Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 16.01.2007 | KG, 01.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06   

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https://dejure.org/2006,3723
OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2006,3723)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2006 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2006,3723)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2006 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2006,3723)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz der an einem Fahrzeug entstandenen Schäden; Sicherheit der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag; Abtretung der Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung einschließlich des Anspruchs auf Rückprämie

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO §§ 517 ff; ; VVG § 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 61; ; AKB § 7 I Abs. 2 Ziffer c); ; AKB § 7 V Abs. 4; ; AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 13 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 142

  • RA Kotz

    Kaskoschaden: Aufklärungsobliegenheitsverletzung - Alkoholkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei Entfernen vom Unfallort oder Nachtrunk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nachtrunk nach einem Unfall stellt nicht schon ohne Weiteres eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung dar

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das bloße Verlassen der Unfallstelle stellt immer dann eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung dar, wenn dadurch der Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko: Unfallflucht - Unfallflucht und Nachtrunk

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachtrunk nach Unfall - Versicherung wird leistungsfrei

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei Nachtrunk

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nachtrinken kann richtig teuer werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern (vgl. BGH NJW 1976, 371; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/Main, VersR 1995, 164; OLG Köln, VersR 1997, 1222; Hentschel, a.a.O., Rn. 76).
  • OLG Hamm, 04.09.1991 - 20 U 112/91

    Nachtrunk: Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern (vgl. BGH NJW 1976, 371; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/Main, VersR 1995, 164; OLG Köln, VersR 1997, 1222; Hentschel, a.a.O., Rn. 76).
  • OLG Nürnberg, 17.02.1977 - 8 U 83/76

    Regenintensität zur Unfallzeit; Gefahr der Aquaplaning; Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass sich - wie sich aus den vom Kläger vorgelegten Unterlagen über den Darlehensvertrag ergibt - das verunfallte Fahrzeug im Sicherungseigentum der finanzierenden ...-Bank befand, da bei der Frage des Eigentums im Sinne des § 142 StGB von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszugehen ist, so dass bei der Sicherungsübereignung der Sicherungsgeber allein Geschädigter ist (vgl. OLG Nürnberg, NJW 1977, 1543; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 23).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Der Versicherer ist nicht gehindert, im Laufe des Rechtsstreits eine Leistungsfreiheit mit anderen oder weiteren Gründen zu rechtfertigen, die er in dem Ablehnungsschreiben noch nicht vorgebracht hat (vgl. BGH VersR 1970, 826).
  • OLG Frankfurt, 28.06.1994 - 14 U 117/93

    Unfall; Erwartung polizeilicher Verfolgung; Alkoholgenuß; Verschleierung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern (vgl. BGH NJW 1976, 371; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/Main, VersR 1995, 164; OLG Köln, VersR 1997, 1222; Hentschel, a.a.O., Rn. 76).
  • KG, 11.06.1998 - 8 REMiet 8688/96

    Anwendbarkeit von § 552 Satz 3 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Der mit dem Unfall verbundene Schaden und die damit einhergehende Aufregung genügen dafür nicht (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1383; Senat, Urteil vom 14.09.2006 -12 W 21/06).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96

    Ermittlung der BAK zum Unfallzeitpunkt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern (vgl. BGH NJW 1976, 371; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/Main, VersR 1995, 164; OLG Köln, VersR 1997, 1222; Hentschel, a.a.O., Rn. 76).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06
    Das bloße Verlassen der Unfallstelle stellt daher immer dann eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung dar, wenn dadurch der Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird, während bei einem fehlenden Verstoß gegen § 142 StGB auch keine entsprechende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegeben ist (vgl. BGH, NJW 1987, 2374; BGH VersR 2000, 22 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9325
OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Betriebsrente unter Zugrundelegung der Lohnsteuerklasse III/0 statt I/0 gegenüber einer Zusatzversorgungsanstalt; Anforderungen an die Errechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts; Umstellung des Zusatzversorgungssystems von einer an ...

  • Judicialis

    VBLS § 41 Abs. 2c a.F.; ; VBLS § 41 Abs. 2c Buchst. a a.F.; ; VBLS § 78 Abs. 2 Satz 1; ; VBLS § 79 Abs. 2 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS a. F. § 41 Abs. 2 c Buchst. a; VBLS § 78 Abs. 2 S. 1; VBLS § 79 Abs. 2 S. 1; BGB § 305 ff.
    Voraussetzungen für Zugrundelegung der günstigeren Steuerklasse bei der Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts

  • rechtsportal.de

    Maßgebliche Kriterien zur Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts im Zusammenhang mit Gewährung einer Zusatzversorgungsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Familienstandsabhängige Besserstellung von Versorgungsempfängern begegnet keinen Bedenken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 480
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Die Tarifpartner sind jedoch an das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden und haben bezüglich vorhandener Besitzstände die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. etwa das den Parteien bekannte Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - veröffentlicht im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, unter B IV 1 m.w.N.).

    Bei unveränderter Fortführung als Gesamtversorgung war der Bestand des Zusatzversorgungssystems, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. zuletzt etwa Senatsurteil vom 07.12.2006 aaO unter B IV 4) gefährdet.

    Weitaus überwiegend ändern sich in diesem Abschnitt der Erwerbsbiografie die maßgeblichen persönlichen Verhältnisse entweder nicht oder dahingehend, dass gemäß § 41 Abs. 2c Satz 1 VBLS a.F. die günstigere Lohnsteuerklasse III zwar zum Umstellungsstichtag, nicht aber mehr zum Zeitpunkt des Renteneintritts anzuwenden ist (Senatsurteil vom 07.12.2006 aaO unter B IV 4 g aa).

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Grundentscheidungen der beteiligen Sozialpartner grundsätzlich hinzunehmen, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

    Es handelt sich um ein reines Berechnungselement, das zusammen mit der weiteren Rechengröße des in § 41 Abs. 2b VBLS festgelegten Vomhundertsatzes zu dem von den Tarifparteien als richtig angesehenen Abstand der Gesamtversorgung zum letzten Nettoentgelt des Versicherten und zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen der aktiven Beschäftigten führt (BGH VersR 2004, 319 unter 2 b bb m.w.N.).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Grundentscheidungen der beteiligen Sozialpartner grundsätzlich hinzunehmen, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof die durch die 19. Satzungsänderung eingeführte Nettogesamtversorgung gebilligt und entschieden, dass insbesondere auch § 41 Abs. 2a bis 2c VBLS a.F. einer Inhaltskontrolle Stand halten (BGHZ 103, 370 unter II).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Das Vertrauen eines Versicherten darauf, auch künftig ungeschmälert Zuwächse nach dem bisherigen System erwerben zu können, war insoweit nicht mehr schutzwürdig (vgl. BAG 100, 76 unter III).
  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Denn sie können aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber unmittelbar Rechte herleiten (st. Rspr.: BGHZ 155, 132 unter II 2 a; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 a und c).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Der Zeitpunkt muss aber sachlich vertretbar sein (vgl. BAGE 99, 53 unter 2 b m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Der Verfassungsgeber selbst anerkennt durch Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besonders schützenswerte Lebensform und unterstellt sie einer besonderen Förderpflicht des Staates (vgl. BVerfG NJW 2002, 2543, 2547 ff).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 12 U 173/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Eine abweichende Bewertung ist auch nicht unter Berücksichtigung des von der Klägerin im Berufungsverfahren angeführten Senaturteils vom 29.03.2001 in der Sache 12 U 173/00 veranlasst.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Denn sie können aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber unmittelbar Rechte herleiten (st. Rspr.: BGHZ 155, 132 unter II 2 a; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 a und c).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Auch diese Privilegierung, etwa gegenüber nicht (mehr) unterhaltspflichtigen Alleinstehenden oder nicht verheirateten Partnern, ist - jedenfalls für den Zeitraum, in dem die VBLS a.F. galt (vgl. auch Senatsurteil vom 21.10.2004 - 12 U 195/04 - VersR 2005, 636 unter II 1 b) - durch hinreichende Gründe sachlich gerechtfertigt.
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Rechtsprechung
   KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7391
KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,7391)
KG, Entscheidung vom 01.10.2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,7391)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,7391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Feststellung einer Unfallverabredung durch eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; ZPO § 373
    Voraussetzungen zur Feststellung der erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen fingierten Unfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 54/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweis für fingierten Unfall; Obliegenheitsverletzung bei

    Auszug aus KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06
    Das gilt auch dann, wenn in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden könnten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. März 2007 -19 U 54/06 - MDR 2007, 1019).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtungsweise auch unverdächtig sein können, solange ihre Häufung letztlich nicht anders als mit einem fingierten Geschehen erklärbar ist (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. März 2007 -19 U 54/06 - MDR 2007, 1019).

    Entscheidungen des KG: 12 U 7990/00 vom 5.12.2002 = KGR 2003, 143; 22 U 383/01 vom 22.8.2002; 12 U 207/01 vom 16.1.2003 = KGR 2003, 366; 12 U 272/01 vom 17.4.2003 = KGR 2004, 260; 22 U 222/02 vom 23.6.2003; 12 U 318/03; 12 U 4/04 vom 6.2.2006 = KGR 2006, 793 m.w.N.; 22 U 80/04 vom 18.10.2004; 12 U 190/04 vom 6.6.2005 = KGR 2005, 851; 12 U 228/04 vom 12.1.06 = NUV 2006, 377;12 U 201/05 Beschluss vom 8.12.05 = KGR 2007, 265; 12 U 32/06 Beschluss vom 24.10.06 = KGR 2007, 304; 12 U 8/07 Beschluss vom 22.2.2007; OLG Hamm 13 U 30/05 vom 30.5.2005 = ZfS 2005, 539; OLG Karlsruhe vom 8.3.2007 = MDR 2007, 1019.

  • KG, 06.06.2005 - 12 U 190/04

    Verkehrsunfallklage: Voraussetzungen der Feststellung hinreichender

    Auszug aus KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06
    Eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen kann die Feststellung rechtfertigen, dass ein Unfall verabredet gewesen ist, wobei die erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür ausreicht (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 71, 339; Senat, NZV 2003, 87; NZV 2003, 233; KGR 2005, 851).

    Entscheidungen des KG: 12 U 7990/00 vom 5.12.2002 = KGR 2003, 143; 22 U 383/01 vom 22.8.2002; 12 U 207/01 vom 16.1.2003 = KGR 2003, 366; 12 U 272/01 vom 17.4.2003 = KGR 2004, 260; 22 U 222/02 vom 23.6.2003; 12 U 318/03; 12 U 4/04 vom 6.2.2006 = KGR 2006, 793 m.w.N.; 22 U 80/04 vom 18.10.2004; 12 U 190/04 vom 6.6.2005 = KGR 2005, 851; 12 U 228/04 vom 12.1.06 = NUV 2006, 377;12 U 201/05 Beschluss vom 8.12.05 = KGR 2007, 265; 12 U 32/06 Beschluss vom 24.10.06 = KGR 2007, 304; 12 U 8/07 Beschluss vom 22.2.2007; OLG Hamm 13 U 30/05 vom 30.5.2005 = ZfS 2005, 539; OLG Karlsruhe vom 8.3.2007 = MDR 2007, 1019.

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06
    Eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen kann die Feststellung rechtfertigen, dass ein Unfall verabredet gewesen ist, wobei die erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür ausreicht (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 71, 339; Senat, NZV 2003, 87; NZV 2003, 233; KGR 2005, 851).

    Hierfür muss er ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (vgl. BGHZ 71, 339, 345 = NJW 1974, 2154, 2156 = VersR 1978, 862, 864; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324).

  • KG, 07.09.2010 - 12 U 210/09

    Haftung wegen Verkehrsunfall: Überzeugungsbildung von einer Unfallmanipulation;

    b) Für den "Unfall" gibt es keine unabhängigen Zeugen, was auch auf einen manipulierten Unfall hindeuten kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2009 - 12 U 126/08, Juris-Tz. 17; NJOZ 2008, 4301; 4302; NZV 2003, 233, 234; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 U 102/09, Juris-Tz. 20).

    Auch dieses Merkmal tritt in Fällen einer Unfallmanipulation oft auf, weil die Durchsetzung der Ansprüche auf diese Weise vereinfacht wird (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2009 - 12 U 126/08, Juris-Tz. 15; NJOZ 2008, 4301; 4302; OLG Köln, BeckRS 2010, 12821; OLG Hamm, Urteil vom 3. März 2004 - 13 U 183/03, Juris-Tz. 11).

    d) Der Schaden wurde auf Gutachtenbasis abgerechnet, was bei Unfallmanipulationen regelmäßig der Fall ist (vgl. Senat, NJOZ 2008, 4301, 4343).

    Auch dies ist ein häufiges Indiz für eine Unfallmanipulation (vgl. Senat, BeckRS 2010, 18951; NJOZ 2008, 4301, 4303; OLG Köln, BeckRS 2010, 12821).

  • LG Münster, 30.06.2017 - 8 O 416/15

    Nachweis der Eigentümerstellung hinsichtlich des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des

    Vielmehr hat der Erstbeklagte ausweislich der polizeilichen Unfallmitteilung lediglich angegeben, den Pkw nicht gesehen zu haben und darüber hinaus seine Schuld - wie für einen manipulierten Unfall typisch - sofort eingeräumt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 4.10.2005 - 12 U 1114/04 sowie KG, Beschluss vom 1.10.2007 - 12 U 72/06).

    Auch stellt der Umstand, dass es sich bei dem erstmals am 15.3.2012 zugelassenen Pkw um ein älteres Fahrzeug der gehobenen Fahrzeugklasse mit höherer Laufleistung handelt, während das Fahrzeug des Schädigers robust ist, ein Indiz für eine Unfallmanipulation dar (vgl. KG, Beschluss vom 1.10.2007 - 12 U 72/06 sowie OLG Hamm, a.a.O.).

  • KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15

    Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche

    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • LG Essen, 09.09.2015 - 11 O 81/14

    Verkehrsunfall - Beweislast bei einem vorgeschädigten Fahrzeug

    Beweisanzeichen dafür, dass es sich um einen manipuliertes Unfallgeschehen handelt, können sich unter anderem ergeben aus dem Unfallhergang, der Art der Schäden, der fehlenden Kompatibilität der Schäden, dem Anlass der Fahrt, der Art der beteiligten Fahrzeuge, der persönlichen Beziehung zwischen den Unfallbeteiligten und den Vermögensverhältnissen der Beteiligten (KG Berlin, 1. Oktober 2007, 12 U 72/06).

    Beweisanzeichen dafür, dass es sich um einen manipuliertes Unfallgeschehen handelt, können sich unter anderem ergeben aus dem Unfallhergang, der Art der Schäden, der fehlenden Kompatibilität der Schäden, dem Anlass der Fahrt, der Art der beteiligten Fahrzeuge, der persönlichen Beziehung zwischen den Unfallbeteiligten und den Vermögensverhältnissen der Beteiligten (KG, Hinweisbeschluss v. 01.10.2007, Az.: 12 U 72/06, NJOZ 2008, 4301).

  • LG Hagen, 23.09.2009 - 10 S 228/08

    Keine Haftung des an einer Unfallmanipulation nicht selbst beteiligten

    Dabei können in diesem Sinne geeignete Indizien bei isolierter Betrachtungsweise durchaus unverdächtig sein, solange ihre Häufung letztlich nicht mehr durch Zufall erklärbar ist (vgl. etwa KG, VRS 114, 421 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.11.2009 - 9 U 109/09

    Auffahrunfall auf ein geparktes Fahrzeug bei Dunkelheit als typisch für ein

    Es genügt eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme eines manipulierten Unfalls (OLG Köln, VersR 1999, 121; KG, VersR 2003, 85 und Beschluss vom 1.10.2007 - 12 U 72/06, juris).
  • AG Recklinghausen, 06.11.2012 - 54 C 207/12

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall bei Bestehen eines Vorschadens

    Da eine fachkundige Bewertung erforderlich ist, wäre dies Ausforschung und stellt daher ein ungeeignetes Beweismittel dar (KG Berlin 12 U 72/06, Beschluss vom 01.10.2007).
  • LG Berlin, 25.02.2015 - 42 O 305/14
    Dies gilt auch dann, wenn als Zeuge der Privatsachverständige benannt ist, so lange nicht dargetan ist, auf welche Weise dieser das Fahrzeug untersucht haben will, das einen Schaden erlitten hat (vergl. hierzu KG, Beschluss vom 1. Oktober 2007 zu 12 U 72/06).
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