorrades; Verunglücken eines

    Die Bekl. haften lediglich gem. §§ 823 Abs. 1, 831, 847 BGB , 3 Nr. 1 PflVG , 10 AKB (vgl. hierzu KG vom 27.6.1988 - 12 U 7102/87 - NZV 89, 150 mit Anm. von Kunschert).
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